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Zur offiziellen Bekanntmachung
Deutschland - Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - Betrieb Gigabit-Netz in Uttenweiler
Auftraggeber: Gemeinde Uttenweiler
Land: Deutschland
Geschätzter Wert: 6.217.505 €
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Post- & Telekommunikationsdienste (64214400)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-vermietung-von-kommunikations-bodenleitungen-betrieb-gigabit-netz-in-uttenweiler-3b9f909b56
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/672436-2026
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Gemeinde Uttenweister ist durch die OEW Breitband GmbH vertreten und verpachtet ein auf dem Gemeindegebiet zu errichtendes passives Glasfasernetz an einen Dienstleister. Im Wege einer Dienstleistungskonzession stellt der Auftragnehmer den Netzbetrieb sicher und bietet privaten und gewerblichen Endkunden Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegen ein angemessenes Entgelt an. Zudem sind Nachfragern aktive und passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Vorleistungspreisinformationen des BMDS vom 31.03.2026 anzubieten. Der Auftragnehmer übernimmt ferner Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstör- und Serviceleistungen. Die Überlassung erfolgt auf Grundlage eines Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Die Ausschreibung für Planungsleistungen ist für Ende 2026 / Anfang 2027 vorgesehen, der Baubeginn wird frühestens Ende 2027 erwartet, die Fertigstellung voraussichtlich Ende 2029 oder Anfang 2030.
02
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen zu Vorleistungspreisen des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt sodann im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages.
Die OEW Breitband GmbH (OEW BB) ist von der Gemeinde Uttenweiler damit beauftragt worden, im Namen der Gemeinde den Netzbetrieb in dem auf dem Gemeindegebiet zu errichtenden passiven Glasfasernetz auszuschreiben. Die Gemeinde Uttenweiler wird voraussichtlich Ende 2026 / Anfang 2027 die Ausschreibung für Planungsleistungen sowie in der Folge für Bauleistungen durchführen, um die hell- und dunkelgrauen Bereiche des Gemeindegebiets zu erschließen. Frühestens Ende 2027 wird mit dem Baubeginn gerechnet. Die Fertigstellung der Projekte und Übergabe wird dann wahrscheinlich Ende 2029 oder Anfang 2030 sein. Die Gemeinde Uttenweiler als Auftraggeberin (AG) erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen zu Vorleistungspreisen des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Gegenstand dieses Loses Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das HGF-Programm (hellgraue Flecken) erfolgt. In Uttenweiler befindet sich parallel zu diesen Adresspunkten ein über das Weiße-Flecken-Programm (WFP) im Bau befindliches Breitbandnetz, das nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022; E-Az. des Zuwendungsbescheides Bund: 832.6/10-22 01BW21948 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; E-Az. des Zuwendungsbescheides Land: 4-8433.5/230 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Die OEW Breitband GmbH (OEW BB) ist von der Gemeinde Uttenweiler damit beauftragt worden, im Namen der Gemeinde den Netzbetrieb in dem auf dem Gemeindegebiet zu errichtenden passiven Glasfasernetz auszuschreiben. Die Gemeinde Uttenweiler wird voraussichtlich Ende 2026 / Anfang 2027 die Ausschreibung für Planungsleistungen sowie in der Folge für Bauleistungen durchführen, um die hell- und dunkelgrauen Bereiche des Gemeindegebiets zu erschließen. Frühestens Ende 2027 wird mit dem Baubeginn gerechnet. Die Fertigstellung der Projekte und Übergabe wird dann wahrscheinlich Ende 2029 oder Anfang 2030 sein. Die Gemeinde Uttenweiler als Auftraggeberin (AG) erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen zu Vorleistungspreisen des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Gegenstand dieses Loses sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF-Programm (dunkelgraue Flecken) erfolgt. In Uttenweiler befindet sich parallel zu diesen Adresspunkten ein über das Weiße-Flecken-Programm (WFP) im Bau befindliches Breitbandnetz, das nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0); E-Az. des Zuwendungsbescheides Bund: 832.6/10-23 04BW20374 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; E-Az. des Zuwendungsbescheides Land: 4-8433.6/6 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 250 Zuschläge für Post- & Telekommunikationsdienste (Deutschland).
2 €158,5 Mio. €
Diese Bekanntmachung
6,2 Mio. €
Median der Zuschlaege
1,1 Mio. €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
416.390 € bis 3,8 Mio. €
Die Schätzung ist größer als drei von vier früheren Zuschlägen.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
Größer als 72% der offenen Bekanntmachungen im Bereich Post- & Telekommunikationsdienste in ganz Europa.
kleinstegrößte
jetzt offen im Bereich Post- & Telekommunikationsdienste
1.230
Median der offenen Bekanntmachungen
1,0 Mio. €
Wer in diesem Markt gewinnt
Mäßig konzentriert
Deutschland · Post- & Telekommunikationsdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
191
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
39%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
362
Auf Grundlage von 480 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,4
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
29%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
23 neue Bekanntmachungen für Post- & Telekommunikationsdienste in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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