TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)geprüft vor 5 TagenAuftragsbekanntmachung
Deutschland - Überholungs- und Sanierungsarbeiten - Rahmenvereinbarung Leerwohnungssanierungen für eine noch nicht abschließend festlegbare Anzahl von Wohnungen (ca. 560 WE) für gwg SPE in den Jahren 2026-2029
Deutschland - Überholungs- und Sanierungsarbeiten - Rahmenvereinbarung Leerwohnungssanierungen für eine noch nicht abschließend festlegbare Anzahl von Wohnungen (ca. 560 WE) für gwg SPE in den Jahren 2026-2029
Auftraggeber: gwg Stadt- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Land: Deutschland
Geschätzter Wert: 7.800.000 €
Verfahren: Nichtoffenes Verfahren
Branche (CPV): Bauarbeiten (45453000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-uberholungs-und-sanierungsarbeiten-rahmenvereinbarung-leerwohnungssanierungen-fur-eine-noch-nicht-absch-6b41218df0
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/600015-2025
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die gwg SPE beabsichtigt, im Rahmen ihrer Leerwohnungssanierungen in den Jahren 2026 bis 2029 Rahmenvereinbarungen für Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen zu vergeben, und zwar für jährlich rund 140 Wohnungen, insgesamt etwa 560 Wohneinheiten bei noch nicht abschließend feststehender Anzahl. Jeder Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung in den Gewerken Sanitär, Heizung, Elektro, Maler, Maurer- und Abbrucharbeiten, Schreiner- und Tischlerarbeiten, Oberboden, Fliesen sowie Reinigung. Einzelbieter oder Bietergemeinschaften müssen sämtliche genannten Gewerke abdecken können. Für die Komplettsanierung je Wohnung ist eine maximale Durchlaufzeit von etwa 20 Werktagen Montag bis Freitag gefordert, endend mit der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustands. Die Zusammenarbeit der Gewerke ist so zu organisieren, dass Termine und Arbeitsabfolgen reibungslos aufeinander abgestimmt sind.
02
Beschreibung
Rahmenvereinbarung Leerwohnungssanierungen für eine noch nicht abschließend festlegbare Anzahl von Wohnungen (ca. 560 WE) für gwg SPE in den Jahren 2026-2029
Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: - Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), - Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), - Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der erstplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 252 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.; Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: - Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), - Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), - Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der zweitplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 196 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.; Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: - Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), - Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), - Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der drittplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 112 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
gwg Stadt- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Deutschland
Bekanntmachungen im Register
3
04
Marktkontext
jetzt offen im Bereich Bauarbeiten
20.923
Median der offenen Bekanntmachungen
559.747 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Bauarbeiten
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
12.813
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
1%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
2.980
Auf Grundlage von 27.123 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
6,3
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
7%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.