TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)verificato 5 giorni faBando di gara
Germania - Lavori di revisione e ristrutturazione: accordo quadro per la ristrutturazione di alloggi sfitti, ca. 560 alloggi per gwg SPE, 2026-2029
OriginaleDeutschland - Überholungs- und Sanierungsarbeiten - Rahmenvereinbarung Leerwohnungssanierungen für eine noch nicht abschließend festlegbare Anzahl von Wohnungen (ca. 560 WE) für gwg SPE in den Jahren 2026-2029
Germania - Lavori di revisione e ristrutturazione: accordo quadro per la ristrutturazione di alloggi sfitti, ca. 560 alloggi per gwg SPE, 2026-2029
Stazione appaltante: gwg Stadt- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Paese: Germania
Valore stimato: 7.800.000 €
Procedura: Procedura ristretta
Settore (CPV): Lavori di costruzione (45453000)
Aperlena: https://aperlena.com/it/t/deutschland-uberholungs-und-sanierungsarbeiten-rahmenvereinbarung-leerwohnungssanierungen-fur-eine-noch-nicht-absch-6b41218df0
Avviso ufficiale: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/600015-2025
Le offerte sono chiuse. Un'aggiudicazione o una rettifica su questo avviso: un'email quando il registro lo vede.
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Sintesi
Sintesi generata automaticamente
Il committente gwg SPE intende affidare un accordo quadro per la ristrutturazione di alloggi sfitti (modernizzazione e rinnovamento di appartamenti) negli anni dal 2026 al 2029, per circa 140 alloggi all'anno e complessivamente circa 560 alloggi, con numero definitivo non ancora fissato. Ogni singola commessa copre l'intera gamma funzionale della modernizzazione di un alloggio nelle categorie di lavori: idraulica, riscaldamento, elettricità, pittura, muratura e demolizione, falegnameria, pavimentazioni, piastrellatura e pulizia. Gli offerenti singoli o raggruppati devono poter coprire tutte le categorie indicate. La ristrutturazione completa di ogni alloggio deve essere eseguita entro un tempo massimo di circa 20 giorni lavorativi dal lunedì al venerdì, fino a rendere l'alloggio nuovamente locabile, coordinando le categorie tra loro e con i tempi previsti.
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Descrizione
Rahmenvereinbarung Leerwohnungssanierungen für eine noch nicht abschließend festlegbare Anzahl von Wohnungen (ca. 560 WE) für gwg SPE in den Jahren 2026-2029
Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: - Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), - Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), - Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der erstplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 252 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.; Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: - Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), - Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), - Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der zweitplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 196 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.; Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: - Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), - Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), - Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der drittplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 112 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.
Fonte ufficiale
Fonte: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
gwg Stadt- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Germania
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Contesto di mercato
aperti ora in Lavori di costruzione
20.923
avviso aperto mediano
559.747 €
Chi vince in questo mercato
Molti fornitori
Germania · Lavori di costruzione
aziende diverse hanno vinto appalti qui
12.813
degli appalti è andato ai tre aggiudicatari più frequenti
1%
stazioni appaltanti hanno aggiudicato appalti qui
2.980
Sulla base di 27.123 aggiudicazioni con aggiudicatario indicato negli ultimi 3 anni. Contate per aggiudicazione e non per importo, perché gli importi di lotti e accordi quadro non sono confrontabili.
Concentrato: i tre aggiudicatari più frequenti hanno ottenuto il 65% degli appalti o più; molti fornitori: meno del 35% con almeno dieci aggiudicatari diversi.
Concorrenza
offerte per lotto in media (procedure aperte e ristrette)
6,3
di quei lotti hanno ricevuto una sola offerta
7%
delle aggiudicazioni è andato ad aziende con sede in un altro paese
1%
delle offerte veniva da un altro paese
1%
Come li indicano gli avvisi di aggiudicazione ufficiali, negli ultimi 3 anni. Le offerte per lotto contano solo le procedure aperte e ristrette: in una procedura negoziata o in un affidamento diretto una sola offerta è la procedura stessa. Il paese è quello che l'avviso indica per l'aggiudicatario.