Deutschland - Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke - Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hybrid-Omnibussen 2027 - Los 1: Solobusse
Auftraggeber: ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft; ÜSTRA Reisen GmbH; regiobus Hannover GmbH
Land: Deutschland
Frist: 11 Sep 2026, 11:00 (UTC+2)
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Fahrzeuge & Transportmittel (34000000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-transportmittel-und-erzeugnisse-fur-verkehrszwecke-rahmenvereinbarung-zur-beschaffung-von-hybrid-omnibus-07037dca98
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/615353-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen gehört die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, nachfolgend ÜSTRA genannt, zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Mit knapp 172 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie das leistungsstärkste Dienstleistungsunternehmen für Nahverkehr in Niedersachsen. Mit über 41 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und rund 2.000 Beschäftigten befördert die ÜSTRA ihre Fahrgäste in Hannovers Innenstadt tagsüber im 10-Minuten-Takt. Sie kooperiert im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) mit den Verkehrsunternehmen regiobus Hannover GmbH, DB Regio AG, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, Regionalverkehre Start Deutschland GmbH start Niedersachsen Mitte, WestfalenBahn GmbH und erixx GmbH sowie Transdev Hannover GmbH. Die Region Hannover als Aufgabenträger des Nahverkehrs koordiniert im GVH ein abgestimmtes Verkehrsnetz und ein einheitliches Tarifsystem. ÜSTRA plant ab dem Jahr 2027 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2029 abschließen. Zur Förderung des Wettbewerbs sowie zur Berücksichtigung unterschiedlicher Markt- und Herstellerstrukturen wird die Beschaffung in zwei vergabeseitig getrennte Lose aufgeteilt: Los 1 - Solobusse Los 1 umfasst die Lieferung von Solobussen einschließlich der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vorgesehenen Neben-, Service-, Wartungs-, Garantie-, Verfügbarkeits- und sonstigen vertragsgegenständlichen Leistungen. Los 2 - Gelenkbusse Los 2 umfasst die Lieferung von Gelenkbussen einschließlich der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vorgesehenen Neben-, Service-, Wartungs-, Garantie-, Verfügbarkeits- und sonstigen vertragsgegenständlichen Leistungen. Beide Lose dienen der Umsetzung eines einheitlichen Beschaffungsvorhabens zur Erneuerung und Erweiterung der Fahrzeugflotte. Aufgrund organisatorischer Anforderungen und zur getrennten Durchführung der Vergabeverfahren werden die Lose in eigenständigen Vergabeverfahren mit jeweils separatem Projektraum durchgeführt. Die fachlichen, technischen und vertraglichen Anforderungen der Lose sind dabei jeweils losbezogen ausgestaltet. Bewerber können sich für ein oder beide Lose bewerben. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich das Los 1.
ÜSTRA plant ab dem Jahr 2027 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2029 abschließen. Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben kann, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Arten der Vergabe besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird in diesem Vergabeverfahren mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Auf der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben. Rahmenvereinbarungen sind mithin Vereinbarungen, mit denen eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung erst eröffnet werden soll. Sie legen typischerweise nur die wesentlichen Parameter für die Erteilung von Einzelaufträgen fest, die den eigentlichen Beschaffungsvorgang ausmachen. Konkrete Leistungspflichten werden zumeist nicht durch die Rahmenvereinbarung, sondern erst durch den jeweiligen Einzelauftrag begründet. Eine Rahmenvereinbarung ist mithin nur die Vorstufe des öffentlichen Auftrags und ein Instrument zur Bündelung von Einzelaufträgen. Es wird derzeit vom Auftraggeber - vorbehaltlich der Gremienzustimmung und der Gewährung von Fördermitteln - beabsichtigt, Einzelverträge über die Lieferung folgender Fahrzeuge zu schließen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Fahrzeuge in den einzelnen Vertragsjahren zu verändern.
jetzt offen im Bereich Fahrzeuge & Transportmittel
4.450
Median der offenen Bekanntmachungen
250.000 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Fahrzeuge & Transportmittel
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
1.728
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
10%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.638
Auf Grundlage von 3.804 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,9
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
37%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
6%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
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