Deutschland - Reparatur und Wartung von Lastwagen - Rahmenvereinbarung Fahrzeugkonservierung
Auftraggeber: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Land: Deutschland
Frist: 16 Sep 2026, 11:00 (UTC+2)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Reparatur- & Wartungsdienste (50114000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-reparatur-und-wartung-von-lastwagen-rahmenvereinbarung-fahrzeugkonservierung-465120ad53
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/555459-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, Karl-Wiechert-Allee 60c, 30625 Hannover, beabsichtigt, per Rahmenvereinbarung Fahrzeuge inklusive zugehöriger Anbauteile konservieren zu lassen. Der Umfang umfasst mindestens 70 und maximal 120 Fahrzeuge sowie mindestens 200 und maximal 350 Anbaugeräte, aufgeteilt in 3 Losen. Die Leistungen umfassen das Freilegen von Rahmen, Chassis, Achsen und Anbauteilen durch Demontage, das Strahlen mit einem nicht-abrasiven, chemisch inerten Medium (Härte unter 100 HV), mechanische und chemische Entrostung, Neulackierung nach Herstellervorgaben sowie die Hohlraumversiegelung im 2-Schichten-System. Weder ein geschätzter Auftragswert noch eine Abgabefrist noch das Verfahren sind in der Bekanntmachung angegeben.
02
Beschreibung
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, Karl-Wiechert-Allee 60c, 30625 Hannover beabsichtigt, per Rahmenvereinbarung Fahrzeuge inkl. zugehörigen Anbauteilen konservieren zu lassen. Mindestens 70 und maximal 120 Fahrzeuge, sowie mindestens 200 und maximal 350 Anbaugeräte, aufgeteilt in 3 Losen. Details zu den Fahrzeugen und Anbauteilen sind der angehängten Fahrzeugliste zu entnehmen.
Vorbereitung: Zur Behandlung der Rahmen, Chassis, Achsen, Achsteile und Anbauteile sind diese durch Demontage der nicht zu behandelnden Teile freizulegen. Diese beinhalten nicht abschließend: Wechselbrücken; Räder; Radhausschalen; Treppenstufen; Tankbänder; Verkleidungen. Bei der Freilegung kann es erforderlich sein Salzsole abzupumpen und entsprechend zwischen zu lagern.lichttechnische Einrichtungen, Warnaufkleber und Typenschilder sind vor Sprühnebel zu schützen. Strahlen: Die unter Punkt 1 freigelegten Komponenten sind von alten Schutzbelägen, Lacken und Rost zu befreien. Dafür ist mit einem Medium zu strahlen, das folgende Eigenschaften aufweist: Nicht-abrasiv gegenüber dem Werkstück; Chemisch inert; Härte < 100 HV. Korrosionsbehandlung: Ist Korrosion nach Punkt 2 noch vorhanden, so muss diese im Nachgang manuell beseitigt werden. Anschließend sind diese Bereiche sowie alle Falze und Blechüberlappungen chemisch zu entrosten mit folgenden Eigenschaften: Stark penetrierend in Falze und Blechüberlappungen; Transparent; Bildung einer stabilen Eisen (III) - Verbindung; Dabei keine Bildung von schwarz-violetten Verfärbungen; Überlackierbar und ohne Haftungsprobleme im Bereich intakter Flächen. Lackierung: Nach der erfolgreichen mechanischen und chemischen Entrostung sind alle lackierten, behandelten Bauteile neu zu lackieren. Hierbei sind die jeweiligen Herstellervorgaben zu beachten. Liegen keine Vorgaben vor, ist ein schlagfester Chassislack zu verwenden. Hohlraumversiegelung; Nach der erfolgreichen Lackierung sind alle Hohlräume im 2.Schichten-System neu zu versiegeln. Dafür sind Mittel zu verwenden, die folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Arbeitsgang: Ölig; Penetration in 50 µm Spalte min. 70 mm tief; 2. Arbeitsgang; Transparent; ; Wachsartig; Penetration in 50 µm Spalte min. 30 mm tief; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 500 h. Konservierung des Fahrzeuges: Nach der erfolgreichen Hohlraumversiegelung sind alle Bauteile neu zu versiegeln. Dafür ist ein Mittel zu verwenden, das folgende Eigenschaften aufweist: Transparent; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 1000 h; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, +70° C; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, -30° C. Montage von Anbauteilen: Wiederherstellung des Fahrzeuges. Korrodierte Verbindungen sind zu erneuern. Falls keine Orginalteile verwendet werden können, dürfen im begründeten Einzelfall Teile von OEM-Qualität verwendet werden. Anzugsdrehmomente sind einzuhalten. Elektrische Verbindungen sind auf Funktion zu prüfen und ggf. instand zu setzen. Aufbauten sind Funktionsbereit zu montieren. Alle diese Forderungen sind unter Einhaltung der Herstellervorgaben, geltenden Normen und Gesetze zu gewährleisten. Dokumentation: Für jedes Fahrzeug ist ein Inspektions-Heft anzulegen, das dem Auftraggeber mit übergeben wird. Dies dient dem erhalt einer ggf. angebotenen Garantie. Die Inspektion und punktuelle Ausbesserung übernimmt der AG. Alle weiterführenden Arbeiten sind in der Garantie durch den AN zu erfüllen. Das Heft benötigt folgenden Mindestumfang: Übersicht der Baugruppen, die konserviert wurden; Übersicht der Mittel, die für die jeweilige Baugruppe verwendet wurden; Datum der Erstbehandlung; Seiten für die jährliche Inspektionen, in denen Schäden und Nachbesserungen zum erhalt der Garantie an der vorhandenen Konservierung dokumentiert werden. Folgende Fragen, Anforderungen und Bedingungen sind zu beantworten bzw. zu erfüllen: Die Reaktionszeit zur Reklamationsbearbeitung beträgt einen Werktag. Insbesondere gelten hierbei als mögliche Reklamation: Mangelhafte Beseitigung von Schmutz und Korrosion (LV-Punkt 2); Mangelhafte Lackierung (LV-Punkt 4); Mangelhafte Konservierung in Hohlräumen oder zu schwache Schichtstärke (LV-Punkte 5 und 6). Maximal zulässige Erfüllungsfrist je Leistungsabruf 5 Werktage. Welche Erfüllungfristen können für ein Referenzfahrzeug mit einer Gesamtfahrzeuglänge von 6.250 mm garantiert werden, wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden, Zeitfaktor angeben. Fahrzeuge und Anbauteite werden durch den Auftraggeber bis zu einer Entfernung von max. 150 km zu und von dem Ort der Leistungserbringung verbracht. Weitere Entfernungen sind vollständig zu Lasten des AN und per Spedition (nicht auf eigener Achse) durchzuführen. Ungeachtet der Transportorganisation durch den AN, legt der AG die Reihenfolge und Stückzahl der Fahrzeugbereitstellung fest. Angabe der Entfernung zwischen AG (Betriebshof Hannover, Karl-Wiechert-Alle 60C, 30625 Hannover) und Ort der Leistungserbringung. Es ist anzugeben, ob ein Bringdienst für Betriebsmittel für erforderliche Nachbesserungen täglich zur Verfügung steht. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, zus. Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus sind erwünscht und anzugeben.; Vorbereitung: Zur Behandlung der Rahmen, Chassis, Achsen, Achsteile und Anbauteile sind diese durch Demontage der nicht zu behandelnden Teile freizulegen. Diese beinhalten nicht abschließend: Wechselbrücken; Räder; Radhausschalen; Treppenstufen; Tankbänder; Verkleidungen. Bei der Freilegung kann es erforderlich sein Salzsole abzupumpen und entsprechend zwischen zu lagern.lichttechnische Einrichtungen, Warnaufkleber und Typenschilder sind vor Sprühnebel zu schützen. Strahlen: Die unter Punkt 1 freigelegten Komponenten sind von alten Schutzbelägen, Lacken und Rost zu befreien. Dafür ist mit einem Medium zu strahlen, das folgende Eigenschaften aufweist: Nicht-abrasiv gegenüber dem Werkstück; Chemisch inert; Härte < 100 HV. Korrosionsbehandlung: Ist Korrosion nach Punkt 2 noch vorhanden, so muss diese im Nachgang manuell beseitigt werden. Anschließend sind diese Bereiche sowie alle Falze und Blechüberlappungen chemisch zu entrosten mit folgenden Eigenschaften: Stark penetrierend in Falze und Blechüberlappungen; Transparent; Bildung einer stabilen Eisen (III) - Verbindung; Dabei keine Bildung von schwarz-violetten Verfärbungen; Überlackierbar und ohne Haftungsprobleme im Bereich intakter Flächen. Lackierung: Nach der erfolgreichen mechanischen und chemischen Entrostung sind alle lackierten, behandelten Bauteile neu zu lackieren. Hierbei sind die jeweiligen Herstellervorgaben zu beachten. Liegen keine Vorgaben vor, ist ein schlagfester Chassislack zu verwenden. Hohlraumversiegelung; Nach der erfolgreichen Lackierung sind alle Hohlräume im 2.Schichten-System neu zu versiegeln. Dafür sind Mittel zu verwenden, die folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Arbeitsgang: Ölig; Penetration in 50 µm Spalte min. 70 mm tief; 2. Arbeitsgang; Transparent; ; Wachsartig; Penetration in 50 µm Spalte min. 30 mm tief; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 500 h. Konservierung des Fahrzeuges: Nach der erfolgreichen Hohlraumversiegelung sind alle Bauteile neu zu versiegeln. Dafür ist ein Mittel zu verwenden, das folgende Eigenschaften aufweist: Transparent; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 1000 h; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, +70° C; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, -30° C. Montage von Anbauteilen: Wiederherstellung des Fahrzeuges. Korrodierte Verbindungen sind zu erneuern. Falls keine Orginalteile verwendet werden können, dürfen im begründeten Einzelfall Teile von OEM-Qualität verwendet werden. Anzugsdrehmomente sind einzuhalten. Elektrische Verbindungen sind auf Funktion zu prüfen und ggf. instand zu setzen. Aufbauten sind Funktionsbereit zu montieren. Alle diese Forderungen sind unter Einhaltung der Herstellervorgaben, geltenden Normen und Gesetze zu gewährleisten. Dokumentation: Für jedes Fahrzeug ist ein Inspektions-Heft anzulegen, das dem Auftraggeber mit übergeben wird. Dies dient dem erhalt einer ggf. angebotenen Garantie. Die Inspektion und punktuelle Ausbesserung übernimmt der AG. Alle weiterführenden Arbeiten sind in der Garantie durch den AN zu erfüllen. Das Heft benötigt folgenden Mindestumfang: Übersicht der Baugruppen, die konserviert wurden; Übersicht der Mittel, die für die jeweilige Baugruppe verwendet wurden; Datum der Erstbehandlung; Seiten für die jährliche Inspektionen, in denen Schäden und Nachbesserungen zum erhalt der Garantie an der vorhandenen Konservierung dokumentiert werden. Folgende Fragen, Anforderungen und Bedingungen sind zu beantworten bzw. zu erfüllen: Die Reaktionszeit zur Reklamationsbearbeitung beträgt einen Werktag. Insbesondere gelten hierbei als mögliche Reklamation: Mangelhafte Beseitigung von Schmutz und Korrosion (LV-Punkt 2); Mangelhafte Lackierung (LV-Punkt 4); Mangelhafte Konservierung in Hohlräumen oder zu schwache Schichtstärke (LV-Punkte 5 und 6). Maximal zulässige Erfüllungsfrist je Leistungsabruf 5 Werktage. Welche Erfüllungfristen können für ein Referenzfahrzeug mit einer Gesamtfahrzeuglänge von 4.110 mm garantiert werden, wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden, Zeitfaktor angeben. Fahrzeuge und Anbauteite werden durch den Auftraggeber bis zu einer Entfernung von max. 150 km zu und von dem Ort der Leistungserbringung verbracht. Weitere Entfernungen sind vollständig zu Lasten des AN und per Spedition (nicht auf eigener Achse) durchzuführen. Ungeachtet der Transportorganisation durch den AN, legt der AG die Reihenfolge und Stückzahl der Fahrzeugbereitstellung fest. Angabe der Entfernung zwischen AG (Betriebshof Hannover, Karl-Wiechert-Alle 60C, 30625 Hannover) und Ort der Leistungserbringung. Es ist anzugeben, ob ein Bringdienst für Betriebsmittel für erforderliche Nachbesserungen täglich zur Verfügung steht. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, zus. Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus sind erwünscht und anzugeben.; Vorbereitung: Zur Behandlung der Rahmen, Chassis, Achsen, Achsteile und Anbauteile sind diese durch Demontage der nicht zu behandelnden Teile freizulegen. Diese beinhalten nicht abschließend: Wechselbrücken; Räder; Radhausschalen; Treppenstufen; Tankbänder; Verkleidungen. Bei der Freilegung kann es erforderlich sein Salzsole abzupumpen und entsprechend zwischen zu lagern.lichttechnische Einrichtungen, Warnaufkleber und Typenschilder sind vor Sprühnebel zu schützen. Strahlen: Die unter Punkt 1 freigelegten Komponenten sind von alten Schutzbelägen, Lacken und Rost zu befreien. Dafür ist mit einem Medium zu strahlen, das folgende Eigenschaften aufweist: Nicht-abrasiv gegenüber dem Werkstück; Chemisch inert; Härte < 100 HV. Korrosionsbehandlung: Ist Korrosion nach Punkt 2 noch vorhanden, so muss diese im Nachgang manuell beseitigt werden. Anschließend sind diese Bereiche sowie alle Falze und Blechüberlappungen chemisch zu entrosten mit folgenden Eigenschaften: Stark penetrierend in Falze und Blechüberlappungen; Transparent; Bildung einer stabilen Eisen (III) - Verbindung; Dabei keine Bildung von schwarz-violetten Verfärbungen; Überlackierbar und ohne Haftungsprobleme im Bereich intakter Flächen. Lackierung: Nach der erfolgreichen mechanischen und chemischen Entrostung sind alle lackierten, behandelten Bauteile neu zu lackieren. Hierbei sind die jeweiligen Herstellervorgaben zu beachten. Liegen keine Vorgaben vor, ist ein schlagfester Chassislack zu verwenden. Hohlraumversiegelung; Nach der erfolgreichen Lackierung sind alle Hohlräume im 2.Schichten-System neu zu versiegeln. Dafür sind Mittel zu verwenden, die folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Arbeitsgang: Ölig; Penetration in 50 µm Spalte min. 70 mm tief; 2. Arbeitsgang; Transparent; ; Wachsartig; Penetration in 50 µm Spalte min. 30 mm tief; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 500 h. Konservierung des Fahrzeuges: Nach der erfolgreichen Hohlraumversiegelung sind alle Bauteile neu zu versiegeln. Dafür ist ein Mittel zu verwenden, das folgende Eigenschaften aufweist: Transparent; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 1000 h; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, +70° C; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, -30° C. Montage von Anbauteilen: Wiederherstellung des Fahrzeuges. Korrodierte Verbindungen sind zu erneuern. Falls keine Orginalteile verwendet werden können, dürfen im begründeten Einzelfall Teile von OEM-Qualität verwendet werden. Anzugsdrehmomente sind einzuhalten. Elektrische Verbindungen sind auf Funktion zu prüfen und ggf. instand zu setzen. Aufbauten sind Funktionsbereit zu montieren. Alle diese Forderungen sind unter Einhaltung der Herstellervorgaben, geltenden Normen und Gesetze zu gewährleisten. Dokumentation: Für jedes Fahrzeug ist ein Inspektions-Heft anzulegen, das dem Auftraggeber mit übergeben wird. Dies dient dem erhalt einer ggf. angebotenen Garantie. Die Inspektion und punktuelle Ausbesserung übernimmt der AG. Alle weiterführenden Arbeiten sind in der Garantie durch den AN zu erfüllen. Das Heft benötigt folgenden Mindestumfang: Übersicht der Baugruppen, die konserviert wurden; Übersicht der Mittel, die für die jeweilige Baugruppe verwendet wurden; Datum der Erstbehandlung; Seiten für die jährliche Inspektionen, in denen Schäden und Nachbesserungen zum erhalt der Garantie an der vorhandenen Konservierung dokumentiert werden. Folgende Fragen, Anforderungen und Bedingungen sind zu beantworten bzw. zu erfüllen: Die Reaktionszeit zur Reklamationsbearbeitung beträgt einen Werktag. Insbesondere gelten hierbei als mögliche Reklamation: Mangelhafte Beseitigung von Schmutz und Korrosion (LV-Punkt 2); Mangelhafte Lackierung (LV-Punkt 4); Mangelhafte Konservierung in Hohlräumen oder zu schwache Schichtstärke (LV-Punkte 5 und 6). Maximal zulässige Erfüllungsfrist je Leistungsabruf 5 Werktage. Welche Erfüllungfristen können für ein Referenzfahrzeug mit einer Gesamtfahrzeuglänge von 9.120 mm garantiert werden, wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden, Zeitfaktor angeben. Fahrzeuge und Anbauteite werden durch den Auftraggeber bis zu einer Entfernung von max. 150 km zu und von dem Ort der Leistungserbringung verbracht. Weitere Entfernungen sind vollständig zu Lasten des AN und per Spedition (nicht auf eigener Achse) durchzuführen. Ungeachtet der Transportorganisation durch den AN, legt der AG die Reihenfolge und Stückzahl der Fahrzeugbereitstellung fest. Angabe der Entfernung zwischen AG (Betriebshof Hannover, Karl-Wiechert-Alle 60C, 30625 Hannover) und Ort der Leistungserbringung. Es ist anzugeben, ob ein Bringdienst für Betriebsmittel für erforderliche Nachbesserungen täglich zur Verfügung steht. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, zus. Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus sind erwünscht und anzugeben.
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
0%
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,7
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
23%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
20251
20264
Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.
jetzt offen im Bereich Reparatur- & Wartungsdienste
4.690
Median der offenen Bekanntmachungen
259.465 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Reparatur- & Wartungsdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
897
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
4%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
506
Auf Grundlage von 1.217 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,9
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
26%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
2%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
vergeben an Cityca eCarsharing; Cityca e-CARSHARING; e-Carsharing CITYca
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