Niemcy - Naprawa i konserwacja ciężarówek - Umowa ramowa na konserwację pojazdów
Zamawiający: Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover
Kraj: Niemcy
Termin: 16 wrz 2026, 11:00 (UTC+2)
Tryb: Przetarg nieograniczony
Branża (CPV): Usługi naprawcze i konserwacyjne (50114000)
Aperlena: https://aperlena.com/pl/t/deutschland-reparatur-und-wartung-von-lastwagen-rahmenvereinbarung-fahrzeugkonservierung-465120ad53
Ogłoszenie urzędowe: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/555459-2026
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Streszczenie
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Związek celowy gospodarki odpadami regionu Hanoweru (Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover) z siedzibą w Hanowerze w Niemczech zamierza zawrzeć umowę ramową na konserwację pojazdów wraz z przyczepianymi urządzeniami. Zakres obejmuje co najmniej 70 i maksymalnie 120 pojazdów oraz co najmniej 200 i maksymalnie 350 urządzeń przyczepianych, podzielonych na 3 części. Prace obejmują demontaż w celu odsłonięcia ram, podwozi, osi i urządzeń, piaskowanie środkiem nieabrazyjnym, chemicznie obojętnym (twardość poniżej 100 HV), mechaniczne i chemiczne usuwanie rdzy, malowanie zgodnie ze specyfikacją producenta oraz uszczelnienie pustych przestrzeni systemem dwuwarstwowym.
02
Opis
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, Karl-Wiechert-Allee 60c, 30625 Hannover beabsichtigt, per Rahmenvereinbarung Fahrzeuge inkl. zugehörigen Anbauteilen konservieren zu lassen. Mindestens 70 und maximal 120 Fahrzeuge, sowie mindestens 200 und maximal 350 Anbaugeräte, aufgeteilt in 3 Losen. Details zu den Fahrzeugen und Anbauteilen sind der angehängten Fahrzeugliste zu entnehmen.
Vorbereitung: Zur Behandlung der Rahmen, Chassis, Achsen, Achsteile und Anbauteile sind diese durch Demontage der nicht zu behandelnden Teile freizulegen. Diese beinhalten nicht abschließend: Wechselbrücken; Räder; Radhausschalen; Treppenstufen; Tankbänder; Verkleidungen. Bei der Freilegung kann es erforderlich sein Salzsole abzupumpen und entsprechend zwischen zu lagern.lichttechnische Einrichtungen, Warnaufkleber und Typenschilder sind vor Sprühnebel zu schützen. Strahlen: Die unter Punkt 1 freigelegten Komponenten sind von alten Schutzbelägen, Lacken und Rost zu befreien. Dafür ist mit einem Medium zu strahlen, das folgende Eigenschaften aufweist: Nicht-abrasiv gegenüber dem Werkstück; Chemisch inert; Härte < 100 HV. Korrosionsbehandlung: Ist Korrosion nach Punkt 2 noch vorhanden, so muss diese im Nachgang manuell beseitigt werden. Anschließend sind diese Bereiche sowie alle Falze und Blechüberlappungen chemisch zu entrosten mit folgenden Eigenschaften: Stark penetrierend in Falze und Blechüberlappungen; Transparent; Bildung einer stabilen Eisen (III) - Verbindung; Dabei keine Bildung von schwarz-violetten Verfärbungen; Überlackierbar und ohne Haftungsprobleme im Bereich intakter Flächen. Lackierung: Nach der erfolgreichen mechanischen und chemischen Entrostung sind alle lackierten, behandelten Bauteile neu zu lackieren. Hierbei sind die jeweiligen Herstellervorgaben zu beachten. Liegen keine Vorgaben vor, ist ein schlagfester Chassislack zu verwenden. Hohlraumversiegelung; Nach der erfolgreichen Lackierung sind alle Hohlräume im 2.Schichten-System neu zu versiegeln. Dafür sind Mittel zu verwenden, die folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Arbeitsgang: Ölig; Penetration in 50 µm Spalte min. 70 mm tief; 2. Arbeitsgang; Transparent; ; Wachsartig; Penetration in 50 µm Spalte min. 30 mm tief; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 500 h. Konservierung des Fahrzeuges: Nach der erfolgreichen Hohlraumversiegelung sind alle Bauteile neu zu versiegeln. Dafür ist ein Mittel zu verwenden, das folgende Eigenschaften aufweist: Transparent; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 1000 h; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, +70° C; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, -30° C. Montage von Anbauteilen: Wiederherstellung des Fahrzeuges. Korrodierte Verbindungen sind zu erneuern. Falls keine Orginalteile verwendet werden können, dürfen im begründeten Einzelfall Teile von OEM-Qualität verwendet werden. Anzugsdrehmomente sind einzuhalten. Elektrische Verbindungen sind auf Funktion zu prüfen und ggf. instand zu setzen. Aufbauten sind Funktionsbereit zu montieren. Alle diese Forderungen sind unter Einhaltung der Herstellervorgaben, geltenden Normen und Gesetze zu gewährleisten. Dokumentation: Für jedes Fahrzeug ist ein Inspektions-Heft anzulegen, das dem Auftraggeber mit übergeben wird. Dies dient dem erhalt einer ggf. angebotenen Garantie. Die Inspektion und punktuelle Ausbesserung übernimmt der AG. Alle weiterführenden Arbeiten sind in der Garantie durch den AN zu erfüllen. Das Heft benötigt folgenden Mindestumfang: Übersicht der Baugruppen, die konserviert wurden; Übersicht der Mittel, die für die jeweilige Baugruppe verwendet wurden; Datum der Erstbehandlung; Seiten für die jährliche Inspektionen, in denen Schäden und Nachbesserungen zum erhalt der Garantie an der vorhandenen Konservierung dokumentiert werden. Folgende Fragen, Anforderungen und Bedingungen sind zu beantworten bzw. zu erfüllen: Die Reaktionszeit zur Reklamationsbearbeitung beträgt einen Werktag. Insbesondere gelten hierbei als mögliche Reklamation: Mangelhafte Beseitigung von Schmutz und Korrosion (LV-Punkt 2); Mangelhafte Lackierung (LV-Punkt 4); Mangelhafte Konservierung in Hohlräumen oder zu schwache Schichtstärke (LV-Punkte 5 und 6). Maximal zulässige Erfüllungsfrist je Leistungsabruf 5 Werktage. Welche Erfüllungfristen können für ein Referenzfahrzeug mit einer Gesamtfahrzeuglänge von 6.250 mm garantiert werden, wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden, Zeitfaktor angeben. Fahrzeuge und Anbauteite werden durch den Auftraggeber bis zu einer Entfernung von max. 150 km zu und von dem Ort der Leistungserbringung verbracht. Weitere Entfernungen sind vollständig zu Lasten des AN und per Spedition (nicht auf eigener Achse) durchzuführen. Ungeachtet der Transportorganisation durch den AN, legt der AG die Reihenfolge und Stückzahl der Fahrzeugbereitstellung fest. Angabe der Entfernung zwischen AG (Betriebshof Hannover, Karl-Wiechert-Alle 60C, 30625 Hannover) und Ort der Leistungserbringung. Es ist anzugeben, ob ein Bringdienst für Betriebsmittel für erforderliche Nachbesserungen täglich zur Verfügung steht. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, zus. Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus sind erwünscht und anzugeben.; Vorbereitung: Zur Behandlung der Rahmen, Chassis, Achsen, Achsteile und Anbauteile sind diese durch Demontage der nicht zu behandelnden Teile freizulegen. Diese beinhalten nicht abschließend: Wechselbrücken; Räder; Radhausschalen; Treppenstufen; Tankbänder; Verkleidungen. Bei der Freilegung kann es erforderlich sein Salzsole abzupumpen und entsprechend zwischen zu lagern.lichttechnische Einrichtungen, Warnaufkleber und Typenschilder sind vor Sprühnebel zu schützen. Strahlen: Die unter Punkt 1 freigelegten Komponenten sind von alten Schutzbelägen, Lacken und Rost zu befreien. Dafür ist mit einem Medium zu strahlen, das folgende Eigenschaften aufweist: Nicht-abrasiv gegenüber dem Werkstück; Chemisch inert; Härte < 100 HV. Korrosionsbehandlung: Ist Korrosion nach Punkt 2 noch vorhanden, so muss diese im Nachgang manuell beseitigt werden. Anschließend sind diese Bereiche sowie alle Falze und Blechüberlappungen chemisch zu entrosten mit folgenden Eigenschaften: Stark penetrierend in Falze und Blechüberlappungen; Transparent; Bildung einer stabilen Eisen (III) - Verbindung; Dabei keine Bildung von schwarz-violetten Verfärbungen; Überlackierbar und ohne Haftungsprobleme im Bereich intakter Flächen. Lackierung: Nach der erfolgreichen mechanischen und chemischen Entrostung sind alle lackierten, behandelten Bauteile neu zu lackieren. Hierbei sind die jeweiligen Herstellervorgaben zu beachten. Liegen keine Vorgaben vor, ist ein schlagfester Chassislack zu verwenden. Hohlraumversiegelung; Nach der erfolgreichen Lackierung sind alle Hohlräume im 2.Schichten-System neu zu versiegeln. Dafür sind Mittel zu verwenden, die folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Arbeitsgang: Ölig; Penetration in 50 µm Spalte min. 70 mm tief; 2. Arbeitsgang; Transparent; ; Wachsartig; Penetration in 50 µm Spalte min. 30 mm tief; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 500 h. Konservierung des Fahrzeuges: Nach der erfolgreichen Hohlraumversiegelung sind alle Bauteile neu zu versiegeln. Dafür ist ein Mittel zu verwenden, das folgende Eigenschaften aufweist: Transparent; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 1000 h; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, +70° C; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, -30° C. Montage von Anbauteilen: Wiederherstellung des Fahrzeuges. Korrodierte Verbindungen sind zu erneuern. Falls keine Orginalteile verwendet werden können, dürfen im begründeten Einzelfall Teile von OEM-Qualität verwendet werden. Anzugsdrehmomente sind einzuhalten. Elektrische Verbindungen sind auf Funktion zu prüfen und ggf. instand zu setzen. Aufbauten sind Funktionsbereit zu montieren. Alle diese Forderungen sind unter Einhaltung der Herstellervorgaben, geltenden Normen und Gesetze zu gewährleisten. Dokumentation: Für jedes Fahrzeug ist ein Inspektions-Heft anzulegen, das dem Auftraggeber mit übergeben wird. Dies dient dem erhalt einer ggf. angebotenen Garantie. Die Inspektion und punktuelle Ausbesserung übernimmt der AG. Alle weiterführenden Arbeiten sind in der Garantie durch den AN zu erfüllen. Das Heft benötigt folgenden Mindestumfang: Übersicht der Baugruppen, die konserviert wurden; Übersicht der Mittel, die für die jeweilige Baugruppe verwendet wurden; Datum der Erstbehandlung; Seiten für die jährliche Inspektionen, in denen Schäden und Nachbesserungen zum erhalt der Garantie an der vorhandenen Konservierung dokumentiert werden. Folgende Fragen, Anforderungen und Bedingungen sind zu beantworten bzw. zu erfüllen: Die Reaktionszeit zur Reklamationsbearbeitung beträgt einen Werktag. Insbesondere gelten hierbei als mögliche Reklamation: Mangelhafte Beseitigung von Schmutz und Korrosion (LV-Punkt 2); Mangelhafte Lackierung (LV-Punkt 4); Mangelhafte Konservierung in Hohlräumen oder zu schwache Schichtstärke (LV-Punkte 5 und 6). Maximal zulässige Erfüllungsfrist je Leistungsabruf 5 Werktage. Welche Erfüllungfristen können für ein Referenzfahrzeug mit einer Gesamtfahrzeuglänge von 4.110 mm garantiert werden, wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden, Zeitfaktor angeben. Fahrzeuge und Anbauteite werden durch den Auftraggeber bis zu einer Entfernung von max. 150 km zu und von dem Ort der Leistungserbringung verbracht. Weitere Entfernungen sind vollständig zu Lasten des AN und per Spedition (nicht auf eigener Achse) durchzuführen. Ungeachtet der Transportorganisation durch den AN, legt der AG die Reihenfolge und Stückzahl der Fahrzeugbereitstellung fest. Angabe der Entfernung zwischen AG (Betriebshof Hannover, Karl-Wiechert-Alle 60C, 30625 Hannover) und Ort der Leistungserbringung. Es ist anzugeben, ob ein Bringdienst für Betriebsmittel für erforderliche Nachbesserungen täglich zur Verfügung steht. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, zus. Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus sind erwünscht und anzugeben.; Vorbereitung: Zur Behandlung der Rahmen, Chassis, Achsen, Achsteile und Anbauteile sind diese durch Demontage der nicht zu behandelnden Teile freizulegen. Diese beinhalten nicht abschließend: Wechselbrücken; Räder; Radhausschalen; Treppenstufen; Tankbänder; Verkleidungen. Bei der Freilegung kann es erforderlich sein Salzsole abzupumpen und entsprechend zwischen zu lagern.lichttechnische Einrichtungen, Warnaufkleber und Typenschilder sind vor Sprühnebel zu schützen. Strahlen: Die unter Punkt 1 freigelegten Komponenten sind von alten Schutzbelägen, Lacken und Rost zu befreien. Dafür ist mit einem Medium zu strahlen, das folgende Eigenschaften aufweist: Nicht-abrasiv gegenüber dem Werkstück; Chemisch inert; Härte < 100 HV. Korrosionsbehandlung: Ist Korrosion nach Punkt 2 noch vorhanden, so muss diese im Nachgang manuell beseitigt werden. Anschließend sind diese Bereiche sowie alle Falze und Blechüberlappungen chemisch zu entrosten mit folgenden Eigenschaften: Stark penetrierend in Falze und Blechüberlappungen; Transparent; Bildung einer stabilen Eisen (III) - Verbindung; Dabei keine Bildung von schwarz-violetten Verfärbungen; Überlackierbar und ohne Haftungsprobleme im Bereich intakter Flächen. Lackierung: Nach der erfolgreichen mechanischen und chemischen Entrostung sind alle lackierten, behandelten Bauteile neu zu lackieren. Hierbei sind die jeweiligen Herstellervorgaben zu beachten. Liegen keine Vorgaben vor, ist ein schlagfester Chassislack zu verwenden. Hohlraumversiegelung; Nach der erfolgreichen Lackierung sind alle Hohlräume im 2.Schichten-System neu zu versiegeln. Dafür sind Mittel zu verwenden, die folgende Eigenschaften aufweisen: 1. Arbeitsgang: Ölig; Penetration in 50 µm Spalte min. 70 mm tief; 2. Arbeitsgang; Transparent; ; Wachsartig; Penetration in 50 µm Spalte min. 30 mm tief; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 500 h. Konservierung des Fahrzeuges: Nach der erfolgreichen Hohlraumversiegelung sind alle Bauteile neu zu versiegeln. Dafür ist ein Mittel zu verwenden, das folgende Eigenschaften aufweist: Transparent; Salzsprühnebelprüfung nach ISO 9227 > 1000 h; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, +70° C; Keine Rissbildung oder Haftungsverlust bei Dornbiegeprüfung nach DIN 53152, -30° C. Montage von Anbauteilen: Wiederherstellung des Fahrzeuges. Korrodierte Verbindungen sind zu erneuern. Falls keine Orginalteile verwendet werden können, dürfen im begründeten Einzelfall Teile von OEM-Qualität verwendet werden. Anzugsdrehmomente sind einzuhalten. Elektrische Verbindungen sind auf Funktion zu prüfen und ggf. instand zu setzen. Aufbauten sind Funktionsbereit zu montieren. Alle diese Forderungen sind unter Einhaltung der Herstellervorgaben, geltenden Normen und Gesetze zu gewährleisten. Dokumentation: Für jedes Fahrzeug ist ein Inspektions-Heft anzulegen, das dem Auftraggeber mit übergeben wird. Dies dient dem erhalt einer ggf. angebotenen Garantie. Die Inspektion und punktuelle Ausbesserung übernimmt der AG. Alle weiterführenden Arbeiten sind in der Garantie durch den AN zu erfüllen. Das Heft benötigt folgenden Mindestumfang: Übersicht der Baugruppen, die konserviert wurden; Übersicht der Mittel, die für die jeweilige Baugruppe verwendet wurden; Datum der Erstbehandlung; Seiten für die jährliche Inspektionen, in denen Schäden und Nachbesserungen zum erhalt der Garantie an der vorhandenen Konservierung dokumentiert werden. Folgende Fragen, Anforderungen und Bedingungen sind zu beantworten bzw. zu erfüllen: Die Reaktionszeit zur Reklamationsbearbeitung beträgt einen Werktag. Insbesondere gelten hierbei als mögliche Reklamation: Mangelhafte Beseitigung von Schmutz und Korrosion (LV-Punkt 2); Mangelhafte Lackierung (LV-Punkt 4); Mangelhafte Konservierung in Hohlräumen oder zu schwache Schichtstärke (LV-Punkte 5 und 6). Maximal zulässige Erfüllungsfrist je Leistungsabruf 5 Werktage. Welche Erfüllungfristen können für ein Referenzfahrzeug mit einer Gesamtfahrzeuglänge von 9.120 mm garantiert werden, wenn alle Punkte des Leistungsverzeichnisses erfüllt werden, Zeitfaktor angeben. Fahrzeuge und Anbauteite werden durch den Auftraggeber bis zu einer Entfernung von max. 150 km zu und von dem Ort der Leistungserbringung verbracht. Weitere Entfernungen sind vollständig zu Lasten des AN und per Spedition (nicht auf eigener Achse) durchzuführen. Ungeachtet der Transportorganisation durch den AN, legt der AG die Reihenfolge und Stückzahl der Fahrzeugbereitstellung fest. Angabe der Entfernung zwischen AG (Betriebshof Hannover, Karl-Wiechert-Alle 60C, 30625 Hannover) und Ort der Leistungserbringung. Es ist anzugeben, ob ein Bringdienst für Betriebsmittel für erforderliche Nachbesserungen täglich zur Verfügung steht. Gesetzliche Gewährleistung 24 Monate, zus. Garantiezeiten über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus sind erwünscht und anzugeben.
średnia liczba ofert na część (tryby otwarte i ograniczone)
2,7
udział tych części, w których złożono jedną ofertę
23%
Tak, jak podają je oficjalne ogłoszenia o udzieleniu zamówienia, z ostatnich 3 lat. Liczba ofert na część obejmuje tylko tryby otwarte i ograniczone: w trybie negocjacyjnym lub z wolnej ręki jedna oferta to istota samego trybu. Kraj to ten, który ogłoszenie podaje dla wykonawcy.
20251
20264
Jedna kropka to jedno rozstrzygnięcie, w dniu podpisania, w wielkości odpowiadającej wartości. Pierścień oznacza rozstrzygnięcie bez opublikowanej wartości.
udział zamówień, które trafiły do trzech najczęstszych wykonawców
4%
liczba zamawiających, którzy udzielili tu zamówień
506
Na podstawie 1 217 rozstrzygnięć z ostatnich 3 lat ze wskazanym wykonawcą. Liczone według rozstrzygnięć, a nie wartości, bo kwoty części i umów ramowych nie są porównywalne.
Skoncentrowany: trzej najczęstsi wykonawcy zdobyli co najmniej 65% zamówień; wielu dostawców: poniżej 35% przy co najmniej dziesięciu różnych wykonawcach.
Konkurencja
średnia liczba ofert na część (tryby otwarte i ograniczone)
2,9
udział tych części, w których złożono jedną ofertę
26%
udział zamówień zdobytych przez firmy z siedzibą w innym kraju
2%
udział ofert z innego kraju
1%
Tak, jak podają je oficjalne ogłoszenia o udzieleniu zamówienia, z ostatnich 3 lat. Liczba ofert na część obejmuje tylko tryby otwarte i ograniczone: w trybie negocjacyjnym lub z wolnej ręki jedna oferta to istota samego trybu. Kraj to ten, który ogłoszenie podaje dla wykonawcy.