TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keine Angebotsfrist.
Zur offiziellen Bekanntmachung
Deutschland - Recycling von Siedlungsabfällen - Verwertung von Grünabfällen für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Auftraggeber: Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Land: Deutschland
Verfahren: Sonstiges Verfahren
Branche (CPV): Umwelt, Abwasser & Reinigung (90514000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-recycling-von-siedlungsabfallen-verwertung-von-grunabfallen-fur-die-abfallwirtschaft-landkreis-neuwied-a-0234ed8fd6
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/706286-2025
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR vergibt Leistungen zum Transport und zur Verwertung von Grünabfällen, die auf dezentralen Astsammelplätzen, den Wertstoffhöfen und über die Scheckkartensammlung im Landkreis Neuwied erfasst werden. Nach einem EU-weiten Vergabeverfahren wurden am 01.12.2023 zwei Verträge geschlossen, Los 1 und Los 2, jeweils für Transport und Verwertung von Grünabfällen. Die Verträge wurden jeweils bis zum 31.12.2025 verlängert und jetzt um ein weiteres halbes Jahr verlängert. Die Verlängerung überbrückt die Zeit bis zur geplanten Inbetriebnahme der Grünabfallbehandlungsanlage Linkenbach, die nach aktuellem Bauzeitenplan für den 01.07.2026 vorgesehen ist.
02
Beschreibung
Konkrete Begründung der Änderung: Die Verlängerung der Vertragsdauer um ein halbes Jahr betrifft keine wesentliche Änderung des Vertrages im Sinne von § 132 GWB. Dies gilt mit Blick auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB wie auch § 132 Abs. 1 GWB: Am 01.12.2023 schloss die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR im Ergebnis eines EU-weiten Vergabeverfahrens zwei Verträge über Leistungen zur Erfüllung städtischer Aufgaben auf dem Gebiet der Abfallentsorgung (Vertrag zum Transport und zur Verwertung von Grünabfällen - Los 1; Vertrag zum Transport und zur Verwertung von Grünabfällen - Los 2) mit den benannten Auftragnehmern. Die Verträge wurde nach dortiger Option jeweils bis zum 31.12.2025 verlängert, um den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme der Grünabfallbehandlungsanlage Linkenbach zu überbrücken. Die Bauleistungen für den Bau dieser Anlage wurden im Februar 2025 ausgeschrieben. Die GAB dient der Aufbereitung und Behandlung des auf dezentralen Astsammelplätzen, den Wertstoffhöfen wie auch des über Scheckkartensammlung im Landkreis Neuwied separat erfassten kommunalen Grünabfalls. Die Inbetriebnahme der Grünabfallbehandlungsanlage kann - trotz frühzeitiger Bekanntmachung und trotz sorgfältiger Vorbereitung und Durchführung - aufgrund zeitlicher Verzögerungen im Vergabeverfahren für die Bauleistungen nicht mehr wie geplant im Januar 2026 erfolgen, sondern ist nach aktuellem Bauzeitenplan für den 01.07.2026 vorgesehen. Die Verzögerungen im Vergabeverfahren für die Bauleistungen waren für den Auftraggeber unerwartet und nicht vorhersehbar. Bei den eingegangenen Angeboten wurden die für die Bauweise eröffneten Möglichkeiten vollumfänglich ausgeschöpft. Dies hatte sowohl Auswirkungen auf die angebotenen technischen Lösungen, welche sich erheblich voneinander unterschieden, als auch auf die angebotenen Preise, welche erheblich voneinander abwichen. Es ergab sich dadurch ein erhöhter inhaltlicher Prüfungsbedarf zu einzelnen Aspekten der Angebote. Diese Entwicklungen waren bei der seinerzeitigen Ausschreibung nicht absehbar, da sie aus den besonderen Spezifika der Angebote rührten und damit außerhalb des vorhersehbaren Risikobereichs des Auftraggebers lagen. Die Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein halbes Jahr ist jedoch zur Sicherung der Leistungen bis zur Inbetriebnahme der GAB Linkenbach, der auf den 01.07.2026 verschoben werden musste, erforderlich. Die nahtlose Erfüllung der komplexen von diesem Auftrag erfassten kommunalen Pflichtaufgaben kann in der kurzen Übergangszeit nur vom Auftragnehmer des jeweiligen Loses gesichert werden. Durch diese Änderung wird nicht in den Gesamtcharakter des Auftrages eingegriffen: Betroffen ist ausschließlich die zeitliche Komponente, ohne dass dies den komplexen Leistungsgegenstand oder die Vertragsstruktur verändern würde. Auch nach allgemeinen Grundsätzen des § 132 Abs. 1 GWB ist nicht von einer wesentlichen Änderung auszugehen: Es werden keine neuen Bedingungen eingeführt, welche eine andere Beteiligung oder ein anderes Ergebnis im damaligen Vergabeverfahren bewirkt hätten. Das wirtschaftliche Gleichgewicht des Auftrags wird nicht zugunsten der Auftragnehmer verschoben, der Auftraggeber erhält weiterhin eine adäquate Gegenleistung. Die Verlängerung hat aus Sicht des damaligen Wettbewerbers auch keine eigenständige Bedeutung - sie stellt sich angesichts ihres Anlasses und der ihr zugrundeliegenden komplexen Ausgangslage letztlich nur als ein Anhängsel zum damaligen Vorgang dar.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
jetzt offen im Bereich Umwelt, Abwasser & Reinigung
4.647
Median der offenen Bekanntmachungen
495.868 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Umwelt, Abwasser & Reinigung
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
2.722
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.698
Auf Grundlage von 4.173 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
12,8
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
9%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
vergeben an Overbeck Agrar- und Umweltservice GmbH
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