Germania - Riciclaggio dei rifiuti urbani - Valorizzazione dei rifiuti verdi per Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Stazione appaltante: Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Paese: Germania
Procedura: Altra procedura
Settore (CPV): Ambiente, fognature e pulizia (90514000)
Aperlena: https://aperlena.com/it/t/deutschland-recycling-von-siedlungsabfallen-verwertung-von-grunabfallen-fur-die-abfallwirtschaft-landkreis-neuwied-a-0234ed8fd6
Avviso ufficiale: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/706286-2025
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Sintesi
Sintesi generata automaticamente
Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR affida servizi di trasporto e valorizzazione dei rifiuti verdi raccolti nei punti di raccolta decentralizzati di rami, nelle isole ecologiche e tramite la raccolta con tessera nel circondario di Neuwied. A seguito di una procedura di affidamento a livello UE, il 01.12.2023 sono stati stipulati due contratti, il lotto 1 e il lotto 2, ciascuno per il trasporto e la valorizzazione dei rifiuti verdi. I contratti, prorogati fino al 31.12.2025, sono ora estesi di altri sei mesi. La proroga copre il periodo fino all'avvio previsto dell'impianto di trattamento dei rifiuti verdi di Linkenbach, programmato per il 01.07.2026 secondo l'attuale calendario dei lavori.
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Descrizione
Konkrete Begründung der Änderung: Die Verlängerung der Vertragsdauer um ein halbes Jahr betrifft keine wesentliche Änderung des Vertrages im Sinne von § 132 GWB. Dies gilt mit Blick auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB wie auch § 132 Abs. 1 GWB: Am 01.12.2023 schloss die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR im Ergebnis eines EU-weiten Vergabeverfahrens zwei Verträge über Leistungen zur Erfüllung städtischer Aufgaben auf dem Gebiet der Abfallentsorgung (Vertrag zum Transport und zur Verwertung von Grünabfällen - Los 1; Vertrag zum Transport und zur Verwertung von Grünabfällen - Los 2) mit den benannten Auftragnehmern. Die Verträge wurde nach dortiger Option jeweils bis zum 31.12.2025 verlängert, um den Zeitraum bis zur Inbetriebnahme der Grünabfallbehandlungsanlage Linkenbach zu überbrücken. Die Bauleistungen für den Bau dieser Anlage wurden im Februar 2025 ausgeschrieben. Die GAB dient der Aufbereitung und Behandlung des auf dezentralen Astsammelplätzen, den Wertstoffhöfen wie auch des über Scheckkartensammlung im Landkreis Neuwied separat erfassten kommunalen Grünabfalls. Die Inbetriebnahme der Grünabfallbehandlungsanlage kann - trotz frühzeitiger Bekanntmachung und trotz sorgfältiger Vorbereitung und Durchführung - aufgrund zeitlicher Verzögerungen im Vergabeverfahren für die Bauleistungen nicht mehr wie geplant im Januar 2026 erfolgen, sondern ist nach aktuellem Bauzeitenplan für den 01.07.2026 vorgesehen. Die Verzögerungen im Vergabeverfahren für die Bauleistungen waren für den Auftraggeber unerwartet und nicht vorhersehbar. Bei den eingegangenen Angeboten wurden die für die Bauweise eröffneten Möglichkeiten vollumfänglich ausgeschöpft. Dies hatte sowohl Auswirkungen auf die angebotenen technischen Lösungen, welche sich erheblich voneinander unterschieden, als auch auf die angebotenen Preise, welche erheblich voneinander abwichen. Es ergab sich dadurch ein erhöhter inhaltlicher Prüfungsbedarf zu einzelnen Aspekten der Angebote. Diese Entwicklungen waren bei der seinerzeitigen Ausschreibung nicht absehbar, da sie aus den besonderen Spezifika der Angebote rührten und damit außerhalb des vorhersehbaren Risikobereichs des Auftraggebers lagen. Die Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein halbes Jahr ist jedoch zur Sicherung der Leistungen bis zur Inbetriebnahme der GAB Linkenbach, der auf den 01.07.2026 verschoben werden musste, erforderlich. Die nahtlose Erfüllung der komplexen von diesem Auftrag erfassten kommunalen Pflichtaufgaben kann in der kurzen Übergangszeit nur vom Auftragnehmer des jeweiligen Loses gesichert werden. Durch diese Änderung wird nicht in den Gesamtcharakter des Auftrages eingegriffen: Betroffen ist ausschließlich die zeitliche Komponente, ohne dass dies den komplexen Leistungsgegenstand oder die Vertragsstruktur verändern würde. Auch nach allgemeinen Grundsätzen des § 132 Abs. 1 GWB ist nicht von einer wesentlichen Änderung auszugehen: Es werden keine neuen Bedingungen eingeführt, welche eine andere Beteiligung oder ein anderes Ergebnis im damaligen Vergabeverfahren bewirkt hätten. Das wirtschaftliche Gleichgewicht des Auftrags wird nicht zugunsten der Auftragnehmer verschoben, der Auftraggeber erhält weiterhin eine adäquate Gegenleistung. Die Verlängerung hat aus Sicht des damaligen Wettbewerbers auch keine eigenständige Bedeutung - sie stellt sich angesichts ihres Anlasses und der ihr zugrundeliegenden komplexen Ausgangslage letztlich nur als ein Anhängsel zum damaligen Vorgang dar.
Fonte ufficiale
Fonte: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
degli appalti è andato ai tre aggiudicatari più frequenti
3%
stazioni appaltanti hanno aggiudicato appalti qui
1.698
Sulla base di 4.173 aggiudicazioni con aggiudicatario indicato negli ultimi 3 anni. Contate per aggiudicazione e non per importo, perché gli importi di lotti e accordi quadro non sono confrontabili.
Concentrato: i tre aggiudicatari più frequenti hanno ottenuto il 65% degli appalti o più; molti fornitori: meno del 35% con almeno dieci aggiudicatari diversi.
Concorrenza
offerte per lotto in media (procedure aperte e ristrette)
12,8
di quei lotti hanno ricevuto una sola offerta
9%
delle aggiudicazioni è andato ad aziende con sede in un altro paese
1%
delle offerte veniva da un altro paese
1%
Come li indicano gli avvisi di aggiudicazione ufficiali, negli ultimi 3 anni. Le offerte per lotto contano solo le procedure aperte e ristrette: in una procedura negoziata o in un affidamento diretto una sola offerta è la procedura stessa. Il paese è quello che l'avviso indica per l'aggiudicatario.