Deutschland - Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - Vergabe Betreibervertrag Baltrum N18
Auftraggeber: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Norden
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Unterstützende Transportdienste (63100000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-frachtumschlag-frachtlagerung-und-zugehorige-dienste-vergabe-betreibervertrag-baltrum-n18-ee4f9e0cb5
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/47071-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, größter Betreiber öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste, vergibt eine zeitlich befristete Betreiberkonzession für die Fläche N18 im Inselhafen Baltrum. Die ca. 1.211 m² große, im Lageplan gelb mit roter Umrandung gekennzeichnete Fläche soll vom Konzessionär als Umschlag- und Lagerfläche für den Frachtverkehr zur Inselversorgung bewirtschaftet werden. Da keine unbewirtschaftete Fläche zur Selbstabholung von Gütern zur Verfügung steht, müssen abgewickelte Güter unmittelbar von Bord der Schiffe abgeholt oder ab dem Entladen von einer Spedition oder einem anderen Unternehmen übernommen und weiterverteilt werden. Ein Teilbereich des Hafens ist bereits zeitlich befristet konzessioniert.
02
Beschreibung
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Unter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Baltrum auf der gleichnamigen Nordseeinsel, welcher auch über Gewerbeflächen verfügt. Der Hafen Baltrum liegt im Südwesten der autofreien Insel und ist über öffentliche Verkehrswege an den Ort angebunden. Die Hauptfunktionen des Hafens sind der Fährverkehr und die Versorgung der Insel Baltrum. Im Bereich des Hafen Baltrum wird von Niedersachsen Ports aus Verkehrssicherungsgründen keine unbewirtschaftete Fläche zur allgemeinen Verfügung gestellt, auf der Güter zur Selbstabholung abgestellt werden können. Daher müssen über den Hafen abgewickelte Güter von "Selbstabholern" unmittelbar von Bord der Schiffe abgeholt werden. Alternativ hat der Versand so zu erfolgen, dass ein Unternehmen die Obhut über die Güter ab dem Entladen übernimmt und dann weiter distribuiert. Z.B. können die Güter über die die Insel Baltrum anlaufende Reederei und eine die Güter unmittelbar im Abladezeitpunkt übernehmende Spedition / ein anderes Unternehmen bis zur Empfängeradresse zugestellt werden. Ein vorübergehendes Abstellen von Gütern im Kajenbereich soll nicht erfolgen. Niedersachsen Ports hat vor diesem Hintergrund bereits einen Teil des Hafen Baltrum im Rahmen einer zeitlich befristeten Betreiberkonzession vergeben. Der Konzessionär hat den Teilbereich als Umschlag- und Lagerfläche für den Frachtverkehr zur Inselversorgung zu bewirtschaften. Die im Eigentum von Niedersachsen Ports stehende und auf dem einen Teil der Vergabeunterlagen bildenden Lageplan gelb mit roter Umrandung gekennzeichnete Fläche mit einer Größe von ca. 1.211 m² (im Folgenden: Fläche N18) soll zukünftig ebenfalls als eine von einem Konzessionär zu bewirtschaftende Umschlag- und Lagerfläche für den Frachtverkehr zur Inselversorgung genutzt werden. Auf der Fläche N18 soll insbesondere auch die Zwischenlagerung von Gütern bzw. Gepäck zur Abholung durch die Empfänger bzw. Passagiere oder auch zum Vorstauen von Gütern zu Zwecken des Versands über den Hafen ermöglicht werden. Darüber hinaus ist auch, - bei entsprechender Beauftragung durch die Reederei - der Passagierverkehr über die Fläche N18 zu ermöglichen. Im Rahmen der hier gegenständlichen Ausschreibung soll dieser Konzessionär gefunden werden. Die Fläche N18 wird für die vorgenannte Nutzung in dem Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.12.2029 zur Verfügung stehen.
1. Unter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Baltrum auf der gleichnamigen Nordseeinsel, welcher auch über Gewerbeflächen verfügt. Der Hafen Baltrum liegt im Südwesten der autofreien Insel und ist über öffentliche Verkehrswege an den Ort angebunden. Die Hauptfunktionen des Hafens sind der Fährverkehr und die Versorgung der Insel Baltrum. Die Hafennutzung umfasst a) Ver- und Entsorgung: mehrere Frachter mit max. 35 m Länge; b) Fährverkehr: derzeit Fährlinie Baltrum - Neßmersiel der Baltrum Linie (mehrere Fährschiffe bis 45 m Länge) und c) den Sportboothafen: Baltrumer Bootsclub e. V. Im Bereich des Hafen Baltrum wird von Niedersachsen Ports aus Verkehrssicherungsgründen keine unbewirtschaftete Fläche zur allgemeinen Verfügung gestellt, auf der Güter zur Selbstabholung abgestellt werden können. Daher müssen über den Hafen abgewickelte Güter von "Selbstabholern" unmittelbar von Bord der Schiffe abgeholt werden. Alternativ hat der Versand so zu erfolgen, dass ein Unternehmen die Obhut über die Güter ab dem Entladen übernimmt und dann weiter distribuiert. Z.B. können die Güter über die die Insel Baltrum anlaufende Reederei und eine die Güter unmittelbar im Abladezeitpunkt übernehmende Spedition / ein anderes Unternehmen bis zur Empfängeradresse zugestellt werden. Ein vorübergehendes Abstellen von Gütern im Kajenbereich soll nicht erfolgen. 2. Niedersachsen Ports beabsichtigt, den Betreiber der Umschlagfläche N18 vertraglich zur diskriminierungsfreien Andienung der nachfolgend aufgeführten Leistungen auf Kosten der Besteller/Kunden zu verpflichten: a) Koordination und Abwicklung des Passagierverkehrs der Fährlinien auf der Fläche N18 (insbesondere Verkehrssicherung der Zuwegung zu den Containern Kurverwaltung bzw. Fährlinie und zu den Bereitstellungsflächen für Gepäck; jedoch kein Fahrkartenverkauf oder Einziehung des Kurbeitrags oder Kontrolle dessen) soweit er hierzu durch die entsprechende Fährlinie beauftragt worden ist; b) Vorhaltung einer Teilfläche für die Bereitstellung von Gepäck des Fährverkehrs; c) Eigenverantwortliche Organisation der Annahme und Öffnung von Koffercontainern und Bereitstellen des darin befindlichen Gepäcks zur Abholung durch die Passagiere auf dem vorgenannten Teilbereich der Konzessionsfläche, soweit er hierzu durch die entsprechende Fährlinie beauftragt worden ist; d) Eigenverantwortliche Organisation der Annahme von Gütern vom Fähr- oder Frachtschiff mit deren Umschlag bzw. Zwischenlagerung und ggf. Weitertransport der Betreiber beauftragt worden ist - unter Ausschluss des längeren Abstellens auf der Kaje; e) Weitertransport der angenommenen Güter an die Letztempfänger auf der Insel Baltrum, soweit der Betreiber hiermit beauftrag worden ist; f) Kurzfristige Zwischenlagerung der Güter unter Beachtung der vertraglich festzulegenden Höchstdauer (danach zwingender Weitertransport durch den (jeweiligen) Betreiber an den Empfänger); g) Garantierte ganzjährige, diskriminierungsfreie Andienung der vorgenannten Dienstleistungen; h) Andienung der Dienstleistungen zu marktüblichen Bedingungen: Der Betreiber muss seine Dienstleistungen diskriminierungsfrei zu marktüblichen Bedingungen anbieten. Dabei dürfen die Konditionen für die Abholung/Entgegennahme und Zwischenlagerung der Güter durch den Betreiber nicht davon abhängig gemacht werden, ob ein anschließender Weitertransport an den Letztempfänger erfolgt oder dieser die Ware bei dem Betreiber/von der Fläche N18 abholt. i) Verkehrssicherung: Der Betreiber hat sicherzustellen, dass durch den Betrieb der Fläche N18 der Personenverkehr (insbesondere mit Blick auf die Passagiere des Fährverkehrs) nicht gefährdet wird und Fluchtwege nicht beeinträchtigt werden. Hierzu wird auch auf lit. a) verwiesen. Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Gegenstände in das Hafenbecken gelangen. Soweit doch Gegenstände in das Hafenbecken gelangen, hat der Betreiber diese unverzüglich zu entfernen und sicherzustellen, dass die Schifffahrt und die Umwelt nicht gefährdet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem hochwassergefährdeten Bereich (vgl. Ziff. 3 des Informationsmemorandums) von Seiten Niedersachsen Ports nur temporäre Einfriedungen zulässig sind. Die sich aus der Deichvorlandverordnung ergebenden Vorgaben sind zu beachten (vgl. Ziff. 4.2 des Informationsmemorandums). j) Räumung der Fläche N18: Es wird darauf hingewiesen, dass die Fläche N18 bei Überflutungsgefahr innerhalb der nächsten 6 Stunden nach Bekanntmachung der Warnungen durch das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie geräumt werden muss. Der Betreiber ist verpflichtet, entsprechende Informationen eigenverantwortlich einzuholen. 3. Es werden hierfür die u.a. die nachstehend aufgeführten Rahmenbedingungen gelten: a) Niedersachsen Ports wird keine, auch keine anteilige Vergütung für die Leistungserbringung zahlen. Die Entgelte sind allein von Dritten/den Kunden zu erwirtschaften und einzuziehen (Konzession). Dies gilt auch bei einer etwaigen Zwischenlagerung von Gütern ohne Frachtbrief. Niedersachsen Ports übernimmt keine Haftung für eine bestimmte Auslastung oder Mindest-Beauftragung. Das wirtschaftliche Risiko liegt bei dem Betreiber. b) Die Errichtung von baulichen Anlagen auf der Umschlagfläche wird vertraglich ausgeschlossen werden. c) Der Betreiber wird keinen Anspruch darauf haben, dass das Fracht- bzw. Fährschiff stets an demselben Liegeplatz festmacht. Die in vorstehender Ziff. 2 genannten Pflichten gelten unabhängig von dem jeweils gewählten Liegeplatz. Die Liegeplatz-Zuordnung durch Niedersachsen Ports und deren örtliche Vertreter darf keinen Einfluss auf die gegenüber den Kunden erhobenen Entgelte haben.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, in diesem Verfahren vertreten durch den Leiter der Niederlassung Norden
Deutschland
04
Marktkontext
jetzt offen im Bereich Unterstützende Transportdienste
432
Median der offenen Bekanntmachungen
531.444 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Unterstützende Transportdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
120
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
7%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
107
Auf Grundlage von 136 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
7,4
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
23%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
8%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
4%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
05
Änderungsverlauf
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
Leistung und Kriterien
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vergeben an Loxxess Berlin GmbH & Co. KG - BS DieburgNov 2025
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