Deutschland - Fahrzeugzählanlagen - Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH - Automatisches-Fahrgastzählsystem (AFZS) - Cluster Tübingen+
Auftraggeber: Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH; Landkreis Biberach; Landkreis Alb-Donau-Kreis; Stadt Ulm; Landkreis Heidenheim; Landkreis Freudenstadt; Landkreis Tübingen; Bodenseekreis; Landkreis Reutlingen; Landkreis Sigmaringen; Zollernalbkreis; Landkreis Ravensburg; Landkreis Konstanz; Schwarzwald-Baar-Kre
Land: Deutschland
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Büro- & EDV-Geräte (30144300)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-fahrzeugzahlanlagen-donau-iller-nahverkehrsverbund-gmbh-automatisches-fahrgastzahlsystem-afzs-clus-20e09485c1
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/624261-2026
Dieser Auftrag läuft etwa 48 Monate. Rückkehr auf den Markt: August 2030.
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Die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING) mit Sitz in Ulm hat im Auftrag des Landkreises Biberach die Beschaffung automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) für das Cluster Tübingen+ mit elf Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg koordiniert. Ziel ist die flächendeckende Einführung und der Betrieb der Systeme, um Fahrgastdaten in landesweit vergleichbarer Qualität zu erheben, in einem gemeinsamen Hintergrundsystem zu verarbeiten und dem Land zentral zu übermitteln. Vier Kreise außerhalb des Clusters beteiligen sich an der Rahmenvereinbarung für die Zählsysteme. Der Zuschlag wurde am 2026-08-07 an DILAX Intelcom GmbH, Derovis GmbH und iris-GmbH infrared & intelligent sensors erteilt.
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Beschreibung
Die Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING) mit Sitz in Ulm koordiniert seit dem 1. Januar 1998 den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in den Städten Ulm und Neu-Ulm sowie im Alb-Donau-Kreis, Landkreis Biberach und Landkreis Neu-Ulm. Seit 2024 agiert DING als Aufgabenträgerverbund in der Rechtsform einer GmbH mit ausschließlich öffentlichen Gesellschaftern und übernimmt im Auftrag des Landkreises Biberach die Koordination eines interkommunalen Projekts zur Einführung automatischer Fahrgastzählsysteme (AFZS) für insbesondere die elf Stadt- und Landkreisen des sogenannten "AFZS-Clusters Tübingen+". Das Cluster Tübingen+ umfasst alle Stadt- und Landkreise des Regierungsbezirks Tübingen sowie zusätzlich die Landkreise Freudenstadt und Heidenheim. Ziel des Projekts ist die zeitnahe flächendeckende Einführung und der Betrieb von AFZS, um Fahrgastdaten gemäß den Anforderungen des Landes Baden-Württemberg (§§ 15 ÖPNVG BW i. V. m. ÖPNV-VO) in landesweit vergleichbarer Qualität zu erheben. Die Daten sollen über ein gemeinsames, mandantenfähiges Hintergrundsystem verarbeitet und dem Land zentral übermittelt werden. Die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis, welche nicht dem Cluster Tübingen+ angehören, beteiligen sich ebenfalls an der Rahmenvereinbarung zur Beschaffung eines autarken Fahrgastzählsystems, verbleiben jedoch hinsichtlich des Hintergrundsystems im Cluster Südbaden. Zur Umsetzung wurden öffentlich-rechtliche Vereinbarungen nach §§ 1 und 25 GKZ geschlossen, in der die Stadt- und Landkreise ihre Zusammenarbeit regeln. Der Landkreis Biberach übernimmt unter anderem als "erfüllender/mandatierter Landkreis" die operative Verantwortung für die Ausschreibungen, sowie die Einrichtung und den Betrieb des regionalen Hintergrundsystems (RHGS) und hat die AFZS-Servicestelle bei DING mit einem überwiegenden Anteil der damit einhergehenden Aufgaben beauftragt. Die betroffenen Land- und Stadtkreise des Cluster Tübingen+ haben sich darauf verständigt, die Ausschreibung und Vergabe der fahrzeugseitigen Komponenten sowie des Hintergrundsystems im Rahmen von 3 Losen mittels einer gelegentlich gemeinsamen Auftragsvergabe im Sinne des § 4 VgV durchzuführen. Die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis, beteiligen sich wie beschreiben nur an der Beschaffung des autarken Fahrgastzählsystems. Die Beschaffung und Einführung der AFZS erfolgt im Einklang mit den Fördervorgaben des Landes Baden-Württemberg, insbesondere im Rahmen des LGVFG und des Förderprogramms AFZS.
Gegenstand der Beschaffung ist die nacheinander erfolgende Beschaffung und Implementierung von Komponenten für ein automatisiertes Fahrgastzählsystem (AFZS) im Rahmen einer gelegentlichen gemeinsamen Auftragsvergabe durch mehrere kommunale Aufgabenträger. Der Gesamtauftrag gliedert sich in drei Lose: - Los 1 - Autarkes automatisches Fahrgastzählsystem: Fahrzeugseitige Systeme samt Einbau, Inbetriebnahme, Zertifizierung, landseitigen technischen Hintergrundsystems und Wartungsleistungen. Dieses Los umfasst neben der Ausstattung der Fahrzeuge im Cluster Tübingen+ auch die Landkreise Konstanz, Ortenaukreis, Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis. - Los 2 - Bordrechnergestütztes automatisches Fahrgastzählsystem: Fahrzeugseitige Systeme samt Einbau, Inbetriebnahme, Zertifizierung, landseitigen technischen Hintergrundsystems und Wartungsleistungen mit Integration in bestehende Bordrechner-Infrastrukturen der Fa. INIT aus Karlsruhe. - Los 3 - Mandantenfähiges AFZS-Hintergrundsystem: Verarbeitung und Auswertung der Daten aus verschiedenen fahrzeugseitigen AFZS für das Cluster Tübingen+. Die Beschaffung erfolgt zeitlich gestaffelt, wobei die Lose einzeln vergeben werden. Die vorliegende Ausschreibung umfasst das oben beschriebene Los 1 und wird nicht weiter in Teillose aufgeteilt. Eine besondere Herausforderung stellt der Umstand dar, dass viele Fahrgastzählsysteme in kurzer Zeit in Bestandsfahrzeuge vieler unterschiedlicher Bustypen und Baujahre an sehr vielen Standorten nachzurüsten sind. Mit der Ausschreibung soll ein Unternehmen gefunden werden, das über ausreichend Erfahrung und Kapazitäten verfügt und entsprechende Systeme liefert und in den Fahrzeugen installiert, zügig in Betrieb nimmt, hinsichtlich der Zählgenauigkeit testieren lässt und anschließend bei der Wartung und Instandsetzung unterstützt.
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Bedingungen des Verfahrens
Wie Angebote bewertet werden
Leistung: 50 Prozent; Preis: 50 Prozent
So, wie die amtliche Bekanntmachung sie angibt.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 340 Zuschläge für Büro- & EDV-Geräte (Deutschland).
1.000 €80,8 Mio. €
Median der Zuschlaege
373.946 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
192.268 € bis 815.107 €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH; Landkreis Biberach; Landkreis Alb-Donau-Kreis; Stadt Ulm; Landkreis Heidenheim; Landkreis Freudenstadt; Landkreis Tübingen; Bodenseekreis; Landkreis Reutlingen; Landkreis Sigmaringen; Zollernalbkreis; Landkreis Ravensburg; Landkreis Konstanz; Schwarzwald-Baar-Kre
Deutschland
Bekanntmachungen im Register
2
Zuschlag
1
07
Marktkontext
jetzt offen im Bereich Büro- & EDV-Geräte
3.014
Median der offenen Bekanntmachungen
140.620 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Büro- & EDV-Geräte
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
586
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
8%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
592
Auf Grundlage von 1.012 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
24%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
2%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
3%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.