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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Vergabebekanntmachung

Deutschland - Dienstleistungen von Ingenieurbüros - VgV Fachplanung TGA (HLS) - Neubau Kinderhaus mit Erweiterung Schulgebäude, Bildungscampus Rainbrunnen Schorndorf

Vergeben Deutschland Stuttgart Architektur- & Ingenieurdienste

Auftraggeber Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Schulen, Bildung, Kultur

1.001 € Zuschlagswert

Eckdaten

Veröffentlicht
Verfahren
Verhandlungsverfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Vergeben ausstehend

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht das Datum dieses Zuschlags nicht. Zur offiziellen Bekanntmachung

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Zuschlag an

Ingenieurbüro Allgeyr GmbH & Co. KG

Zuschlagswert
1.001 €
Bilanz bei diesem Auftraggeber
1 erster Auftrag dieses Auftraggebers im Register

Beschreibung

Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt, auf dem Bildungscampus Rainbrunnen ein neues Kinderhaus für die sonderpädagogischen Einrichtungen des Landkreises zu errichten. In der Einrichtung sollen insgesamt vier Kindergärten und die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule untergebracht werden. Neben dem Neubau des Kinderhauses ist eine Erweiterung der Fröbelschule geplant. Hierzu hat der Rems-Murr-Kreis einen Realisierungswettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Das daran anschließende VgV-Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das Planungsgebiet befindet sich südwestlich der Fröbelschule und hat eine Größe von ca. 6.930 m². Im Neubau des Kinderhauses werden die bestehenden Schulkindergärten der Fröbelschule (max. 18 Kinder) und der Christian-Morgenstern-Schule für sprachbehinderte Kinder (max. 12 Kinder), der Schulkindergarten für Körperbehinderte (max. 12 Kinder), insgesamt drei städtische Krippen- und Kitagruppen (51-75 Kinder) mit 90 bis max. 117 Kindergartenkindern sowie die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule mit ca. 24 Kinder untergebracht. Damit entsteht ein „inklusives Kinderhaus“ für 114 bis 141 Kinder mit und ohne Behinderung. Im Neubau ist darüber hinaus die Einrichtung einer Speiseraum / Mensa als Mehrzweckraum vorgesehen. Neben dem Kinderhaus ist die Erweiterung der Fröbelschule um zehn Klassen- und fünf Fachräume mit Nebenräumen sowie ein gemeinsamer Beratungsraum geplant. Die Schulerweiterung ist für etwa 60 Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 19 Jahren vorgesehen. Die geplanten Neu- und Erweiterungsbauflächen für die Nutzungsflächen betragen insgesamt ca. 2.884 m² zzgl. Nebenräume-, Erschließungs- und Technikflächen. Davon sind das Kinderhaus mit Mensa in einer Größe von ca. 1.838 m² und die Schulerweiterung in einer Größe von ca. 1.046 m² vorgesehen. Im Rahmen der Planung ist sicherzustellen, dass die Freianlagen für das Kinderhaus sowie für die Schulerweiterung rollstuhlgerecht und barrierefrei gestaltet werden. FFür die Leistungen der Fachplanung TGA - HLS gem. - §§ 53, 55 HOAI - LPH 1-8+9 - ALG 1-3, 8 (HLS) wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Erfahrung mit Low-Tech-Gebäudetechnik, Solarthermie und Holz- bzw. Holzhybridbau ist wünschenswert. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Fachplanung TGA - ELT ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung. Die Verhandlungsgespräche mit den Fachplaner*innen finden am 29. Juli 2025 (ganztags) und am 31. Juli 2025 (vormittags) statt. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1. - Kosten&Termine - Die Kosten wurden zur Bekanntmachung des Hochbauwettbewerbs auf grob 15,0 Mio EUR netto (KG 300+400) geschätzt. Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. Planungsbeginn ist für Q4/2025 angestrebt. Die Verhandlungsgespräche Fachplanung finden voraussichtlich am 29.07.2025 (ganztägig) und am 31.07.2025 (vormittags) statt. - Zusatzinformation 5. Zusatz TGA - HLS & ELT Energiebedarfsdeckung, Heizungssystem Mindestanforderungen an eine möglichst CO²-neutrale Energieversorgung stellt das GEG 2023 dar. Es wird ein konsequenter Einsatz klimaneutraler Heizungssysteme angestrebt, mit dem Ziel der sofortigen oder zeitnahen Klimaneutralität im Gebäudebetrieb. Es wird ausdrücklich auf den Verzicht von Heizsystemen basierend auf Verbrennungsprozessen gesetzt. Die Wärme- und Kälteversorgung der Bauten soll über den Einsatz von Wärmepumpsystemen erfolgen. Nach den Angaben von Geotechnik Aalen ist die Wärme- und Kälteversorgung über eine Pfahlaktivierung am geplanten Bauvorhaben grundsätzlich umsetzbar und genehmigungsfähig. Es besteht jedoch eine Tiefenbeschränkung für Bohrpfähle und Erdwärmesondenbohrungen bis zur Grenze zwischen Gipskeuper und Lettenkeuper, um die Trennung der Grundwasserstockwerke zu gewährleisten. Im Rahmen der geologischen Untersuchungen im Jahr 2021 wurde der Verwitterungsboden des Gipskeupers unterhalb des quartären Bodens festgestellt. Bei den Bohrungen 2022 (BS6, GWM1 und GWM2) wurde der Verwitterungsboden des Lettenkeupers angetroffen. Zur Bestimmung der Restmächtigkeit des Gipskeupers sollten tiefere Bohrungen durchgeführt werden. Sollten Gipskeuperschichten vorhanden sein, so werden die Bohrtiefen bis zur Unterkante des Gipskeupers auf etwa 10 bis 15 Meter, basierend auf Erkundungsarbeiten aus 2012 geschätzt. Alternativ könnte die thermische Nutzung des Grundwassers in Betracht gezogen werden. Die Ergiebigkeit der Grundwasserstockwerke sollte durch Pumpversuche geprüft werden, wobei die Rückführung in denselben Aquifer über Schluckbrunnen in ausreichendem Abstand zum Entnahmebrunnen erfolgen muss. Die Ergiebigkeit der quartären Böden reicht voraussichtlich nicht aus, um eine grundwassergestützte Wärmepumpe zu versorgen. Die erwähnte Tiefenbeschränkung entfällt, wenn die Trennung der Grundwasserstockwerke sichergestellt ist. Es wird von der Nutzung des Gipskeuperwassers abgeraten, da hohe Sulfatgehalte und Wasserhärte Schäden an Plattenwärmetauschern verursachen könnten. Die Brunnen sollten daher bis in den Lettenkeuper vertieft werden, mit geschätzten Tiefen zwischen 30 und 40 Metern. Die Grundwasserqualität für den Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe muss geprüft werden. Bei ungeeignetem Wasser könnte der Einsatz einer Sole/Wasser-Wärmepumpe erforderlich sein. Planungsbegleitende Berechnung der THG-Emissionen Im Rahmen der Planungsphasen LPH 1-5 ist eine planungsbegleitende Berechnung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die grauen Emissionen, die bei geplanten Neubauten entstehen. Das aktuelle Ziel besteht darin, einen Wert von < 12,0 kg/m²NRFa oder bis zu -30 % im Vergleich zu einem konventionellen Referenzgebäude zu erreichen. Die Betrachtungszeit für diesen Zielwert beläuft sich gemäß den Vorgaben der DGNB auf 50 Jahre. Raumklima Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität, die über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden soll. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung weiter zu optimieren. Es ist eine Low-Tech-Lösung zu untersuchen und zu bevorzugen. Akustik Ausreichende Akustikmaßnahmen stellen im Kinderhaus und in der Schulerweiterung einen wichtigen funktionalen Aspekt dar, ihnen kommt in allen Funktionsbereichen eine besondere Bedeutung zu. Photovoltaik Zur Erreichung der Klimaneutralität ist ferner eine umfassende Errichtung von Photovoltaikanlagen vorgesehen, insbesondere auf Gebäudedächern sowie auf Parkplätzen und -anlagen, um die Solarenergie effizient zu nutzen. Solarthermie Zu untersuchen ist, ob der Einsatz von Solarthermie allgemein oder in Teilbereichen des Neubaus möglich ist. Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Woche

Was dieser Auftraggeber bisher gezahlt hat

Auf Basis von 5 vergleichbaren Auftraegen, die dieser Auftraggeber in dieser Branche in den letzten 4 Jahren vergeben hat.

Dieser Zuschlag
1.001 €
Median der Zuschlaege
1.001 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
1.001 € bis 1.001 €

Der Zuschlag liegt in der üblichen Spanne.

Juengste Zuschlaege

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Schulen, Bildung, Kultur

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
5
Zuschläge
5
insgesamt vergeben
5.005 €

Jüngste Vergaben

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Architektur- & Ingenieurdienste
7.698
Median der offenen Bekanntmachungen
300.000 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Architektur- & Ingenieurdienste

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
6.853
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
3.460

Auf Grundlage von 12.428 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
11%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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