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Deutschland - Dienstleistungen in der Tragwerksplanung - VgV Fachplanung TGA (ELT) - Neubau Kinderhaus mit Erweiterung Schulgebäude, Bildungscampus Rainbrunnen Schorndorf

Vergeben Vergabebekanntmachung

Eckdaten

Zuschlagsempfänger
IBK - Ingenieurbüro Kaya GmbH
Zuschlagswert
1.001 €
Ort
Deutschland Stuttgart
Verfahren
Verhandlungsverfahren Der Auftraggeber wählt Bewerber aus und verhandelt dann über die Angebote, bevor er entscheidet. Ganzer Eintrag Oberhalb des EU-Schwellenwerts Ein Auftrag, der groß genug ist, dass EU-weite Regeln gelten und er auf TED erscheinen muss. Ganzer Eintrag
CPV-Code Das EU-weite Vokabular für den Beschaffungsgegenstand: ein achtstelliger Code in jeder Bekanntmachung. Ganzer Eintrag
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Originalsprache
Deutsch
Quelle
über TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU), geprüft vor 1 Monat
Bekanntmachungsnummer
67850-2026
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  1. Veröffentlicht
  2. Vergeben ausstehend

Beschreibung

Der Rems-Murr-Kreis beabsichtigt, auf dem Bildungscampus Rainbrunnen ein neues, inklusives und barrierefreies Kinderhaus für die sonderpädagogischen Einrichtungen des Landkreises zu errichten. In der Einrichtung sollen insgesamt vier Kindergartengruppen sowie die erste und zweite Klasse der Christian-Morgenstern-Schule untergebracht werden - für ca. 110 bis 140 Kinder. Neben dem Neubau des Kinderhauses ist eine Erweiterung der Fröbelschule für ca. 60 Schüler*innen geplant. Das Planungsgebiet befindet sich südwestlich der Fröbelschule und umfasst ca. 7.000 m². Die geplanten Neubau- und Erweiterungsflächen für die Nutzungen betragen insgesamt ca. 2.900 m² (zuzüglich Neben-, Erschließungs- und Technikflächen). Davon entfallen ca. 1.900 m² auf das Kinderhaus mit Speiseraum/Mensa und ca. 1.000 m² auf die Schulerweiterung. Im Rahmen der Planung ist sicherzustellen, dass die Freianlagen des Kinderhauses sowie der Schulerweiterung rollstuhlgerecht und barrierefrei gestaltet werden. Low-Tech-Lösungen sind zu untersuchen und vorrangig zu berücksichtigen. Die Hinweise - insbesondere die im Strategiepapier für nachhaltiges Bauen der Kreisbaugruppe - sind zu beachten; dieses sowie weitere Unterlagen werden den Bietern in der zweiten Stufe des VgV-Verfahrens zur Verfügung gestellt. Der Rems-Murr-Kreis hat einen Realisierungswettbewerb für Architektinnen und Landschaftsarchitektinnen durchgeführt. Das anschließende VgV-Verfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. *** 10. Beschreibung der Beschaffung Fachplanung TGA -ELT Für die Leistungen der Fachplanung TGA - ELT gem. - §§ 53, 55 HOAI - LPH 1-8+9 - ALG 4-5 (ELT), optional ALG 6 (Die Planung der Photovoltaik-Anlage ist ebenfalls Bestandteil der Beauftragung TGA -ELT) wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Erfahrung mit Low-Tech-Gebäudetechnik und Holz- bzw. Holzhybridbau ist wünschenswert. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Fachplanung TGA - HLS ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung. Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1. - Kosten&Termine - Die Kosten wurden zur Bekanntmachung des Hochbauwettbewerbs auf grob 15,0 Mio EUR netto (KG 300+400) geschätzt. Es ist geplant Fördermittel zu beantragen. Planungsbeginn ist für Q4/2025 angestrebt. Die Verhandlungsgespräche Fachplanung finden voraussichtlich am 29.07.2025 (ganztägig) und am 31.07.2025 (vormittags) statt. *** Zusatz TGA - ELT Energiebedarfsdeckung, Heizungssystem Mindestanforderungen an eine möglichst CO²-neutrale Energieversorgung stellt das GEG 2023 dar. Es wird ein konsequenter Einsatz klimaneutraler Heizungssysteme angestrebt, mit dem Ziel der sofortigen oder zeitnahen Klimaneutralität im Gebäudebetrieb. Es wird ausdrücklich auf den Verzicht von Heizsystemen basierend auf Verbrennungsprozessen gesetzt. Die Wärme- und Kälteversorgung der Bauten soll über den Einsatz von Wärmepumpsystemen erfolgen. Nach den Angaben von Geotechnik Aalen ist die Wärme- und Kälteversorgung über eine Pfahlaktivierung am geplanten Bauvorhaben grundsätzlich umsetzbar und genehmigungsfähig. Es besteht jedoch eine Tiefenbeschränkung für Bohrpfähle und Erdwärmesondenbohrungen bis zur Grenze zwischen Gipskeuper und Lettenkeuper, um die Trennung der Grundwasserstockwerke zu gewährleisten. Im Rahmen der geologischen Untersuchungen im Jahr 2021 wurde der Verwitterungsboden des Gipskeupers unterhalb des quartären Bodens festgestellt. Bei den Bohrungen 2022 (BS6, GWM1 und GWM2) wurde der Verwitterungsboden des Lettenkeupers angetroffen. Zur Bestimmung der Restmächtigkeit des Gipskeupers sollten tiefere Bohrungen durchgeführt werden. Sollten Gipskeuperschichten vorhanden sein, so werden die Bohrtiefen bis zur Unterkante des Gipskeupers auf etwa 10 bis 15 Meter, basierend auf Erkundungsarbeiten aus 2012 geschätzt. Alternativ könnte die thermische Nutzung des Grundwassers in Betracht gezogen werden. Die Ergiebigkeit der Grundwasserstockwerke sollte durch Pumpversuche geprüft werden, wobei die Rückführung in denselben Aquifer über Schluckbrunnen in ausreichendem Abstand zum Entnahmebrunnen erfolgen muss. Die Ergiebigkeit der quartären Böden reicht voraussichtlich nicht aus, um eine grundwassergestützte Wärmepumpe zu versorgen. Die erwähnte Tiefenbeschränkung entfällt, wenn die Trennung der Grundwasserstockwerke sichergestellt ist. Es wird von der Nutzung des Gipskeuperwassers abgeraten, da hohe Sulfatgehalte und Wasserhärte Schäden an Plattenwärmetauschern verursachen könnten. Die Brunnen sollten daher bis in den Lettenkeuper vertieft werden, mit geschätzten Tiefen zwischen 30 und 40 Metern. Die Grundwasserqualität für den Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe muss geprüft werden. Bei ungeeignetem Wasser könnte der Einsatz einer Sole/Wasser-Wärmepumpe erforderlich sein. Planungsbegleitende Berechnung der THG-Emissionen Im Rahmen der Planungsphasen LPH 1-5 ist eine planungsbegleitende Berechnung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die grauen Emissionen, die bei geplanten Neubauten entstehen. Das aktuelle Ziel besteht darin, einen Wert von < 12,0 kg/m²NRFa oder bis zu -30 % im Vergleich zu einem konventionellen Referenzgebäude zu erreichen. Die Betrachtungszeit für diesen Zielwert beläuft sich gemäß den Vorgaben der DGNB auf 50 Jahre. Raumklima Darüber hinaus wird besonderer Wert auf die zu erwartende Innenraumqualität gelegt. Dazu zählt insbesondere eine gute Raumluftqualität, die über eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage sichergestellt werden soll. Dabei soll auch zusätzlich die Fensterlüftung im Lüftungskonzept berücksichtigt werden. Über sinnfällige passive Maßnahmen (Bauweise, Speicherfähigkeit der Bauteile, Orientierung, abgestimmter Fensterflächenanteil) ist das Raumklima bereits in der Vorplanung weiter zu optimieren. Es ist eine Low-Tech-Lösung zu untersuchen und zu bevorzugen. Akustik Ausreichende Akustikmaßnahmen stellen im Kinderhaus und in der Schulerweiterung einen wichtigen funktionalen Aspekt dar, ihnen kommt in allen Funktionsbereichen eine besondere Bedeutung zu. Photovoltaik Zur Erreichung der Klimaneutralität ist ferner eine umfassende Errichtung von Photovoltaikanlagen vorgesehen, insbesondere auf Gebäudedächern sowie auf Parkplätzen und -anlagen, um die Solarenergie effizient zu nutzen. Solarthermie Zu untersuchen ist, ob der Einsatz von Solarthermie allgemein oder in Teilbereichen des Neubaus möglich ist.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat

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