TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)geprüft vor 22 StundenAuftragsbekanntmachung
Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Bauvorhaben "Neubau Adolf-Tannert-Schule Neustadt/Sachsen"
Offen
Deutschland
DresdenArchitektur- & Ingenieurdienste
Bekanntmachungen dieser Art (Deutschland, verhandlungsverfahren, oberhalb des EU-Schwellenwerts) geben im Median 29 Tage, die Hälfte zwischen 28 und 32 Tagen, auf Grundlage von 2.917 Bekanntmachungen der letzten zwei Jahre.
Dieser Auftraggeber gibt üblicherweise 29 Tage (Median seiner letzten 19 Ausschreibungen).
Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Bauvorhaben "Neubau Adolf-Tannert-Schule Neustadt/Sachsen"
Auftraggeber: Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Land: Deutschland
Frist: 9 Nov 2026, 11:00 (UTC+1)
Verfahren: Verhandlungsverfahren
Branche (CPV): Architektur- & Ingenieurdienste (71240000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-und-ingenieurburos-sowie-planungsbezogene-leistungen-bauvorhaben-neub-eff699ebfa
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/696299-2026
Verschiebt sich die Frist oder wird die Bekanntmachung berichtigt, schreiben wir Ihnen.
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Das Aperlena-Urteil
Offenes Rennen
Kein Anbieter dominiert: 5 verschiedene Unternehmen haben die letzten 5 vergleichbaren Aufträge dieses Auftraggebers in 5 Jahren gewonnen. Ein wirklich offenes Rennen.
Basierend auf 5 vergleichbaren Zuschlägen dieses Auftraggebers in dieser Branche über 5 Jahre. Jedes Urteil wird vor dem Ergebnis festgehalten und an der Zuschlagsbekanntmachung gemessen.
Wie wir uns selbst bewerten.
01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Planungsleistungen gemäß § 34 ff. HOAI für das Bauprojekt Neubau der Adolf-Tannert-Schule in Neustadt/Sachsen. Der Leistungsumfang umfasst die Leistungsphasen 3 bis 9 mit stufenweiser Beauftragung: Zunächst werden die Leistungsphasen 3 und 4 vergeben, die Phasen 5 bis 9 erfolgen optional, ein Rechtsanspruch auf weitere Stufen besteht nicht. Optionale Besondere Leistungen sind ein Brandschutzkonzept nach AHO-Heft 17 (LPH 3 und 4), Planungs- und Beratungsleistungen zur Bauakustik und Raumakustik (LPH 1 bis 4) sowie ein Nachhaltigkeitsnachweis mit konzeptioneller Aufstellung, Ermittlung der Wertaspekte und Qualitätssicherung in der Bauausführung, dokumentiert durch einen Abschlussbericht. Erforderliche Subunternehmen können formlos benannt werden.
02
Beschreibung
Bauvorhaben "Neubau Adolf-Tannert-Schule Neustadt/Sachsen"
Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 3 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 und 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 und 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO-Heft 17, LPH 3 und 4 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4 - Nachhaltigkeitsnachweis I: Die Leistung Nachhaltigkeitsnachweis umfasst sowohl die konzeptionelle Aufstellung, Ermittlung der Wertaspekte und die Qualitätssicherung in der Bauausführung. Die Leistung ist durch einen Abschlussbericht zu dokumentieren. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) - Brandschutzkonzept gemäß AHO-Heft 17, LPH 5 und 6 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 5 bis 6 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 5 bis 6 - Nachhaltigkeitsnachweis II: Die Leistung Nachhaltigkeitsnachweis umfasst sowohl die konzeptionelle Aufstellung, Ermittlung der Wertaspekte und die Qualitätssicherung in der Bauausführung. Die Leistung ist durch einen Abschlussbericht zu dokumentieren. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 300 (netto, gesamt): 9.120.000 Anrechenbare Kosten, KG 400 (netto, gesamt): 3.000.000 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen.; Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 3 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 und 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 und 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen: (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LP 7: Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners - LP 7: Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangebote - LP 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen - LP 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen - LP 8: Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen - LP 8: Betontechnologische Beratung 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Leistungen der Tragwerksplanung von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten KG 300 (netto, gesamt): 9.120.000 Anrechenbare Kosten KG 400 (netto, gesamt): 3.000.000 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 52 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.; Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 3 bis 9 (ohne LPH 4). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zu Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 3 und 4 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Mitwirkung beim Nachhaltigkeitsnachweis (Konzeption und Umsetzung) für Los 1 - Mitwirkung bei der Herstellung der Genehmigungsreife (LP 4) durch Zuarbeit Brandschutzkonzept Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zu Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 5 und 6 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) - Mitwirkung beim Nachhaltigkeitsnachweis (Konzeption und Umsetzung) für Los 1 Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, 8 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 1, 2 II Honorarzone ALG 3, 8 III Anrechenbare Kosten (KG 410, netto) 245.000 Anrechenbare Kosten (KG 420, netto) 400.000 Anrechenbare Kosten (KG 430, netto) 830.000 Anrechenbare Kosten (KG 480, netto) 280.000 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI sowie auf die Anlage 1.2.2 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.; Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 3 bis 9 (ohne LPH 4). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) - Mitwirkung bei der Herstellung Genehmigungsreife durch Zuarbeit Brandschutzkonzept Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere/Zusätzliche Leistungen: entfällt Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 6 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 4 bis 6 II Anrechenbare Kosten (KG 440, netto) 910.000 Anrechenbare Kosten (KG 450, netto) 235.000 Anrechenbare Kosten (KG 460, netto) 47.500 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.; Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9 (ohne LP 4). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten) - LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftragsgebers verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto) 805.000 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B5 zu entnehmen.
03
5 Lose
Los 1
Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI
Freianlagen gemäß § 39 ff. i.V. mit Anlage 11.1 HOAI
Wie Angebote bewertet werden
In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 36,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkom; In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkom; In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkom; In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkom; In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 42,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,5 (entspricht der Gewichtung von 35,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkom; In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkom; In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 42,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,5 (entspricht der Gewichtung von 42,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkom
Die Lose werden unterschiedlich bewertet: Die amtliche Bekanntmachung nennt für jedes Los eigene Kriterien.
Kleine Unternehmen
Der Auftraggeber kennzeichnet dieses Verfahren als geeignet für kleine und mittlere Unternehmen.
Sechs Fragen, bevor Sie ein Team binden. Unter jeder steht, was das Register dazu weiß. Die Antworten geben Sie.
Kann ich bieten?
Verhandlungsverfahren: Der Auftraggeber verhandelt die Bedingungen mit den zugelassenen Unternehmen. Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.
Auf Basis von 5 vergleichbaren Auftraegen, die dieser Auftraggeber in dieser Branche in den letzten 4 Jahren vergeben hat.
116.316 €555.861 €
Median der Zuschlaege
136.586 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
116.870 € bis 418.934 €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
19%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
0%
Auf Grundlage von 16 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
20253
20267
Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.
Wer die Aufträge dieses Auftraggebers in diesem Sektor gewöhnlich gewinnt
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
jetzt offen im Bereich Architektur- & Ingenieurdienste
7.761
Median der offenen Bekanntmachungen
300.000 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Architektur- & Ingenieurdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
6.839
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
3.456
Auf Grundlage von 12.387 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
11%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
564 neue Bekanntmachungen für Architektur- & Ingenieurdienste in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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