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Aperlena

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) vérifié il y a 22 heures Avis de marché

Allemagne - Services d'architecture et d'ingénierie - Projet de construction 'Nouvelle construction de l'école Adolf-Tannert-Schule à Neustadt/Saxe'

Original Deutschland - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - Bauvorhaben "Neubau Adolf-Tannert-Schule Neustadt/Sachsen"

Ouvert Allemagne Dresden Services d'architecture & d'ingénierie

Acheteur public Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

28 jours pour candidater

Informations clés

Candidatures jusqu'au
11:00 (UTC+1)
Concurrence
Course ouverte
  1. Publié
  2. Aujourd'hui
  3. Date limite ouvert 33 jours
  4. Attribué en attente

Délai de réponse

32 jours entre la publication et la date limite

Durée habituelle

Les avis de ce type (Allemagne, procédure négociée, au-dessus du seuil européen) laissent en médiane 29 jours, la moitié entre 28 et 32 jours, d'après 2 917 avis des deux dernières années.

Cet acheteur laisse habituellement 29 jours (médiane de ses 19 derniers appels d'offres).

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Le Verdict Aperlena

Course ouverte

Aucun fournisseur ne domine : 5 entreprises différentes ont remporté les 5 derniers marchés comparables de cet acheteur en 5 ans. Une course réellement ouverte.

Sur la base de 5 attributions comparables de cet acheteur dans ce secteur sur 5 ans. Chaque verdict est consigné avant le résultat et confronté à l'avis d'attribution. Comment nous nous notons.

Résumé

Résumé généré automatiquement

Services d'architecture et d'ingénierie selon § 34 et suivants HOAI pour la construction du nouveau bâtiment de l'école Adolf-Tannert-Schule à Neustadt, en Saxe. Les prestations couvrent les phases 3 à 9 avec une attribution par étapes : les phases 3 et 4 sont d'abord attribuées, les phases 5 à 9 sont optionnelles, sans droit légal aux étapes supplémentaires. Les prestations spéciales optionnelles comprennent un concept de protection incendie selon le livret AHO 17 (phases 3 et 4), des prestations de planification et de conseil en acoustique du bâtiment et en acoustique des espaces (phases 1 à 4), ainsi qu'une attestation de durabilité incluant conception, évaluation des valeurs et assurance qualité lors de l'exécution, documentée par un rapport final. Les sous-traitants peuvent être désignés de manière informelle.

Description

Bauvorhaben "Neubau Adolf-Tannert-Schule Neustadt/Sachsen" Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 3 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 und 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 3 und 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO-Heft 17, LPH 3 und 4 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 1 bis 4 - Nachhaltigkeitsnachweis I: Die Leistung Nachhaltigkeitsnachweis umfasst sowohl die konzeptionelle Aufstellung, Ermittlung der Wertaspekte und die Qualitätssicherung in der Bauausführung. Die Leistung ist durch einen Abschlussbericht zu dokumentieren. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) - Brandschutzkonzept gemäß AHO-Heft 17, LPH 5 und 6 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 5 bis 6 - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Raumakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 5 bis 6 - Nachhaltigkeitsnachweis II: Die Leistung Nachhaltigkeitsnachweis umfasst sowohl die konzeptionelle Aufstellung, Ermittlung der Wertaspekte und die Qualitätssicherung in der Bauausführung. Die Leistung ist durch einen Abschlussbericht zu dokumentieren. Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 300 (netto, gesamt): 9.120.000 Anrechenbare Kosten, KG 400 (netto, gesamt): 3.000.000 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 35 HOAI und Anlagen 1.2.2 HOAI sowie AHO, Heft 17 verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B1 zu entnehmen.; Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 3 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 3 und 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 und 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen: (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - LP 7: Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners - LP 7: Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenangebote - LP 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen - LP 8: Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen - LP 8: Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen - LP 8: Betontechnologische Beratung 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch: Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Leistungen der Tragwerksplanung von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten KG 300 (netto, gesamt): 9.120.000 Anrechenbare Kosten KG 400 (netto, gesamt): 3.000.000 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 52 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B2 zu entnehmen.; Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 3 bis 9 (ohne LPH 4). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zu Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 3 und 4 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Mitwirkung beim Nachhaltigkeitsnachweis (Konzeption und Umsetzung) für Los 1 - Mitwirkung bei der Herstellung der Genehmigungsreife (LP 4) durch Zuarbeit Brandschutzkonzept Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zu Wärmeschutz und Energiebilanzierung gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, LPH 5 und 6 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) - Mitwirkung beim Nachhaltigkeitsnachweis (Konzeption und Umsetzung) für Los 1 Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 1 bis 3, 8 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 1, 2 II Honorarzone ALG 3, 8 III Anrechenbare Kosten (KG 410, netto) 245.000 Anrechenbare Kosten (KG 420, netto) 400.000 Anrechenbare Kosten (KG 430, netto) 830.000 Anrechenbare Kosten (KG 480, netto) 280.000 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI sowie auf die Anlage 1.2.2 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.; Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 53 ff. HOAI i.V. mit Anlage 15.1 HOAI über die LPH 3 bis 9 (ohne LPH 4). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst wird die LPH 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen ist durch den Auftragnehmer die Leistungsphase 3 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung) - Mitwirkung bei der Herstellung Genehmigungsreife durch Zuarbeit Brandschutzkonzept Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere/Zusätzliche Leistungen: entfällt Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftraggebers verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppe 4 bis 6 von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone ALG 4 bis 6 II Anrechenbare Kosten (KG 440, netto) 910.000 Anrechenbare Kosten (KG 450, netto) 235.000 Anrechenbare Kosten (KG 460, netto) 47.500 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 56 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 14 HOAI. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B3 zu entnehmen.; Leistungsumfang: Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 1 bis 9 (ohne LP 4). Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphase 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten) - LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster des Auftragsgebers verwiesen. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone III Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto) 805.000 Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 40 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster: Den Vergabeunterlagen ist ein Architektenvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B5 zu entnehmen.

5 lots

Lot 1
Objektplanung gemäß § 34 ff. i.V. mit Anlage 10.1 HOAI
Lot 2
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Lot 3
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3, 8)
Lot 4
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 bis 6)
Lot 5
Freianlagen gemäß § 39 ff. i.V. mit Anlage 11.1 HOAI
Comment les offres sont notées
In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 36,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkom; In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkom; In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkom; In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 48,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 4,0 (entspricht der Gewichtung von 40,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkom; In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 42,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,5 (entspricht der Gewichtung von 35,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkom; In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 30,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,5 (entspricht der Gewichtung von 25,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkom; In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 42,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,5 (entspricht der Gewichtung von 42,00 %) ein. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkom Les lots sont notés différemment : l'avis officiel donne à chaque lot ses propres critères.
Petites entreprises
L'acheteur indique que cette procédure convient aux petites et moyennes entreprises.

Tels que l'avis officiel les indique.

Répondre ou pas ?

Six questions avant d'engager une équipe. Sous chacune, ce que le registre en sait. Les réponses sont les vôtres.

  1. À vérifier d'abord:

    Remplissons-nous chaque critère d'éligibilité ?

    Procédure négociée : l'acheteur négocie les conditions avec les fournisseurs qu'il admet.

    Au-dessus du seuil européen : ouvert aux entreprises de tout pays de l'UE.

  2. À vous de juger:

    Pouvons-nous livrer avec l'équipe que nous avons ?

    Le registre ne contient rien à ce sujet. Les documents officiels, si.

  3. À vous de juger:

    Avons-nous deux références comparables ?

    Les prestations comparables relèvent de Services d'architecture & d'ingénierie.

  4. En votre faveur:

    Le délai permet-il une offre sérieuse ?

    Il reste 28 jours, dont 21 ouvrés.

  5. À vous de juger:

    Reste-t-il une marge au prix probable du gagnant ?

    Cet acheteur attribue en général ce type de marché entre 116 870 € et 418 934 €.

  6. En votre faveur:

    Connaissons-nous cet acheteur ?

    5 entreprises différentes ont remporté les 5 derniers marchés comparables.

Puis-je soumissionner ?

  • Procédure négociée : l'acheteur négocie les conditions avec les fournisseurs qu'il admet. Au-dessus du seuil européen : ouvert aux entreprises de tout pays de l'UE.
  • L'avis est rédigé en allemand.
  • Certificats d'un autre pays de l'UE ? Vérifier les équivalences sur eCertis

Source officielle

Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Vérifiez toujours les détails dans l'avis officiel.

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Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 22 heures

Ce que cet acheteur a paye jusqu'ici

Sur la base de 5 marches comparables attribues par cet acheteur dans ce secteur ces 4 dernieres annees.

Montant median
136 586 €
Moitié centrale des attributions passées
116 870 € à 418 934 €

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) ne publie aucun montant pour cet avis, il n'a donc pas de repère sur l'échelle. Les documents officiels peuvent l'indiquer.

Attributions recentes

Montants attribues tels que publies par les sources officielles. A titre indicatif : le perimetre, les lots et la duree varient d'un marche a l'autre.

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Allemagne

avis dans le registre
56
attributions
16
attribués au total
2,1 M €

Qui remporte ses marchés

Nombreux fournisseurs
entreprises différentes ont remporté ses attributions
16
des attributions sont allées aux trois titulaires les plus fréquents
19%
de ses appels d'offres indiquent une valeur estimée
0%

D'après 16 attributions avec un titulaire nommé sur les 3 dernières années. Compté par attribution et non par montant, car les montants des lots et des accords-cadres ne sont pas comparables. Concentré : les trois titulaires les plus fréquents ont obtenu 65% des attributions ou plus ; nombreux fournisseurs : moins de 35% avec au moins dix titulaires différents.

Concurrence

des attributions sont allées à des entreprises établies dans un autre pays
0%

Tels que les avis d'attribution officiels les indiquent, sur les 3 dernières années. Les offres par lot ne comptent que les procédures ouvertes et restreintes : dans une procédure négociée ou une attribution directe, une seule offre est la procédure elle-même. Le pays est celui que l'avis donne pour le titulaire.

Un point par attribution, au jour de sa signature, à la taille de son montant. Un anneau est une attribution sans montant publié.

Qui remporte habituellement les marchés de cet acheteur dans ce secteur

Entreprise Attributions Montant total attribué Dernière attribution
Fugmann Architekten GmbH 1 555 861 € août 2026
Elektroplanung Will GmbH 1 418 934 € août 2026
KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH 1 136 586 € août 2026
Planungsbüro Roth GmbH 1 116 870 € août 2026
Basler & Hofmann Deutschland GmbH 1 116 316 € août 2026

Sur la base de 5 attributions avec un profil d'entreprise associé au cours des 5 dernières années.

3 marchés ouverts actuellement

Contexte de marché

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) ne publie aucun montant pour cet avis, il ne peut donc pas être situé parmi les avis ouverts du secteur. Les documents officiels peuvent l'indiquer.

ouverts en ce moment, Services d'architecture & d'ingénierie
7 761
avis ouvert médian
300 000 €

Qui remporte les marchés ici

Nombreux fournisseurs

Allemagne · Services d'architecture & d'ingénierie

entreprises différentes ont remporté des attributions ici
6 839
des attributions sont allées aux trois titulaires les plus fréquents
3%
acheteurs ont attribué des marchés ici
3 456

D'après 12 387 attributions avec un titulaire nommé sur les 3 dernières années. Compté par attribution et non par montant, car les montants des lots et des accords-cadres ne sont pas comparables. Concentré : les trois titulaires les plus fréquents ont obtenu 65% des attributions ou plus ; nombreux fournisseurs : moins de 35% avec au moins dix titulaires différents.

Concurrence

offres par lot en moyenne (procédures ouvertes et restreintes)
5,5
de ces lots ont reçu une seule offre
11%
des attributions sont allées à des entreprises établies dans un autre pays
1%
des offres venaient d'un autre pays
5%

Tels que les avis d'attribution officiels les indiquent, sur les 3 dernières années. Les offres par lot ne comptent que les procédures ouvertes et restreintes : dans une procédure négociée ou une attribution directe, une seule offre est la procédure elle-même. Le pays est celui que l'avis donne pour le titulaire.

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