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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Vergabebekanntmachung

Deutschland - Dienstleistungen im Umweltschutz - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt

Vergeben Deutschland Sachsen-Anhalt Umwelt, Abwasser & Reinigung

Auftraggeber Landesamt für Umweltschutz

114.732 € Zuschlagswert

Eckdaten

Veröffentlicht
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Vergeben ausstehend

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Zuschlag an

ÖKOTOP GbR; habit.art GmbH

Zuschlagswert
114.732 €
Bilanz bei diesem Auftraggeber
1 erster Auftrag dieses Auftraggebers im Register

Beschreibung

Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 1: Teilbereich Nord Los 2: Teilbereich Südost Los 3: Teilbereich Südwest Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO. • Los 2 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 2 umfasst 297 SPO. • Los 3 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 3 umfasst 272 SPO. Die Karte in Anlage 2b zeigt eine Übersicht über die 10x10 km-Rasterfelder des EEA-Grids in sachsen-Anhalt, die Karte in Anlage 2c zeigt die aktuelle Verbreitung des Fischotters auf Basis von Rasterfeldern. Die im Folgenden (Punkt 3 und folgende) aufgeführten Vorgaben gelten in gleicher Weise für alle Lose/Teilbereiche. Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 1: Teilbereich Nord Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO 3 Untersuchungen/Geländeerhebungen Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017). Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren. Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind, kann die Begehung zu einem späteren Zeitpunkt ersatzweise durchgeführt werden. Sofern ein SPO absehbar dauerhaft nicht mehr kartierbar ist, ist in Abstimmung mit dem AG zu prüfen, ob ggf. ein Ersatzstandort festgelegt wird. Als Nachweis des Fischotters an den SPO werden Losungen und Trittsiegel sowie Sichtungen und Totfunde gewertet. Die am SPO auf Präsenzmerkmale des Fischotters zu kontrollierende Strecke umfasst summarisch 100 m. Bei SPO an Brücken und anderen markanten Punkten ist direkt unter der Brücke sowie am Gewässerlauf in Fließrichtung oberhalb und unterhalb der Brücke zu kontrollieren, bei SPO ohne markanten Geländepunkt soll die Kontrollstrecke so aufgeteilt werden, dass die Nachweiswahrscheinlich optimiert wird. Sofern die Geländeverhältnisse dies erfordern (Begehbarkeit) kann die Kontrollstrecke auf einer Seite zusammengelegt werden. Beim ersten Präsenznachweis wird die Suche am SPO abgebrochen. Ein Negativnachweis erfordert die vollständige Begehung der Kontrollstrecke am SPO. Die Übersicht in Anlage 2d führt die vor Ort zu erhebenden Merkmale auf. Die vor Ort erfassten Merkmale sind zu dokumentieren. Hierfür wird zur Minimierung des Bearbeitungsaufwandes empfohlen, die Daten (papierlos) direkt im Gelände in eine vom AG vorbereitete Datei (Inhalte analog Anlage 2e, MS Excel) einzugeben. Vom AG in der o.g. Datei vorausgefüllte Parameter auf Grundlage früherer Erfassungen sind durch die neu erhobenen Merkmale zu ersetzen. Für jeden SPO sind 1-3 aussagefähige digitale Übersichtsfotos zu liefern. Insbesondere sofern Querungsbauwerke als nicht oder nur bedingt fischottergerecht eingestuft werden, sollen die hierfür ausschlaggebenden Merkmale erkennbar sein. Weitere Informationen zur Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02), sowie den dazugehörigen Karten (Anlage 02a- 02e).; Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 2: Teilbereich Südost Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 2 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 2 umfasst 297 SPO. 3 Untersuchungen/Geländeerhebungen Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017). Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren. Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind, kann die Begehung zu einem späteren Zeitpunkt ersatzweise durchgeführt werden. Sofern ein SPO absehbar dauerhaft nicht mehr kartierbar ist, ist in Abstimmung mit dem AG zu prüfen, ob ggf. ein Ersatzstandort festgelegt wird. Als Nachweis des Fischotters an den SPO werden Losungen und Trittsiegel sowie Sichtungen und Totfunde gewertet. Die am SPO auf Präsenzmerkmale des Fischotters zu kontrollierende Strecke umfasst summarisch 100 m. Bei SPO an Brücken und anderen markanten Punkten ist direkt unter der Brücke sowie am Gewässerlauf in Fließrichtung oberhalb und unterhalb der Brücke zu kontrollieren, bei SPO ohne markanten Geländepunkt soll die Kontrollstrecke so aufgeteilt werden, dass die Nachweiswahrscheinlich optimiert wird. Sofern die Geländeverhältnisse dies erfordern (Begehbarkeit) kann die Kontrollstrecke auf einer Seite zusammengelegt werden. Beim ersten Präsenznachweis wird die Suche am SPO abgebrochen. Ein Negativnachweis erfordert die vollständige Begehung der Kontrollstrecke am SPO. Die Übersicht in Anlage 2d führt die vor Ort zu erhebenden Merkmale auf. Die vor Ort erfassten Merkmale sind zu dokumentieren. Hierfür wird zur Minimierung des Bearbeitungsaufwandes empfohlen, die Daten (papierlos) direkt im Gelände in eine vom AG vorbereitete Datei (Inhalte analog Anlage 2e, MS Excel) einzugeben. Vom AG in der o.g. Datei vorausgefüllte Parameter auf Grundlage früherer Erfassungen sind durch die neu erhobenen Merkmale zu ersetzen. Für jeden SPO sind 1-3 aussagefähige digitale Übersichtsfotos zu liefern. Insbesondere sofern Querungsbauwerke als nicht oder nur bedingt fischottergerecht eingestuft werden, sollen die hierfür ausschlaggebenden Merkmale erkennbar sein. Weitere Informationen zur Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02), sowie den dazugehörigen Karten (Anlage 02a- 02e).; Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 3 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 3 umfasst 272 SPO. 3 Untersuchungen/Geländeerhebungen Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017). Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren. Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind, kann die Begehung zu einem späteren Zeitpunkt ersatzweise durchgeführt werden. Sofern ein SPO absehbar dauerhaft nicht mehr kartierbar ist, ist in Abstimmung mit dem AG zu prüfen, ob ggf. ein Ersatzstandort festgelegt wird. Als Nachweis des Fischotters an den SPO werden Losungen und Trittsiegel sowie Sichtungen und Totfunde gewertet. Die am SPO auf Präsenzmerkmale des Fischotters zu kontrollierende Strecke umfasst summarisch 100 m. Bei SPO an Brücken und anderen markanten Punkten ist direkt unter der Brücke sowie am Gewässerlauf in Fließrichtung oberhalb und unterhalb der Brücke zu kontrollieren, bei SPO ohne markanten Geländepunkt soll die Kontrollstrecke so aufgeteilt werden, dass die Nachweiswahrscheinlich optimiert wird. Sofern die Geländeverhältnisse dies erfordern (Begehbarkeit) kann die Kontrollstrecke auf einer Seite zusammengelegt werden. Beim ersten Präsenznachweis wird die Suche am SPO abgebrochen. Ein Negativnachweis erfordert die vollständige Begehung der Kontrollstrecke am SPO. Die Übersicht in Anlage 2d führt die vor Ort zu erhebenden Merkmale auf. Die vor Ort erfassten Merkmale sind zu dokumentieren. Hierfür wird zur Minimierung des Bearbeitungsaufwandes empfohlen, die Daten (papierlos) direkt im Gelände in eine vom AG vorbereitete Datei (Inhalte analog Anlage 2e, MS Excel) einzugeben. Vom AG in der o.g. Datei vorausgefüllte Parameter auf Grundlage früherer Erfassungen sind durch die neu erhobenen Merkmale zu ersetzen. Für jeden SPO sind 1-3 aussagefähige digitale Übersichtsfotos zu liefern. Insbesondere sofern Querungsbauwerke als nicht oder nur bedingt fischottergerecht eingestuft werden, sollen die hierfür ausschlaggebenden Merkmale erkennbar sein. Weitere Informationen zur Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02), sowie den dazugehörigen Karten (Anlage 02a- 02e).

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Was dieser Auftraggeber bisher gezahlt hat

Auf Basis von 13 vergleichbaren Auftraegen, die dieser Auftraggeber in dieser Branche in den letzten 4 Jahren vergeben hat.

Dieser Zuschlag
114.732 €
Median der Zuschlaege
53.758 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
28.996 € bis 119.428 €

Der Zuschlag liegt in der üblichen Spanne.

Juengste Zuschlaege

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Landesamt für Umweltschutz

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
41
Zuschläge
13
insgesamt vergeben
1,2 Mio. €

Wer seine Aufträge gewinnt

Viele Anbieter
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
13
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
23%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
0%

Auf Grundlage von 13 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Jüngste Vergaben

8 offene Ausschreibungen derzeit

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Umwelt, Abwasser & Reinigung
4.551
Median der offenen Bekanntmachungen
499.182 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Umwelt, Abwasser & Reinigung

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
2.693
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.700

Auf Grundlage von 4.180 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
12,8
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
9%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Änderungsverlauf

Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.

  1. Leistung und Kriterien
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