Deutschland - Dienstleistungen im Umweltschutz - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt
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Deutschland - Dienstleistungen im Umweltschutz - Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt
Acheteur: Landesamt für Umweltschutz
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure ouverte
Secteur (CPV): Environnement, assainissement & nettoyage (90700000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-dienstleistungen-im-umweltschutz-arten-monitoring-nach-artikel-11-und-17-der-ffh-richtlinie-in-sachsen-a-8eeba5ca20
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/403601-2026
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Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 1: Teilbereich Nord Los 2: Teilbereich Südost Los 3: Teilbereich Südwest Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO. • Los 2 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 2 umfasst 297 SPO. • Los 3 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 3 umfasst 272 SPO. Die Karte in Anlage 2b zeigt eine Übersicht über die 10x10 km-Rasterfelder des EEA-Grids in sachsen-Anhalt, die Karte in Anlage 2c zeigt die aktuelle Verbreitung des Fischotters auf Basis von Rasterfeldern. Die im Folgenden (Punkt 3 und folgende) aufgeführten Vorgaben gelten in gleicher Weise für alle Lose/Teilbereiche.
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 1: Teilbereich Nord Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO 3 Untersuchungen/Geländeerhebungen Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017). Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren. Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind, kann die Begehung zu einem späteren Zeitpunkt ersatzweise durchgeführt werden. Sofern ein SPO absehbar dauerhaft nicht mehr kartierbar ist, ist in Abstimmung mit dem AG zu prüfen, ob ggf. ein Ersatzstandort festgelegt wird. Als Nachweis des Fischotters an den SPO werden Losungen und Trittsiegel sowie Sichtungen und Totfunde gewertet. Die am SPO auf Präsenzmerkmale des Fischotters zu kontrollierende Strecke umfasst summarisch 100 m. Bei SPO an Brücken und anderen markanten Punkten ist direkt unter der Brücke sowie am Gewässerlauf in Fließrichtung oberhalb und unterhalb der Brücke zu kontrollieren, bei SPO ohne markanten Geländepunkt soll die Kontrollstrecke so aufgeteilt werden, dass die Nachweiswahrscheinlich optimiert wird. Sofern die Geländeverhältnisse dies erfordern (Begehbarkeit) kann die Kontrollstrecke auf einer Seite zusammengelegt werden. Beim ersten Präsenznachweis wird die Suche am SPO abgebrochen. Ein Negativnachweis erfordert die vollständige Begehung der Kontrollstrecke am SPO. Die Übersicht in Anlage 2d führt die vor Ort zu erhebenden Merkmale auf. Die vor Ort erfassten Merkmale sind zu dokumentieren. Hierfür wird zur Minimierung des Bearbeitungsaufwandes empfohlen, die Daten (papierlos) direkt im Gelände in eine vom AG vorbereitete Datei (Inhalte analog Anlage 2e, MS Excel) einzugeben. Vom AG in der o.g. Datei vorausgefüllte Parameter auf Grundlage früherer Erfassungen sind durch die neu erhobenen Merkmale zu ersetzen. Für jeden SPO sind 1-3 aussagefähige digitale Übersichtsfotos zu liefern. Insbesondere sofern Querungsbauwerke als nicht oder nur bedingt fischottergerecht eingestuft werden, sollen die hierfür ausschlaggebenden Merkmale erkennbar sein. Weitere Informationen zur Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02), sowie den dazugehörigen Karten (Anlage 02a- 02e).; Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 2: Teilbereich Südost Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 2 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 2 umfasst 297 SPO. 3 Untersuchungen/Geländeerhebungen Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017). Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren. Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind, kann die Begehung zu einem späteren Zeitpunkt ersatzweise durchgeführt werden. Sofern ein SPO absehbar dauerhaft nicht mehr kartierbar ist, ist in Abstimmung mit dem AG zu prüfen, ob ggf. ein Ersatzstandort festgelegt wird. Als Nachweis des Fischotters an den SPO werden Losungen und Trittsiegel sowie Sichtungen und Totfunde gewertet. Die am SPO auf Präsenzmerkmale des Fischotters zu kontrollierende Strecke umfasst summarisch 100 m. Bei SPO an Brücken und anderen markanten Punkten ist direkt unter der Brücke sowie am Gewässerlauf in Fließrichtung oberhalb und unterhalb der Brücke zu kontrollieren, bei SPO ohne markanten Geländepunkt soll die Kontrollstrecke so aufgeteilt werden, dass die Nachweiswahrscheinlich optimiert wird. Sofern die Geländeverhältnisse dies erfordern (Begehbarkeit) kann die Kontrollstrecke auf einer Seite zusammengelegt werden. Beim ersten Präsenznachweis wird die Suche am SPO abgebrochen. Ein Negativnachweis erfordert die vollständige Begehung der Kontrollstrecke am SPO. Die Übersicht in Anlage 2d führt die vor Ort zu erhebenden Merkmale auf. Die vor Ort erfassten Merkmale sind zu dokumentieren. Hierfür wird zur Minimierung des Bearbeitungsaufwandes empfohlen, die Daten (papierlos) direkt im Gelände in eine vom AG vorbereitete Datei (Inhalte analog Anlage 2e, MS Excel) einzugeben. Vom AG in der o.g. Datei vorausgefüllte Parameter auf Grundlage früherer Erfassungen sind durch die neu erhobenen Merkmale zu ersetzen. Für jeden SPO sind 1-3 aussagefähige digitale Übersichtsfotos zu liefern. Insbesondere sofern Querungsbauwerke als nicht oder nur bedingt fischottergerecht eingestuft werden, sollen die hierfür ausschlaggebenden Merkmale erkennbar sein. Weitere Informationen zur Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02), sowie den dazugehörigen Karten (Anlage 02a- 02e).; Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 3 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Süd im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 3 umfasst 272 SPO. 3 Untersuchungen/Geländeerhebungen Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017). Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren. Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind, kann die Begehung zu einem späteren Zeitpunkt ersatzweise durchgeführt werden. Sofern ein SPO absehbar dauerhaft nicht mehr kartierbar ist, ist in Abstimmung mit dem AG zu prüfen, ob ggf. ein Ersatzstandort festgelegt wird. Als Nachweis des Fischotters an den SPO werden Losungen und Trittsiegel sowie Sichtungen und Totfunde gewertet. Die am SPO auf Präsenzmerkmale des Fischotters zu kontrollierende Strecke umfasst summarisch 100 m. Bei SPO an Brücken und anderen markanten Punkten ist direkt unter der Brücke sowie am Gewässerlauf in Fließrichtung oberhalb und unterhalb der Brücke zu kontrollieren, bei SPO ohne markanten Geländepunkt soll die Kontrollstrecke so aufgeteilt werden, dass die Nachweiswahrscheinlich optimiert wird. Sofern die Geländeverhältnisse dies erfordern (Begehbarkeit) kann die Kontrollstrecke auf einer Seite zusammengelegt werden. Beim ersten Präsenznachweis wird die Suche am SPO abgebrochen. Ein Negativnachweis erfordert die vollständige Begehung der Kontrollstrecke am SPO. Die Übersicht in Anlage 2d führt die vor Ort zu erhebenden Merkmale auf. Die vor Ort erfassten Merkmale sind zu dokumentieren. Hierfür wird zur Minimierung des Bearbeitungsaufwandes empfohlen, die Daten (papierlos) direkt im Gelände in eine vom AG vorbereitete Datei (Inhalte analog Anlage 2e, MS Excel) einzugeben. Vom AG in der o.g. Datei vorausgefüllte Parameter auf Grundlage früherer Erfassungen sind durch die neu erhobenen Merkmale zu ersetzen. Für jeden SPO sind 1-3 aussagefähige digitale Übersichtsfotos zu liefern. Insbesondere sofern Querungsbauwerke als nicht oder nur bedingt fischottergerecht eingestuft werden, sollen die hierfür ausschlaggebenden Merkmale erkennbar sein. Weitere Informationen zur Leistung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 02), sowie den dazugehörigen Karten (Anlage 02a- 02e).
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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