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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 6 Tagen Vergabebekanntmachung

Deutschland - Dienstleistungen im Sozialwesen - Strukturelle Schulassistenz und Trägerschaft Nachmittagsbetreuung OGS für 2 Förderschulen Kreis PB

Vergeben Deutschland Detmold Gesundheits- & Sozialwesen

Auftraggeber Kreis Paderborn

11,6 Mio. € Zuschlagswert · 11.621.866 €

Eckdaten

Veröffentlicht
Verfahren
Verhandlungsverfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Vergeben ausstehend

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Zuschlag an

AWO Kreisverband Paderborn e.V.

Zuschlagswert
11.621.866 €
Eingegangene Angebote
2 über 2 Lose
Bilanz bei diesem Auftraggeber
1 erster Auftrag dieses Auftraggebers im Register

Beschreibung

Ausgeschrieben wird die Erbringung von Schulassistenzleistungen und die Trägerschaft der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung im Rahmen des Ganztagsbetriebes an Offenen Ganztagsschulen (OGS) ab dem Schuljahr 2025/2026 an folgenden 2 Schulen: • Los 1: Astrid-Lindgren-Schule (ALS), Förderschule des Kreises Paderborn - Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, 33154 Salzkotten • Los 2: Erich Kästner-Schule (EKS), Förderschule des Kreises Paderborn - Förderschwerpunkt Sprache, 33098 Paderborn. Gesucht wird ein Auftragnehmer, der je Los aus einer Hand die Schulassistenzleistungen sowie die Trägerschaft der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung im Rahmen des Ganztagsbetriebes an der jeweiligen Schule erbringt. A) Schulassistenz Die Schulassistenzleistungen sind für Los 1 wie folgt zu erbringen: 1) durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijähriger Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge)- davon eine Fachkraft als Teamleitung. Die Stelle ist nicht teilbar. 2) durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus der Excel-Tabell "Los 1 Stundenaufteilung Schulassistenz ALS" sowie der Leistungsbeschreibung (siehe b-Unterlagen). 3) Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. B) Trägerschaft der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung im Rahmen der OGS Zu den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gehört insbesondere die Umsetzung des pädagogischen Konzepts der OGS im Rahmen der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung in Abstimmung mit der Schulleitung. Der Auftragnehmer übernimmt die Sicherstellung, Durchführung und Koordination des außerunterrichtlichen Angebotes der Offenen Ganztagsschule innerhalb der Vertragslaufzeit. Folgende Aufgaben werden dabei insbesondere durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich wahrgenommen: • Organisation der Verpflegungsangebote (Mittagessen/Mittagsimbiss) in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung. Dies beinhaltet: Auswahl und vertragliche Bindung eines Caterers; Auswahl des Essens und dessen Verteilung an die Schüler. • Erhebung und Verwaltung der Essensbeiträge, einschließlich des Zahlungs- und Mahnverkehrs • Verwaltung und zweckentsprechende Verwendung der vereinbarten Vergütung unter Berücksichtigung des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung • Erstellen der finanziellen Gesamtabrechnung als Grundlage für den Verwendungsnachweis • Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Evaluation • Frühzeitige Abfrage des Betreuungsbedarfes für Unterrichtsfreie Zeit (Ferien, bewegliche Ferientage etc.) • Zur Erhebung der Elternbeiträge meldet der Auftragnehmer die notwendigen Daten der Kinder und Erziehungsberechtigten dem Kreis Paderborn jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres. • Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Erziehungsberechtigten der Kinder, die an dem außerunterrichtlichen Angebot teilnehmen. Betreuung an Unterrichtstagen Der Offene Ganztagesbetrieb an der Astrid-Lindgren-Schule wird jeweils an allen Unterrichtstagen in der Zeit von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten. An diesen Unterrichtstagen hat der Auftragnehmer das außerunterrichtliche Angebot der OGS mind. in der Zeit von 11.30 Uhr bis 16 Uhr sicherzustellen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Betreuungskräfte im OGS-Bereich dürfen nicht zur Vertretung von Unterricht genutzt werden. Betreuung in den Ferien, an beweglichen Ferientagen und sonstigen Schließtagen der Schule In den unterrichtsfreien Tagen ist das außerunterrichtliche Angebot grds. nur zu erbringen, wenn mindestens (5) Kinder dafür angemeldet sind. In diesem Fall ist das außerunterrichtliche Angebot der OGS in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sicherzustellen, auch dann, wenn letztlich weniger als fünf (5) Kinder vor Ort erscheinen. Das außerunterrichtliche Angebot der OGS findet in Gruppen statt (sog. „OGS-Gruppen“). In jeder OGS-Gruppe wird die Leistung durch eine Leitungsperson mit mindestens einem „Bachelor Soziale Arbeit“ oder gleichwertiger Qualifikation sowie mit gelernten und ungelernten Fachkräften, durchgeführt. Ein Betreuungsschlüssel von mindestens 1:9 ist einzuhalten. Ein besserer Betreuungsschlüssel wird gewünscht. C) Allgemeines Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-und OGS -Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Als Schulassistenzkraft bzw. als Betreuungskraft im OGS-Bereich eingesetzt werden darf zudem nur eine Person, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Paragraphen verurteilt ist. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die von ihm eingesetzten Schulassistenzkräfte sowie die Betreuungskräfte im OGS-Bereich jeweils den nötigen Impfschutz gem. des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 besitzen und nachweisen können. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und die jeweilige Kooperationsvereinbarung.; A) Schulassistenz Die Schulassistenzleistungen sind für Los 2 wie folgt zu erbringen: 1) durch pädagogische Fachkräfte (mit einer mindestens dreijähriger Berufsausbildung z. B. als Erzieher, Heilpädagoge, Sozialpädagoge)- davon eine Fachkraft als Teamleitung. Die Stelle ist nicht teilbar. 2) durch angelernte Assistenzkräfte/ Nichtfachkräfte (pädagogische, medizinische oder pflegerische Ausbildung nicht erforderlich, jedoch mit Lebenserfahrung und Grundwissen, die durch entsprechende Schulungen als Assistenzkraft befähigt wurden). Der personelle und zeitliche Leistungsumfang für das Schuljahr 25/26 ergibt sich detailliert aus der Excel-Tabell "Los 2 Stundenaufteilung Schulassistenz EKS" sowie der Leistungsbeschreibung (siehe b-Unterlagen). 3) Koordinierungskraft Zudem hat der Auftragnehmer eine feste Ansprechperson als Koordinierungskraft mit abgeschlossenem Studium der Sozialen Arbeit und entsprechenden Fachkenntnissen im Bereich der schulischen Inklusion einzusetzen. Die Koordinierungskraft muss ihre Tätigkeit nicht vor Ort an der Schule erbringen. Ziel der Schulassistenz: Die Schulassistenz versteht sich als eine freiwillige und fallunabhängige Leistung des Kreises Paderborn mit dem vorrangigen Ziel, Kindern mit Teilhabebeeinträchtigungen und daraus resultierenden Unterstützungsbedarfen nach Ausschöpfung aller schulischen Mittel eine zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen um die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen. Die Schulassistenzkräfte stehen der Schule für einen bedarfsgerechten Einsatz zur Verfügung und verstehen sich als Teil eines multiprofessionellen Teams der Schule. Sie stehen den Kindern als individuelle Ansprechpersonen im Unterrichtsalltag, in den Pausen, in Streitsituationen und akuten Krisen zur Verfügung. Ziel ist es, durch den Einsatz der Schulassistenzkräfte im Rahmen der Aufgabenbeschreibung allen Kindern ein inklusives Lernen zu ermöglichen. B) Trägerschaft der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung im Rahmen der OGS Zu den vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen gehört insbesondere die Umsetzung des pädagogischen Konzepts der OGS im Rahmen der freiwilligen außerunterrichtlichen Nachmittagsbetreuung in Abstimmung mit der Schulleitung. Der Auftragnehmer übernimmt die Sicherstellung, Durchführung und Koordination des außerunterrichtlichen Angebotes der Offenen Ganztagsschule innerhalb der Vertragslaufzeit. Folgende Aufgaben werden dabei insbesondere durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich wahrgenommen: • Organisation der Verpflegungsangebote (Mittagessen/Mittagsimbiss) in Abstimmung mit der jeweiligen Schulleitung. Dies beinhaltet: Auswahl und vertragliche Bindung eines Caterers; Auswahl des Essens und dessen Verteilung an die Schüler. • Erhebung und Verwaltung der Essensbeiträge, einschließlich des Zahlungs- und Mahnverkehrs • Verwaltung und zweckentsprechende Verwendung der vereinbarten Vergütung unter Berücksichtigung des Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung • Erstellen der finanziellen Gesamtabrechnung als Grundlage für den Verwendungsnachweis • Teilnahme an Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Evaluation • Frühzeitige Abfrage des Betreuungsbedarfes für Unterrichtsfreie Zeit (Ferien, bewegliche Ferientage etc.) • Zur Erhebung der Elternbeiträge meldet der Auftragnehmer die notwendigen Daten der Kinder und Erziehungsberechtigten dem Kreis Paderborn jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres. • Abschluss von Betreuungsverträgen mit den Erziehungsberechtigten der Kinder, die an dem außerunterrichtlichen Angebot teilnehmen. Betreuung an Unterrichtstagen Der Offene Ganztagesbetrieb an der Erich Kästner-Schule wird jeweils an allen Unterrichtstagen in der Zeit von montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr angeboten. An diesen Unterrichtstagen hat der Auftragnehmer das außerunterrichtliche Angebot der OGS mind. in der Zeit von 11.30 Uhr bis 16 Uhr sicherzustellen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Betreuungskräfte im OGS-Bereich dürfen nicht zur Vertretung von Unterricht genutzt werden. Betreuung in den Ferien, an beweglichen Ferientagen und sonstigen Schließtagen der Schule In den unterrichtsfreien Tagen ist das außerunterrichtliche Angebot grds. nur zu erbringen, wenn mindestens (5) Kinder dafür angemeldet sind. In diesem Fall ist das außerunterrichtliche Angebot der OGS in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr sicherzustellen, auch dann, wenn letztlich weniger als fünf (5) Kinder vor Ort erscheinen. Das außerunterrichtliche Angebot der OGS findet in Gruppen statt (sog. „OGS-Gruppen“). In jeder OGS-Gruppe wird die Leistung durch eine Leitungsperson mit mindestens einem „Bachelor Soziale Arbeit“ oder gleichwertiger Qualifikation sowie mit gelernten und ungelernten Fachkräften, durchgeführt. Ein Betreuungsschlüssel von mindestens 1:9 ist einzuhalten. Ein besserer Betreuungsschlüssel wird gewünscht. C) Allgemeines Die vom Auftragnehmer eingesetzten Schulassistenz-und OGS -Kräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII Voraussetzung für die Leistungserbringung ist, dass der Auftragnehmer als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt ist. Als Schulassistenzkraft bzw. als Betreuungskraft im OGS-Bereich eingesetzt werden darf zudem nur eine Person, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den in § 72a Abs. 1 SGB VIII genannten Paragraphen verurteilt ist. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass die von ihm eingesetzten Schulassistenzkräfte sowie die Betreuungskräfte im OGS-Bereich jeweils den nötigen Impfschutz gem. des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.02.2020 besitzen und nachweisen können. Näheres sh. Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und die jeweilige Kooperationsvereinbarung.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Was dieser Markt zahlt

Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 258 Zuschläge für Gesundheits- & Sozialwesen (Deutschland).

Dieser Zuschlag
11,6 Mio. €
Median der Zuschlaege
880.000 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
324.352 € bis 2,7 Mio. €

Der Zuschlag ist größer als drei von vier früheren Zuschlägen.

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Kreis Paderborn

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
24
Zuschläge
11
insgesamt vergeben
36,2 Mio. €

Wer seine Aufträge gewinnt

Mäßig konzentriert
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
8
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
55%

Auf Grundlage von 11 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Vergibt am häufigsten an

  1. Telekom Deutschland GmbH 4 Zuschläge
  2. Teilhabe mit Herz gGmbH - FuD Königstraße; Lebenshilfe für Menschen mit geistiger oder anderer Behinderung Kreisverband Paderborn 1 Zuschlag 13,0 Mio. €
  3. AWO Kreisverband Paderborn e.V. 1 Zuschlag 11,6 Mio. €

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Gesundheits- & Sozialwesen
1.619
Median der offenen Bekanntmachungen
750.000 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Gesundheits- & Sozialwesen

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
524
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
387

Auf Grundlage von 667 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
22%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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