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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 2 Tagen Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Auftausalz - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Auftausalz für die Straßenmeistereien des Landkreises Nordsachsen, 2026/2027

Geschlossen Deutschland Leipzig Fahrzeuge & Transportmittel

Auftraggeber Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Straßenbauamt

447.900 € geschätzter Wert

Eckdaten

Geschlossen
10:00 (UTC+2)
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Frist war
  3. Frist 37 Tage offen
  4. Vergeben ausstehend
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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Der Landkreis Nordsachsen schreibt die Lieferung von Auftausalz (Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid) für seine fünf Straßenmeistereien aus, die jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5, Los 1 betrifft die Straßenmeisterei Dahlen). Das Salz muss der DIN EN 16811-1:2016-10 entsprechen, freifließend sein und bei trockener Lagerung drei Jahre gemäß DIN EN 15597-1 brauchbar bleiben; die Zugabe des Antibackmittels liegt in der Verantwortung des Bieters. Die Lieferungen werden während der Winterperiode per Einzelabforderung abgerufen und umfassen die Entladung in Lagerhallen und Silos des Auftraggebers. Der Vertrag ist eine Rahmenvereinbarung; Lieferanten können je Los anbieten.

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Auftausalz für die Straßenmeistereien des Landkreises Nordsachsen, 2026/2027 Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 1 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Dahlen. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.; Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 2 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Delitzsch. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.; Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 3 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Eilenburg. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.; Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 4 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Oschatz. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.; Zur Beseitigung winterlicher Glätte auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen werden auftauende Streustoffe im Rahmen der sogenannten Feuchtsalzstreuung eingesetzt. Als Auftausalz und Salz für die Solemischstationen kommt dafür Stein-Gewerbesalz Natriumchlorid (NaCl) zum Einsatz. Der Landkreis verfügt über fünf Straßenmeistereien, die in der Ausschreibung jeweils ein Los bilden (Los 1 bis 5). Los 5 befasst sich dabei mit der Straßenmeisterei Torgau. Während der Winterperiode sind die Straßenmeistereien zur Aufrechterhaltung der Mindestmaterialbestände je nach Witterung und Materialverbrauch bedarfs- und qualitätsgerecht zu beliefern. Der zu liefernde Taustoff (NaCl) soll der DIN EN 16811-1:2016-10 in der geltenden Fassung entsprechen. Es ist zu beachten, dass das Salz freifließend und brauchbar geliefert werden muss. Das Auftausalz soll über einen Zeitraum von drei Jahren bei trockener Lagerung in einem rieselfähigen und gemäß DIN EN 15597-1 brauchbaren Zustand bleiben. Die Zugabe des Antibackmittels in der hierfür benötigten Menge und die gleichmäßige Verteilung im Salz liegen dabei in der Verantwortung des Bieters. Die per Einzelabforderung (Bestellschein) abgerufenen Lieferungen sollen mit dem Lager angepassten Transportfahrzeugen erfolgen. Die Straßenmeistereien sind arbeitstäglich in der Zeit von 7:00 bis 15:00 Uhr erreichbar. Auf dem Betriebsgelände der Straßenmeistereien gilt die StVO. Den Anweisungen der Bediensteten ist auf dem Betriebsgelände Folge zu leisten. Die Lieferung soll durch geeignete Fahrzeuge des Auftragnehmers entsprechend dem Leistungsverzeichnis erfolgen und schließt die Entladung in die Lagerhallen und Silos des Auftraggebers ein. Der Auftragnehmer ist gehalten, sich von den örtlichen Gegebenheiten an den Lieferstandorten der Lagerstätten vor der Lieferung zu überzeugen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung zu betrachten und beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2027. Optional verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, falls nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag drei Monate vor Vertragsbeendigung schriftlich kündigt. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Das Vertragsverhältnis endet spätestens zum 31.10.2030, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.

5 Lose

Los 1
Straßenmeisterei Dahlen geschätzt 447.900 €
Los 2
Straßenmeisterei Delitzsch geschätzt 447.900 €
Los 3
Straßenmeisterei Eilenburg geschätzt 447.900 €
Los 4
Straßenmeisterei Oschatz geschätzt 447.900 €
Los 5
Straßenmeisterei Torgau geschätzt 447.900 €
Wie Angebote bewertet werden
Preis
Kleine Unternehmen
Der Auftraggeber kennzeichnet dieses Verfahren als geeignet für kleine und mittlere Unternehmen.

So, wie die amtliche Bekanntmachung sie angibt.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Landratsamt Nordsachsen, Dezernat Bau und Umwelt, Straßenbauamt

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
8
Zuschlag
1

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Fahrzeuge & Transportmittel
4.450
Median der offenen Bekanntmachungen
250.000 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Fahrzeuge & Transportmittel

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
1.728
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
10%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
1.638

Auf Grundlage von 3.804 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,9
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
37%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
6%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Änderungsverlauf

Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.

  1. Vor dem Angebot lesen
    Angebotsfrist
    War: 10. September 2026, 00:00
    Jetzt: 10. September 2026, 10:00 1 Tag später
  2. Sofort handeln
    Angebotsfrist
    War: 10. September 2026, 00:00
    Jetzt: 10. September 2026, 00:00 1 Tag früher
    Leistung und Kriterien
    Die Beschreibung wurde erweitert. Vor dem Angebot erneut lesen.
  3. Sofort handeln
    Geschätzter Wert
    nicht angegeben
    Jetzt: 447.900 €
    Angebotsfrist
    War: 10. September 2026, 00:00
    Jetzt: 10. September 2026, 00:00 1 Tag früher

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