TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)vérifié il y a 1 semaineAvis de marché
Allemagne - Services de publicité et de marketing - Publicité extérieure à Hambourg - Nouvelle attribution de la concession de services pour un droit publicitaire exclusif sur les terrains de la Ville libre et hanséatique de Hambourg
OriginalDeutschland - Werbe- und Marketingdienstleistungen - Außenwerbung Hamburg - Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg
Allemagne - Services de publicité et de marketing - Publicité extérieure à Hambourg - Nouvelle attribution de la concession de services pour un droit publicitaire exclusif sur les terrains de la Ville libre et hanséatique de Hambourg
Acheteur: Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pays: Allemagne
Procédure: Procédure négociée
Secteur (CPV): Services aux entreprises (79340000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-werbe-und-marketingdienstleistungen-aussenwerbung-hamburg-neuvergabe-der-dienstleistungskonzession-fur-84ff879fff
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/819093-2025
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01
Résumé
Résumé généré automatiquement
La Ville libre et hanséatique de Hambourg entend attribuer à nouveau, avec effet au 1er janvier 2027, la concession de services pour la publicité sur les terrains de la ville, y compris la publicité dans les abris pour voyageurs, en cinq lots : lot 1, grands écrans numériques ; lot 2, petits écrans numériques et vitrines City-Light associées aux abris ; lot 3, colonnes numériques grandes et colonnes City-Light ; lot 4, colonnes Litfass, cadres à cliquet et publicité sur palissades de chantier ; lot 5, colonnes horloges. Le concessionnaire peut installer, entretenir et exploiter les supports publicitaires dans les nombres et formats maximaux fixés, par exemple jusqu'à 110 grands écrans numériques, sous réserve des autorisations requises et selon un concept publicitaire communiqué dans la procédure négociée.
02
Description
Die Freie und Hansestadt Hamburg (Stadt) beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession für Werbung auf Staatsgrund der FHH einschließlich der Werbung in Fahrgastunterständen (FGU) mit Wirkung ab 01.01.2027 in verschiedenen Losen neu zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in folgender Losaufteilung bzw. folgenden Dienstleistungskonzessionen: -Los 1 - Digitale Groß-Screens -Los 2 - Digitale Klein-Screens und City-Light-Poster-Vitrinen in Verbindung mit FGU -Los 3 - Digitale Groß-Säulen und City-Light-Säulen -Los 4 - Litfaßsäulen (Kultur-/Allgemein-/Ganzstellen), Klapprahmen und Bauzaunwerbung -Los 5 - Uhrensäulen
Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: -Digitale Groß-Screens: bis zu 110; entweder in der Bauform neun (9) bis zehnkommafünf (10,5) m², Querformat oder fünf (5) bis acht (8) m², Hochformat. Für die digitalen Groß-Screens gilt, dass alle aufgestellten Groß-Screens in der Bauform identisch sein müssen (alle im Quer- oder Hochformat, kein Mischaufbau). Die Stadt hat gegenüber den bisherigen Konzessionären das Recht zu Erwerb und Übertragung des Eigentums an den von den bisherigen Konzessionären errichteten, in dessen Eigentum befindlichen und bei Vertragsende noch vorhandenen digitalen Groß-Screens gemäß Überleitungsverträgen. Der künftige Konzessionär ist verpflichtet, in diese Verträge einzutreten. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben.; Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: Gegenstand der Konzession ist die Errichtung, der Betrieb und die Wartung von digitalen Klein-Screens (derzeit ca. 250 Stück, Hochformat 70“-84“) sowie bis zu ca. 1.500 City-Light-Poster-Vitrinen (CLP, 4/1-Format, Hochformat) im Stadtgebiet, vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen. Ein Teil der CLP-Vitrinen ist als Stadtinformationsanlage auszuführen. Die Errichtung zusätzlicher, digitaler Klein-Screens erfordert den Rückbau von CLP-Vitrinen im Verhältnis 1:1,5. Zusätzlich sind derzeit ca. 2.250 bestehende FGU zu betreiben und 400 neue FGU zu errichten und zu betreiben, davon mindestens 100 mit Gründach. Der künftige Konzessionär übernimmt zudem den Betrieb (Reinigung, Wartung, Instandsetzung) der derzeit vorhandenen 31 mobilen FGU. Der künftige Konzessionär tritt in bestehende Überleitungsverträge ein und übernimmt die vorhandenen Werbeträger und FGU. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben.; Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: Gegenstand der Konzession ist die Errichtung, der Betrieb und die Wartung von derzeit ca. 170 digitalen Groß-Säulen (max. 1.000 mm x 3.250 mm) sowie derzeit ca. 600 City-Light-Säulen (CLS), vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen. Die Errichtung zusätzlicher, digitaler Groß-Säulen erfordert den Rückbau von CLS im Verhältnis 1:1,5. Der künftige Konzessionär tritt in bestehende Überleitungsverträge ein und übernimmt den Betrieb der vorhandenen digitalen Groß-Säulen und CLS. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben. Nebenangebote für den Fall der gemeinsamen Bezuschlagung von Los 3 und 4 sind zugelassen.; Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: -Litfaßsäulen (bis 8/1-Format) bis zu 900; davon als Allgemeinstelle mindestens 750 davon wiederum als Kulturstelle mindestens 450. -Klapprahmen an Schaltschränken von LSA (DIN A1, Hochformat) bis zu 2.450; davon als Kulturstelle mindestens 1.225. -Bauzaunwerbung (Allgemeinanschlag) nach Verfügbarkeit. Die Stadt hat gegenüber den bisherigen Konzessionären das Recht zu Erwerb und Übertragung des Eigentums an den von den bisherigen Konzessionären errichteten, in dessen Eigentum befindlichen und bei Vertragsende noch vorhandenen Litfaßsäulen und Klapprahmen gemäß Überleitungsverträgen. Der künftige Konzessionär ist verpflichtet, in diese Verträge einzutreten. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben. Es werden zudem Nebenangebote für den Fall der gemeinsamen Bezuschlagung von Los 3 und 4 an einen Bieter zugelassen.; Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: -Uhrensäulen bis zu 480 (bis zu vier Werbeflächen, jeweils bis zum 4/1-Format je Uhrensäule). Die Stadt hat gegenüber den bisherigen Konzessionären das Recht zu Erwerb und Übertragung des Eigentums an den von den bisherigen Konzessionären errichteten, in dessen Eigentum befindlichen und bei Vertragsende noch vorhandenen Uhren gemäß Überleitungsverträgen. Der künftige Konzessionär ist verpflichtet, in diese Verträge einzutreten. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Vérifiez toujours les détails dans l'avis officiel.
Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Allemagne
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04
Contexte de marché
ouverts en ce moment, Services aux entreprises
4 281
avis ouvert médian
216 000 €
Qui remporte les marchés ici
Nombreux fournisseurs
Allemagne · Services aux entreprises
entreprises différentes ont remporté des attributions ici
1 828
des attributions sont allées aux trois titulaires les plus fréquents
3%
acheteurs ont attribué des marchés ici
1 115
D'après 2 704 attributions avec un titulaire nommé sur les 3 dernières années. Compté par attribution et non par montant, car les montants des lots et des accords-cadres ne sont pas comparables.
Concentré : les trois titulaires les plus fréquents ont obtenu 65% des attributions ou plus ; nombreux fournisseurs : moins de 35% avec au moins dix titulaires différents.
Concurrence
offres par lot en moyenne (procédures ouvertes et restreintes)
8,6
de ces lots ont reçu une seule offre
8%
des attributions sont allées à des entreprises établies dans un autre pays
3%
des offres venaient d'un autre pays
5%
Tels que les avis d'attribution officiels les indiquent, sur les 3 dernières années. Les offres par lot ne comptent que les procédures ouvertes et restreintes : dans une procédure négociée ou une attribution directe, une seule offre est la procédure elle-même. Le pays est celui que l'avis donne pour le titulaire.
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