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Germania - Servizi di pubblicità e marketing - Pubblicità esterna ad Amburgo - Nuovo affidamento della concessione di servizi per un diritto pubblicitario esclusivo su terreni statali della Città Libera e Anseatica di Amburgo
OriginaleDeutschland - Werbe- und Marketingdienstleistungen - Außenwerbung Hamburg - Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg
Germania - Servizi di pubblicità e marketing - Pubblicità esterna ad Amburgo - Nuovo affidamento della concessione di servizi per un diritto pubblicitario esclusivo su terreni statali della Città Libera e Anseatica di Amburgo
Stazione appaltante: Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Paese: Germania
Procedura: Procedura negoziata
Settore (CPV): Servizi alle imprese (79340000)
Aperlena: https://aperlena.com/it/t/deutschland-werbe-und-marketingdienstleistungen-aussenwerbung-hamburg-neuvergabe-der-dienstleistungskonzession-fur-84ff879fff
Avviso ufficiale: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/819093-2025
Le offerte sono chiuse. Un'aggiudicazione o una rettifica su questo avviso: un'email quando il registro lo vede.
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Sintesi
Sintesi generata automaticamente
La Città Libera e Anseatica di Amburgo intende riaffidare, con effetto dal 1 gennaio 2027, la concessione di servizi per la pubblicità su terreni statali, compresa la pubblicità nelle pensiline per i passeggeri, suddivisa in cinque lotti: lotto 1, schermi digitali di grandi dimensioni; lotto 2, schermi digitali piccoli e teche City-Light abbinate alle pensiline; lotto 3, colonnine digitali grandi e colonnine City-Light; lotto 4, colonne Litfass, telai a scatto e pubblicità sulle recinzioni di cantiere; lotto 5, colonnine con orologio. Il concessionario potrà installare, gestire e utilizzare i mezzi pubblicitari nei numeri e formati massimi previsti, ad esempio fino a 110 grandi schermi digitali, previo rilascio delle autorizzazioni necessarie e secondo un piano pubblicitario fornito durante la procedura negoziata.
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Descrizione
Die Freie und Hansestadt Hamburg (Stadt) beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession für Werbung auf Staatsgrund der FHH einschließlich der Werbung in Fahrgastunterständen (FGU) mit Wirkung ab 01.01.2027 in verschiedenen Losen neu zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in folgender Losaufteilung bzw. folgenden Dienstleistungskonzessionen: -Los 1 - Digitale Groß-Screens -Los 2 - Digitale Klein-Screens und City-Light-Poster-Vitrinen in Verbindung mit FGU -Los 3 - Digitale Groß-Säulen und City-Light-Säulen -Los 4 - Litfaßsäulen (Kultur-/Allgemein-/Ganzstellen), Klapprahmen und Bauzaunwerbung -Los 5 - Uhrensäulen
Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: -Digitale Groß-Screens: bis zu 110; entweder in der Bauform neun (9) bis zehnkommafünf (10,5) m², Querformat oder fünf (5) bis acht (8) m², Hochformat. Für die digitalen Groß-Screens gilt, dass alle aufgestellten Groß-Screens in der Bauform identisch sein müssen (alle im Quer- oder Hochformat, kein Mischaufbau). Die Stadt hat gegenüber den bisherigen Konzessionären das Recht zu Erwerb und Übertragung des Eigentums an den von den bisherigen Konzessionären errichteten, in dessen Eigentum befindlichen und bei Vertragsende noch vorhandenen digitalen Groß-Screens gemäß Überleitungsverträgen. Der künftige Konzessionär ist verpflichtet, in diese Verträge einzutreten. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben.; Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: Gegenstand der Konzession ist die Errichtung, der Betrieb und die Wartung von digitalen Klein-Screens (derzeit ca. 250 Stück, Hochformat 70“-84“) sowie bis zu ca. 1.500 City-Light-Poster-Vitrinen (CLP, 4/1-Format, Hochformat) im Stadtgebiet, vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen. Ein Teil der CLP-Vitrinen ist als Stadtinformationsanlage auszuführen. Die Errichtung zusätzlicher, digitaler Klein-Screens erfordert den Rückbau von CLP-Vitrinen im Verhältnis 1:1,5. Zusätzlich sind derzeit ca. 2.250 bestehende FGU zu betreiben und 400 neue FGU zu errichten und zu betreiben, davon mindestens 100 mit Gründach. Der künftige Konzessionär übernimmt zudem den Betrieb (Reinigung, Wartung, Instandsetzung) der derzeit vorhandenen 31 mobilen FGU. Der künftige Konzessionär tritt in bestehende Überleitungsverträge ein und übernimmt die vorhandenen Werbeträger und FGU. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben.; Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: Gegenstand der Konzession ist die Errichtung, der Betrieb und die Wartung von derzeit ca. 170 digitalen Groß-Säulen (max. 1.000 mm x 3.250 mm) sowie derzeit ca. 600 City-Light-Säulen (CLS), vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen. Die Errichtung zusätzlicher, digitaler Groß-Säulen erfordert den Rückbau von CLS im Verhältnis 1:1,5. Der künftige Konzessionär tritt in bestehende Überleitungsverträge ein und übernimmt den Betrieb der vorhandenen digitalen Groß-Säulen und CLS. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben. Nebenangebote für den Fall der gemeinsamen Bezuschlagung von Los 3 und 4 sind zugelassen.; Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: -Litfaßsäulen (bis 8/1-Format) bis zu 900; davon als Allgemeinstelle mindestens 750 davon wiederum als Kulturstelle mindestens 450. -Klapprahmen an Schaltschränken von LSA (DIN A1, Hochformat) bis zu 2.450; davon als Kulturstelle mindestens 1.225. -Bauzaunwerbung (Allgemeinanschlag) nach Verfügbarkeit. Die Stadt hat gegenüber den bisherigen Konzessionären das Recht zu Erwerb und Übertragung des Eigentums an den von den bisherigen Konzessionären errichteten, in dessen Eigentum befindlichen und bei Vertragsende noch vorhandenen Litfaßsäulen und Klapprahmen gemäß Überleitungsverträgen. Der künftige Konzessionär ist verpflichtet, in diese Verträge einzutreten. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben. Es werden zudem Nebenangebote für den Fall der gemeinsamen Bezuschlagung von Los 3 und 4 an einen Bieter zugelassen.; Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: -Uhrensäulen bis zu 480 (bis zu vier Werbeflächen, jeweils bis zum 4/1-Format je Uhrensäule). Die Stadt hat gegenüber den bisherigen Konzessionären das Recht zu Erwerb und Übertragung des Eigentums an den von den bisherigen Konzessionären errichteten, in dessen Eigentum befindlichen und bei Vertragsende noch vorhandenen Uhren gemäß Überleitungsverträgen. Der künftige Konzessionär ist verpflichtet, in diese Verträge einzutreten. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben.
Fonte ufficiale
Fonte: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Germania
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Contesto di mercato
aperti ora in Servizi alle imprese
4.281
avviso aperto mediano
216.000 €
Chi vince in questo mercato
Molti fornitori
Germania · Servizi alle imprese
aziende diverse hanno vinto appalti qui
1.828
degli appalti è andato ai tre aggiudicatari più frequenti
3%
stazioni appaltanti hanno aggiudicato appalti qui
1.115
Sulla base di 2.704 aggiudicazioni con aggiudicatario indicato negli ultimi 3 anni. Contate per aggiudicazione e non per importo, perché gli importi di lotti e accordi quadro non sono confrontabili.
Concentrato: i tre aggiudicatari più frequenti hanno ottenuto il 65% degli appalti o più; molti fornitori: meno del 35% con almeno dieci aggiudicatari diversi.
Concorrenza
offerte per lotto in media (procedure aperte e ristrette)
8,6
di quei lotti hanno ricevuto una sola offerta
8%
delle aggiudicazioni è andato ad aziende con sede in un altro paese
3%
delle offerte veniva da un altro paese
5%
Come li indicano gli avvisi di aggiudicazione ufficiali, negli ultimi 3 anni. Le offerte per lotto contano solo le procedure aperte e ristrette: in una procedura negoziata o in un affidamento diretto una sola offerta è la procedura stessa. Il paese è quello che l'avviso indica per l'aggiudicatario.