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Alemania - Servicios de publicidad y marketing - Publicidad exterior en Hamburgo - Nueva adjudicación de la concesión de servicios para un derecho publicitario exclusivo sobre terrenos del Estado de la Ciudad Libre y Hanseática de Hamburgo
OriginalDeutschland - Werbe- und Marketingdienstleistungen - Außenwerbung Hamburg - Neuvergabe der Dienstleistungskonzession für ein exklusives Werberecht auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg
Alemania - Servicios de publicidad y marketing - Publicidad exterior en Hamburgo - Nueva adjudicación de la concesión de servicios para un derecho publicitario exclusivo sobre terrenos del Estado de la Ciudad Libre y Hanseática de Hamburgo
Órgano de contratación: Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
País: Alemania
Procedimiento: Procedimiento negociado
Sector (CPV): Servicios empresariales (79340000)
Aperlena: https://aperlena.com/es/t/deutschland-werbe-und-marketingdienstleistungen-aussenwerbung-hamburg-neuvergabe-der-dienstleistungskonzession-fur-84ff879fff
Anuncio oficial: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/819093-2025
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Resumen
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La Ciudad Libre y Hanseática de Hamburgo pretende volver a adjudicar, con efecto a partir del 1 de enero de 2027, la concesión de servicios de publicidad en terrenos del Estado, incluida la publicidad en las marquesinas de pasajeros, dividida en cinco lotes: lote 1, pantallas digitales grandes; lote 2, pantallas digitales pequeñas y vitrinas City-Light junto con las marquesinas; lote 3, columnas digitales grandes y columnas City-Light; lote 4, columnas Litfass, marcos abatibles y publicidad en vallas de obra; lote 5, columnas con reloj. El concesionario podrá instalar, mantener y explotar los soportes publicitarios hasta los números y formatos máximos previstos, por ejemplo hasta 110 pantallas digitales grandes, previa obtención de los permisos necesarios y conforme a un concepto publicitario que se facilitará en el procedimiento negociado.
02
Descripción
Die Freie und Hansestadt Hamburg (Stadt) beabsichtigt, die Dienstleistungskonzession für Werbung auf Staatsgrund der FHH einschließlich der Werbung in Fahrgastunterständen (FGU) mit Wirkung ab 01.01.2027 in verschiedenen Losen neu zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in folgender Losaufteilung bzw. folgenden Dienstleistungskonzessionen: -Los 1 - Digitale Groß-Screens -Los 2 - Digitale Klein-Screens und City-Light-Poster-Vitrinen in Verbindung mit FGU -Los 3 - Digitale Groß-Säulen und City-Light-Säulen -Los 4 - Litfaßsäulen (Kultur-/Allgemein-/Ganzstellen), Klapprahmen und Bauzaunwerbung -Los 5 - Uhrensäulen
Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: -Digitale Groß-Screens: bis zu 110; entweder in der Bauform neun (9) bis zehnkommafünf (10,5) m², Querformat oder fünf (5) bis acht (8) m², Hochformat. Für die digitalen Groß-Screens gilt, dass alle aufgestellten Groß-Screens in der Bauform identisch sein müssen (alle im Quer- oder Hochformat, kein Mischaufbau). Die Stadt hat gegenüber den bisherigen Konzessionären das Recht zu Erwerb und Übertragung des Eigentums an den von den bisherigen Konzessionären errichteten, in dessen Eigentum befindlichen und bei Vertragsende noch vorhandenen digitalen Groß-Screens gemäß Überleitungsverträgen. Der künftige Konzessionär ist verpflichtet, in diese Verträge einzutreten. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben.; Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: Gegenstand der Konzession ist die Errichtung, der Betrieb und die Wartung von digitalen Klein-Screens (derzeit ca. 250 Stück, Hochformat 70“-84“) sowie bis zu ca. 1.500 City-Light-Poster-Vitrinen (CLP, 4/1-Format, Hochformat) im Stadtgebiet, vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen. Ein Teil der CLP-Vitrinen ist als Stadtinformationsanlage auszuführen. Die Errichtung zusätzlicher, digitaler Klein-Screens erfordert den Rückbau von CLP-Vitrinen im Verhältnis 1:1,5. Zusätzlich sind derzeit ca. 2.250 bestehende FGU zu betreiben und 400 neue FGU zu errichten und zu betreiben, davon mindestens 100 mit Gründach. Der künftige Konzessionär übernimmt zudem den Betrieb (Reinigung, Wartung, Instandsetzung) der derzeit vorhandenen 31 mobilen FGU. Der künftige Konzessionär tritt in bestehende Überleitungsverträge ein und übernimmt die vorhandenen Werbeträger und FGU. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben.; Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: Gegenstand der Konzession ist die Errichtung, der Betrieb und die Wartung von derzeit ca. 170 digitalen Groß-Säulen (max. 1.000 mm x 3.250 mm) sowie derzeit ca. 600 City-Light-Säulen (CLS), vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen. Die Errichtung zusätzlicher, digitaler Groß-Säulen erfordert den Rückbau von CLS im Verhältnis 1:1,5. Der künftige Konzessionär tritt in bestehende Überleitungsverträge ein und übernimmt den Betrieb der vorhandenen digitalen Groß-Säulen und CLS. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben. Nebenangebote für den Fall der gemeinsamen Bezuschlagung von Los 3 und 4 sind zugelassen.; Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: -Litfaßsäulen (bis 8/1-Format) bis zu 900; davon als Allgemeinstelle mindestens 750 davon wiederum als Kulturstelle mindestens 450. -Klapprahmen an Schaltschränken von LSA (DIN A1, Hochformat) bis zu 2.450; davon als Kulturstelle mindestens 1.225. -Bauzaunwerbung (Allgemeinanschlag) nach Verfügbarkeit. Die Stadt hat gegenüber den bisherigen Konzessionären das Recht zu Erwerb und Übertragung des Eigentums an den von den bisherigen Konzessionären errichteten, in dessen Eigentum befindlichen und bei Vertragsende noch vorhandenen Litfaßsäulen und Klapprahmen gemäß Überleitungsverträgen. Der künftige Konzessionär ist verpflichtet, in diese Verträge einzutreten. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben. Es werden zudem Nebenangebote für den Fall der gemeinsamen Bezuschlagung von Los 3 und 4 an einen Bieter zugelassen.; Dem Außenwerber ist es gestattet, im Rahmen der Konzession die vorgegebenen Höchstzahlen und Formate an Werbeträgern zu errichten (vorbehaltlich der Erteilung der im Einzelfall erforderlichen Genehmigungen), zu unterhalten/betreiben und vertragsgemäß zu nutzen: -Uhrensäulen bis zu 480 (bis zu vier Werbeflächen, jeweils bis zum 4/1-Format je Uhrensäule). Die Stadt hat gegenüber den bisherigen Konzessionären das Recht zu Erwerb und Übertragung des Eigentums an den von den bisherigen Konzessionären errichteten, in dessen Eigentum befindlichen und bei Vertragsende noch vorhandenen Uhren gemäß Überleitungsverträgen. Der künftige Konzessionär ist verpflichtet, in diese Verträge einzutreten. Die genauen Vorgaben und Einzelheiten für das Werbeträgerportfolio (Art und Anzahl) ergibt sich aus dem Werbekonzept, das den Bietern im späteren Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt wird. Es kann Abweichungen zu den vorstehenden Angaben geben.
Fuente oficial
Fuente: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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1.828
de las adjudicaciones fueron a los tres adjudicatarios más frecuentes
3%
compradores adjudicaron contratos aquí
1.115
Según 2.704 adjudicaciones con adjudicatario identificado en los últimos 3 años. Contadas por adjudicación y no por importe, porque los importes de lotes y acuerdos marco no son comparables.
Concentrado: los tres adjudicatarios más frecuentes obtuvieron el 65% de las adjudicaciones o más; muchos proveedores: menos del 35% con al menos diez adjudicatarios distintos.
Competencia
ofertas por lote de media (procedimientos abiertos y restringidos)
8,6
de esos lotes recibieron una sola oferta
8%
de las adjudicaciones fueron a empresas con sede en otro país
3%
de las ofertas llegaron de otro país
5%
Tal como los indican los anuncios de adjudicación oficiales, en los últimos 3 años. Las ofertas por lote cuentan solo procedimientos abiertos y restringidos: en un procedimiento negociado o una adjudicación directa, una sola oferta es el propio procedimiento. El país es el que el anuncio da para el adjudicatario.