Open procedureAnyone may submit a bid, in one step, with no pre-selection.Full entryAbove the EU thresholdA contract large enough that EU-wide rules apply and it must be published on TED.Full entry
CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Germany - Snow clearing - Winter service on footpaths (gritting plan C) 2026 to 2028 (optional 2028 to 2030) in three lots
Buyer: Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Country: Germany
Deadline: 15 Sep 2026, 10:00 (UTC+2)
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Environment, sewage & cleaning (90620000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-schneeraumung-winterdienst-auf-fusswegen-streuplan-c-2026-bis-2028-optional-2028-bis-2030-in-drei-los-a5821b64ef
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/568510-2026
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Awardedpending
01
Summary
Machine-generated summary
The City of Essen, represented by its Office for Roads and Transport, is procuring winter maintenance (snow clearing and gritting) on pedestrian areas such as crossings, footpaths on and under bridges, squares, pedestrian zones, connecting paths, stairs and overpasses. The work is divided into three lots: North, Centre and South. The framework agreement runs 24 months, from 1 November 2026 to 15 April 2027 and 1 November 2027 to 15 April 2028, and can be automatically extended by a further 24 months (up to 15 April 2030) unless terminated 3 months before expiry.
02
Description
Winterdienst auf Fußwegen (Streuplan C) 2026 bis 2028 - Los 1 Nord, Los 2 Mitte, Los 3 Süd. (Optional 2028 bis 2030). Räumung und Streuung der Fußverkehrsflächen, um die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der vorhandenen Anlagen für den Fußverkehr zu gewährleisten. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, wenn der Auftraggeber diese Option nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der ersten 24 Monate kündigt. Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01. November 2026 bis einschließlich 15. April 2027 und vom 01. November 2027 bis einschließlich 15. April 2028 zu erbringen. Bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01. November 2028 bis einschließlich 15. April 2029 und vom 01. November 2029 bis einschließlich 15. April 2030 zu erbringen.
Die Stadt Essen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, im folgenden Auftraggeber genannt, vergibt Winterdienstaufgaben auf Fußverkehrsanlagen der Stadt Essen. In drei Teillosen (Nord, Mitte und Süd) werden die Winterdienstarbeiten innerhalb des Stadtgebietes vergeben. Bei den betroffenen Fußverkehrsanlagen handelt es sich innerhalb der geschlossenen Ortslage vor allem um wichtige Querungsstellen über oder entlang von verkehrswichtigen Straßen, um Gehwege auf und unter Brücken, sowie um wichtige Fußgängerbeziehungen auf Plätzen und in Fußgängerzonen, sowie um fußläufige Verbindungswege, einschließlich der Treppenanlagen und Überführungen. Maßgebend ist die städtische Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst und über die Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) in der jeweils geltenden Fassung. Sie wird in der Regel im letzten Quartal eines jeden Jahres durch den Rat der Stadt Essen in einer aktuellen Fassung beschlossen. Die Satzung trifft die verbindlichen Regelungen über Art und Umfang der Winterwartungspflicht der Grundstückseigentümerin. Die Leistung ist innerhalb der ersten 24 Monate vom 01. November 2026 bis einschließlich 15. April 2027 und vom 01. November 2027 bis einschließlich 15. April 2028 zu erbringen. Bei Verlängerung der Laufzeit um weitere 24 Monate ist die Leistung vom 01. November 2028 bis einschließlich 15. April 2029 und vom 01. November 2029 bis einschließlich 15. April 2030 zu erbringen. HINWEIS: Die Leistungsverzeichnisse beziehen sich auf jeweils eine Winterdienstsaison. Der AN stellt sicher, dass stets sämtliche Vorschriften hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes beachtet werden. Es gibt eine Loslimitierung. Angebote können für eins oder mehrere Lose eingereicht werden. Jeder Bieter kann den Zuschlag nur auf ein Los erhalten bezogen auf die Gesamtlosanzahl von 3 Losen (Loslimitierung). Bei der Vergabeentscheidung wird nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Angebote des Einzelloses betrachtet, sondern das Gesamtergebnis aller Lose. Es bleibt deshalb vorbehalten, die Einzellose so zu vergeben, dass für die Stadt Essen das wirtschaftlichste Gesamtergebnis erzielt wird.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)