Open procedureAnyone may submit a bid, in one step, with no pre-selection.Full entryAbove the EU thresholdA contract large enough that EU-wide rules apply and it must be published on TED.Full entry
CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Germany - Repair and maintenance of gas detection devices - Framework agreement maintenance PID PhoCheck Tiger
Buyer: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Country: Germany
Deadline: 1 Oct 2026, 11:30 (UTC+2)
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Repair & maintenance services (50413100)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-reparatur-und-wartung-von-gasspurgeraten-rahmenvereinbarung-wartung-pid-phocheck-tiger-2f80f39863
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/643378-2026
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01
Summary
Machine-generated summary
This tender establishes framework agreements for the maintenance of photoionisation detectors of the type 'PhoCheck Tiger', gas detection devices used in emergency and disaster response. Lot 1 covers a maximum quantity of 1,000 maintenance services. If the contract term is extended by 24 months to a total of 72 months, the maximum quantity increases by 50 percent to 1,500 maintenance services. The estimated quantity equals the maximum quantity. Maintenance services under Lot 1 may be ordered by civil protection authorities authorised to draw from the KdB system, including authorities in Baden-Wuerttemberg, Berlin, Brandenburg, North Rhine-Westphalia, Rhineland-Palatinate, Saarland, Saxony-Anhalt and further entities named in the notice.
02
Description
Rahmenvereinbarungen über die Wartung von Photoionisationsdetektoren "PhoCheck Tiger"
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung Los 1 beträgt 1000 Wartungen. Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit um 24 Monate auf insgesamt 72 Monate wird die Höchstmenge um 50 % auf insgesamt 1500 Wartungen erhöht. Die Schätzmenge entspricht der Höchstmenge. Die Leistungen der Rahmenvereinbarung Los 1 können von folgenden Behörden und Einrichtungen bestellt werden: Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der folgenden Länder: ● Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs, das sind gem. § 4 LKatSG BW: die unteren Verwaltungsbehörden als untere Katastrophenschutzbehörden (Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Landratsämter); die Regierungspräsidien als höhere Katastrophenschutzbehörden; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. ● Die Katastrophenschutzbehörden Berlins, das sind gem. § 3 KatSG Berlin: die Ordnungsbehörden, die nachgeordneten Ordnungsbehörden und die Sonderbehörden, die für Ordnungsaufgaben zuständig sind, sowie die Polizei. ● Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs, das sind gem. § 2 BbgBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens, das sind gem. § 2 BHKG NRW: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz, das sind gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands, das sind gem. § 2 Abs. 2 SBKG: die Landkreise, der Regionalverband Saarbrücken und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts, das sind gem. § 2 KatSG-LSA: die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden; das Landesverwaltungsamt als obere Katastrophenschutzbehörden; das Ministerium des Innern als oberste Katastrophenschutzbehörde. ● Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen, das sind gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die folgenden Standorte der Analytischen Task Force (ATF) des Bundes: Landeskriminalamt Berlin, KTI 23; Berufsfeuerwehr Dortmund; Berufsfeuerwehr Essen; Berufsfeuerwehr Köln; Berufsfeuerwehr Mannheim; ● Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK); ● Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW); ● Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL); ● Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA); Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung Los 2 beträgt 1000 Wartungen. Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit um 24 Monate auf insgesamt 72 Monate wird die Höchstmenge um 50 % auf insgesamt 1500 Wartungen erhöht. Die Schätzmenge entspricht der Höchstmenge. Die Leistungen der Rahmenvereinbarung Los 2 können von folgenden Behörden und Einrichtungen bestellt werden: Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der folgenden Länder: ● Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 BayKSG: die Kreisverwaltungsbehörden, die Regierungen und das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. ● Die Katastrophenschutzbehörden Bremens, das sind gem. VwV KatS-Org Bremen: Der Senator für Inneres als Landeskatastrophenschutzbehörde und als Ortskatastrophenschutzbehörden der Stadtgemeinde Bremen sowie der Oberbürgermeister der Stadt Bremerhaven als Ortskatastrophenschutzbehörde der Stadtgemeinde Bremerhaven. ● Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs, das ist gem. § 2 HmbKatSG: Die Freie und Hansestadt Hamburg. ● Die Katastrophenschutzbehörden Hessens, das sind gem. § 2 HBKG Hessen: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns, das sind gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V: die Landkreise, die kreisfreien Städte und das Land. ● Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens, das sind gem. § 2 Abs. 1 NKatSG: die Landkreise und kreisfreien Städten sowie die Städte Cuxhaven und Hildesheim. ● Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen, das sind gem. § 3 SächsBRKG: die Landkreise, die kreisfreien Städte und der Freistaat Sachsen. ● Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein, das sind gem. § 3 LKatSG: die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde Helgoland als untere Katastrophenschutzbehörde; das Innenministerium als oberste Katastrophenschutzbehörde. ● Die folgenden Standorte der Analytischen Task Force (ATF) des Bundes: Berufsfeuerwehr Hamburg; Berufsfeuerwehr Leipzig; Berufsfeuerwehr München; ● Bundeskriminalamt (BKA); ● Bundespolizei (BPOL); ● Wehrwissenschaftliches Institut für Schutztechnologien der Bundeswehr (WIS)
Can I bid?
Open procedure: any interested supplier may submit a bid. Above the EU threshold: open to companies from any EU country.