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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) verified 19 minutes ago Contract award

Deutschland - Pflege von Parkanlagen - Laubbeseitigung 2026-2027

Awarded Germany Agricultural & forestry services

Buyer Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt

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GeSa GmbH Gebäude und Landschaftsservice; Immo Herbst GmbH; Schuler Service GmbH & Co.KG; KRS Gebäudemanagement GmbH; F. Landau Grünpflege GmbH

Bids received
37 over 5 lots
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1 first contract from this buyer in the register

Description

Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 1: BEZIRK OST 22.1/22.4/22.9/22.10/22.11/22.12/22.14/22.15 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen.; Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 2 BEZIRKE MITTE + NORD (1) 23.1/23.5/23.6/23.7/24 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen.; Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 3 BEZIRK NORD (2) 24.2/24.4 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen.; Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 4 BEZIRK NORD (3) 24.5/24.6/24.7/24.12 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen.; Für die insgesamt 5 Lose aufgeteilt auf 3 Bezirke (siehe Positionsbeschreibungen) soll von September bis Dezember 2026, bzw. im Februar 2027 eine Laubbeseitigung auf den unbefestigten Flächen bzw. Grünflächen erfolgen. LOS 5 BEZIRK NORD (4) 24.9/24.10/24.11/24.13/24.14 Die Leistungserbringung ist wie folgt unterteilt: 1. Laubbeseitigung von September bis Dezember 2026 Insgesamt 8 Arbeitsgänge ( 2 Gänge pro Monat ) auf den unbefestigten Flächen (Pflanzflächen,und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung). 2. Einmalige Laubbeseitigung im Februar 2027 Auf den unbefestigten Flächen ( Pflanzflächen und/ oder Rasen- und Wiesenflächen je nach Positionsbeschreibung ). Hinweis: Laubbeseitigung die im Positionstext als unbefestigte Fläche / Grünfläche beschrieben ist, beinhaltet grundsätzlich auch die Rasen - und Wiesenflächen, sofern vorhanden. Bei den Positionsbeschreibungen Rasen- / Wiesenflächen müssen nur die Rasen-/ Wiesenflächen vom Laub befreit werden. Der Beginn der Arbeiten ist den zuständigen Personen im GFA mindestens 2 Tage vorher mitzuteilen. Eine Liste mit den Kontaktdaten der zuständigen Personen beim GFA erhält der AN zeitnah nach erfolgter Auftragserteilung. Grundsätzlich dürfen nur elektrische Laubblasgeräte eingesetzt werden, sollten allerdings die elektrisch betrieben Blasgräte auf Grund der zum Zeitpunkt der Laubbeseitigung vorherrschenden Witterungsverhältnisse an ihre Leistungsgrenzen stoßen, dürfen n ach erfolgter Freigabe durch das Grünflächenamt im Ausnahmefall auch benzinbetriebene Blasgeräte eingesetzt werden. Der Einsatz von Laubsauggeräten ist nicht gestattet. Das Laub ist am Tag der Arbeiten aufzunehmen und zu entsorgen. Die Entsorgung des anfallenden Materials ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Die Verordnung zur Durchführung des Bunde-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. BImSchV) ist einzuhalten. Die zum Einsatz gebrachten Geräte müssen den neuesten gesetzlichen Vorgaben (Europäische Richtlinien) entsprechen.

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Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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What this market pays

The buyer has too few awards of its own in this sector, so this is the range of the last 334 awards for Agricultural & forestry services in Germany.

Median award
€295,393
Middle half of past awards
€130,508 to €562,369

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) publishes no value for this notice, so it has no mark on the scale. The official documents may state one.

Award values as published by the official sources. Use them as a guide, not a rule: scope, lots and duration differ between contracts.

Stadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt

Germany

notices in the register
69
awards
19

Who wins its contracts

Many suppliers
different companies won its awards
17
of the awards went to the three most frequent winners
18%
of its calls state an estimated value
2%

Based on 17 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable. Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.

Competition

tenders per lot on average (open and restricted procedures)
4.9
of those lots received a single tender
2%
of the awards went to companies based in another country
0%

As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.

Recent awards

8 open tenders right now

Market context

open now in Agricultural & forestry services
1,400
median open notice
€421,150

Who wins in this market

Many suppliers

Germany · Agricultural & forestry services

different companies won awards here
776
of the awards went to the three most frequent winners
3%
buyers awarded contracts here
339

Based on 907 awards with a named winner over the last 3 years. Counted by award, not by value, because lot and framework amounts are not comparable. Concentrated means the three most frequent winners took 65% or more of the awards; many suppliers, under 35% with at least ten different winners.

Competition

tenders per lot on average (open and restricted procedures)
8.5
of those lots received a single tender
6%
of the awards went to companies based in another country
3%
of the tenders came from another country
6%

As the official award notices state them, over the last 3 years. Tenders per lot count open and restricted procedures only: in a negotiated procedure or a direct award a single tender is the procedure itself. The country is the one the notice gives for the winner.

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