Negotiated procedureThe buyer selects candidates, then negotiates the offers before choosing.Full entryAbove the EU thresholdA contract large enough that EU-wide rules apply and it must be published on TED.Full entry
CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Deutschland - Medizinische Geräte - Vergabeverfahren OP-Roboter der Thüringen Kliniken „Georgius Agricola“ GmbH
Buyer: Thüringen-Kliniken „Georgius Agricola“ GmbH
Country: Germany
Procedure: Negotiated procedure
Sector (CPV): Medical equipment & pharmaceuticals (33100000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-medizinische-gerate-vergabeverfahren-op-roboter-der-thuringen-kliniken-georgius-agricola-gmbh-d2650c7a7e
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/498502-2026
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01
Description
Lieferung, Installation und Wartung sowie ggf. Leasing eines OP-Roboters sowie dessen Modernisierung
Ziel des Auftraggebers ist es, einen OP-Roboter zu beschaffen. Dieser muss bereits zum Lieferzeitpunkt dem Stand der Technik entsprechen, es muss sich dabei also um ein bereits erprobtes System handeln. Vorgegeben ist weiterhin, dass der Auftraggeber nach voraussichtlich zwei Jahren Laufzeit auf ein innovatives neues System umsteigt (Modernisierungsoption des Auftraggebers). Dabei kann durch den Bewerber/Bieter angeboten werden, dass dies im Wege eines vollständigen Austausches gegen ein neues, modernisiertes Modell, also eine neue Version des Geräts erfolgt, als zusätzliche Option durch die Durchführung von Hardware-Upgrades und eine Aufbereitung ohne vollständigen Austausch („Refurbishment“), oder als weitere zusätzliche Option durch Software-Updates, wie etwa die Anbindung an eine externe KI oder Cloud-Systeme. Im Fall der ersten Variante, also des vollständigen Austausches, ist eine zusätzliche Anforderung an das neue, modernisierte Modell, dass dieses bereits mindestens fünfmal erfolgreich, also ohne wesentliche Beanstandungen, an Kliniken innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder des Vereinigten Königreichs, geliefert und dort in Betrieb genommen und betrieben wurde. Der Bewerber/Bieter ist im Verfahren nicht verpflichtet, alle drei oben genannten Optionen anzubieten, muss aber jedenfalls die erste Variante (vollständiger Austausch) anbieten. In Bezug auf die Wartung des gelieferten Geräts ist der Abschluss eines Vollwartungsvertrags vorgesehen. Für Verbrauchs- und Verschleißteile ist die Vereinbarung einer Preissteigerungsklausel anhand des für den Auftraggeber geltenden Teilorientierungswert für Sachkosten nach § 10 KHEntgG vorgesehen. Im Hinblick auf die Vergütungsstruktur ist die Möglichkeit eines Leasings vorgesehen, die vorzugsweise für die ersten zwei Jahre zum Tragen kommen könnte. Da der Auftraggeber sich jedoch vorbehält, ein eigenes Leasingunternehmen einzusetzen, muss auch ein Kaufpreis mit Vollwartung angeboten werden. Die Preise sollen wie im Leistungsverzeichnis und im Preisblatt aufgegliedert angeboten werden; für das Angebot der Leasing-Raten sind sämtliche Leistungsbestandteile einzubeziehen, also auch die einmalig zu Beginn der Vertragslaufzeit anfallenden Kosten, wie für Schulungen, Einführung, Proctoring und Dokumentation. Sollte dies für einen Bewerber/Bieter nicht möglich sein, soll er dies in der Angebotsphase mitteilen. Es ist lediglich ein Angebot einzureichen, welches aber die genannten Optionen beinhaltet. Vor diesem Hintergrund kann der Auftraggeber im Laufe des Vergabeverfahrens die oben genannten und andere Vorgaben in den Vergabeunterlagen anpassen, ändern, erweitern oder streichen. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, die genaue Gestaltung des Vergütungsmodells und Preisblatts, insbesondere etwa die dort angegebenen Mengen (Anpassung nach unten und oben, Konkretisierung, andere Änderungen), die Aufnahme von weiteren Varianten für Kauf, Leasing, einschließlich Leasing über eigenen Leasinganbieter des Auftraggebers, Eingrenzung auf weniger Varianten, bis zu einer festen Vorgabe eines Modells, möglicherweise aber auch Aufnahme weiterer Finanzierungsmodelle wie Pay-Per-Use, oder die Gestaltung der Modernisierungsverpflichtung gem. § 3 des Vertrages (zeitliche Anpassung, Aufnahme von Preisanpassungsregelungen). Dies kann auch dazunführen, dass von der bisherigen vorgesehenen Struktur, nach der das zunächst erprobte Gerät für zwei Jahre verwendet werden soll und sodann die Modernisierung stattfindet, einseitig auftraggeberseitig abgesehen wird. Der Auftraggeber behält sich insbesondere auch die Aufnahme weiterer Mindestanforderungen oder die Streichung von Mindestanforderungen und Veränderung der Gewichtung bei den Zuschlagskriterien vor. Aus solchen Änderungen können Bieter insbesondere auch keine Schadensersatzansprüche geltend machen.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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