Open procedureAnyone may submit a bid, in one step, with no pre-selection.Full entryAbove the EU thresholdA contract large enough that EU-wide rules apply and it must be published on TED.Full entry
CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Deutschland - Konstruktionen und Teile davon - Rahmenvertrag über die Herstellung, Lieferung und Montage von Fahrradabstellanlagen
Buyer: DB InfraGO AG
Country: Germany
Deadline: 24 Aug 2026
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Construction materials (44212300)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-konstruktionen-und-teile-davon-rahmenvertrag-uber-die-herstellung-lieferung-und-montage-von-fahrradabst-da5d3fd6df
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/514762-2026
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Description
Die „Bike & Ride-Offensive“ der DB InfraGO AG unterstützt Kommunen im Kontext der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) beim Ausbau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen. In direkter Nähe zu Bahnhöfen sollen an zahlreichen Standorten neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder entstehen. Ziel ist es, den Wechsel vom Auto zu „Bike & Ride“ zu erleichtern, indem Bahnhöfe stärker auf die Bedürfnisse von Radfahrenden ausgerichtet und ausreichend sichere sowie gut strukturierte Stellplätze angeboten werden. Um die geplanten Kapazitäten zügig und effizient realisieren zu können, ist eine weitgehende Standardisierung sowohl der Prozesse als auch der Fahrradabstellanlagen vorgesehen. In diesem Zusammenhang führt die DB InfraGO AG - als Serviceleistung für interessierte Kommunen - die vorliegende europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren zur Vergabe eines Rahmenvertrags durch. Gegenstand des geplanten Rahmenvertrags ist die Herstellung, Lieferung und Vor-Ort-Montage der standardisierter Anlagentypen, insbesondere Reihenbügelanlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig) sowie Doppelstockparkeranlagen (Hoch-Tief-Einsteller, ein- und beidseitig). Den Kommunen als zukünftigen Bestellern wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, Leistungen zur Lieferung und Montage standardisierter Fahrradabstellanlagen unmittelbar aus dem Rahmenvertrag abzurufen. Ziel ist es, den Ausschreibungsaufwand sowie den Planungs- und Montageaufwand auf kommunaler Ebene signifikant zu reduzieren und die Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen. Bislang haben sich Kommunen bei rund 1.000 Bahnhöfen im Rahmen der „Bike & Ride-Offensive“ registriert und ihr Interesse an der Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen bekundet. An über 300 Bahnhöfen wurden die neuen Anlagen bereits errichtet. Hinweis: Bereits Anfang 2025 wurde ein vierjähriger Rahmenvertrag über die Lieferung und Errichtung von Standard-Fahrradsammelschließanlagen sowie Überdachungen mit der Kienzler Stadtmobiliar GmbH abgeschlossen. Die im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehenen Fahrradabstellanlagen müssen mit den Systemen des genannten Lieferanten kompatibel sein. Die entsprechenden Abmessungen sind in Anlage 6 definiert. Die Bike+Ride-Offensive ist ein umfassendes Unterstützungsangebot für Kommunen. Die DB InfraGO AG unterstützt in Form von Beratung, Flächensuche und -bereitstellung sowie Ausschreibung von Rahmenverträgen für Fahrradabstellanlagen. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) bietet Kommunen eine finanzielle Förderung von Vorhaben der Bike+Ride-Offensive als eigenen Förderschwerpunkt innerhalb der Kommunalrichtlinie, die Bestandteil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) ist. Die NKI ist derzeit in ihrer Laufzeit bis Ende 2027 begrenzt, eine Verlängerung über 2027 hinaus ist möglich, aber derzeit noch nicht beschlossen. Technische Informationen sowie Zeichnungen zu den Standard-Anlagentypen (Fahrradsammelschließanlagen und Überdachungen) finden Sie unter folgendem Link: https://bikeandride.bahnhof.de/bikeandride/Die-5-Standardanlagen. Es wird eine Rahmenvertragsvereinbarung je Los geschlossen. Kündigungsoption: Vereinbart wird eine Option auf einseitige Kündigung des Auftraggebers zum Ablauf des zweiten bzw. dritten Jahres der Laufzeit. Der Auftraggeber wird die Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des zweiten oder dritten Jahres der Laufzeit aussprechen. Bereits zustande gekommene Einzelverträge bleiben von der Kündigung des Rahmenvertrags unberührt.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)