Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Vorprüfung des Antrages auf Genehmigung und Vorprüfung der Schachtförderanlage Konrad 1, nördlicher Teil, nach BVOS.
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CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Deutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Vorprüfung des Antrages auf Genehmigung und Vorprüfung der Schachtförderanlage Konrad 1, nördlicher Teil, nach BVOS.
Buyer: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Country: Germany
Procedure: Negotiated procedure
Sector (CPV): Architecture & engineering services (71000000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions-und-ingenieurburos-und-prufstellen-vorprufung-des-antr-7aef75fc53
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/259315-2026
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Description
Vorprüfung des Antrages auf Genehmigung und Abnahmeprüfung, als gesetzlich vorgeschriebene Prüfung. Nach der Definition in der BVOS dürfen nur anerkannte Personen durch das LBEG die Durchführung von festgelegten Prüfungen oder Vorprüfungen von Unterlagen vornehmen. Zuständig ist das LBEG Niedersachsen. Die Vorprüfung und Abnahme durch einen Sachverständigen betrifft folgende wesentliche Bestandteile des Gesamtsystems Schachtförderanlage Konrad und damit verbunden BVOS-Anträge inkl. derer Bereinigung und eine Vorprüfung des Gesamtantrages der seilgeführten Schachtförderanlage Konrad 1 Nord: o das Führungsgerüst einschl. der Wiederinbetriebnahme der Fördereinrichtung o die Fördermaschine (elektrischer und mechanischer Teil) o den Schachtstuhl 3. Sohle o die Beladeanlage 3. Sohle o die Schachtstühle der 4. Sohle o die Schachtstühle der 5. Sohle o die Einbauten im Sumpf o die Rohrleitungen im Schacht o das Seilauflegen Grundlagen der Prüfungsaufgabe sind: • Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (BVOS) • Technische Anforderungen an Schacht- und Schrägförderanlagen (TAS) • zugehöriger bzw. zutreffender Stand des technischen Regelwerks • Antrag auf Genehmigung für die Schachtförderanlage Konrad 1 Nord • § 4 BVOS Genehmigung des LBEG einschl. der Nebenbestimmungen für die Abnahmeprüfungen nach § 7 BVOS Der Antrag auf Genehmigung ist entsprechend § 4 Abs. 3 der BVOS zu prüfen und Prüfberichte zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde sind zu erstellen. Die errichtete Hauptseilfahrtanlage ist vor Inbetriebnahme gemäß § 7 und § 9 BVOS zu prüfen und zu bescheinigen. Die Aufgaben der Vertragsleistung gliedern sich für die Schachtförderanlage nördlicher Teil inkl. neues Führungsgerüst in folgende Punkte: • Vorprüfung elektrotechnischer Teil (seilgeführte Komponenten) • Vorprüfung mechanischer Teil (seilgeführte Komponenten) • Abnahmeprüfung elektrotechnischer Teil (komplett) • Abnahmeprüfung mechanischer Teil (komplett) Der Regelablauf für die Sachverständigenprüfung im Rahmen der bergrechtlichen Genehmigung von fördertechnischen Anlagen ist wie folgt vorgegeben: Durch den Auftraggeber werden die zu prüfenden Unterlagen für die bergrechtliche Genehmigung dem Auftragnehmer übergeben. Der Auftragnehmer bestätigt in einem ersten Schritt die Prüffähigkeit der eingereichten Unterlagen. Danach erfolgt die Detailprüfung der eingereichten Unterlagen durch den Auftragnehmer. Im Falle der Prüfungen von eingereichten Statiken führt der Auftragnehmer Prüfungen an selbst aufgestellten Vergleichsstatiken durch, um die Richtigkeit des statischen Modells zu erkennen. In vielen Fällen erfolgt die Prüfung durch den Auftragnehmer im Tiefgang der Ausführungsplanung für die entsprechende Komponente. Im Rahmen der Vorprüfung werden Fachgespräche zum Verständnis des Prüfgegenstandes mit dem Sachverständigen geführt, ggfs. erfolgt die Erstellung von Zwischenberichten zum Prüfgegenstand durch den Sachverständigen und es werden Bauteilprüfungen bei den Lieferanten und/oder auf der Baustelle durchgeführt. Der Abschluss der Vorprüfung des jeweiligen Prüfgegenstandes ist die Erstellung des Vorprüfberichtes durch den Sachverständigen des Auftragnehmers, der dann mit dem Genehmigungsantrag dem LBEG vorgelegt wird.
Die für die Modernisierung der Schachtförderanlage Konrad 1 (nördlicher Teil) zu erstellenden technischen Planungs- und Ausführungsunterlagen müssen im Rahmen einer Vorprüfung des Antrages auf Genehmigung und Abnahmeprüfung als gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, durch einen hierfür seitens des LBEG in Niedersachsen anerkannte und zugelassene Sachverständige, durchgeführt werden. Um die Baumaßnahmen ohne größere Bauunterbrechungen durchführen lassen zu können, wurde das Vorgehen in Bezug auf die Planungen und Genehmigungsanträge in kleineren Einheiten unterteilt. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht, wie ursprünglich vorgesehen, ein Genehmigungsantrag nach Abschluss der Planung insgesamt, sondern der jeweilige Genehmigungsantrag für die jeweils anstehende Baumaßnahme rechtzeigt vorliegt. Damit ist ein kleinteiliger und mengenmäßig höherer Genehmigungs- und auch Vorprüfaufwand verbunden. Der Ablauf der Bauteilprüfung ist im Wesentlichen von der Art und dem Umfang des jeweiligen Bauteils abhängig.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
awarded to Johannes Staudt - Creative Inneneinrichtungen e.K€404,562
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