Germany - Architectural, engineering and testing services - General planning services - Renovation and extension of the Melle-Buer primary school
OriginalDeutschland - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - Generalplanungsleistungen - Sanierung und Erweiterung der Grundschule Melle-Buer
Negotiated procedureThe buyer selects candidates, then negotiates the offers before choosing.Full entryAbove the EU thresholdA contract large enough that EU-wide rules apply and it must be published on TED.Full entry
CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Germany - Architectural, engineering and testing services - General planning services - Renovation and extension of the Melle-Buer primary school
Buyer: Stadtverwaltung Melle - Zentrale Vergabestelle
Country: Germany
Procedure: Negotiated procedure
Sector (CPV): Architecture & engineering services (71000000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-dienstleistungen-von-architektur-konstruktions-und-ingenieurburos-und-prufstellen-generalplanungsleis-eb57722ec4
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/605905-2026
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Summary
Machine-generated summary
The city of Melle intends to award planning services for the renovation and extension of the Melle-Buer primary school. The contract covers object planning for buildings and interiors, object planning for outdoor facilities including drainage, structural engineering, technical equipment planning, building physics services for thermal protection, energy balancing, sound insulation and room acoustics, plus fire protection services. Services include service phases 1 to 4 covering basic assessment, preliminary design, design and approval planning, with a preliminary structural calculation. A functional specification will be prepared as the basis for contracting a general contractor; the existing building will be fully gutted and renovated and the school extended.
02
Description
Die Stadt Melle beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen für Sanierung und Erweiterung der Grundschule Melle-Buer.
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10.1), - Objektplanung für Freianlagen inkl. Entwässerungsplanung (§§ 38 ff. HOAI i. V. m. Anlage 11.1), - Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14.1), - Fachplanung der Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15.1), für die Anlagengruppen 1 - 8, einschließlich nutzungsspezifischer Anlagen (Küche) und der technischen Anlagen in den Außenanlagen (KG 550) - Bauphysik Wärmeschutz und Energiebilanzierung (§ 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1, Abs. 2, Ziffer 1.2.2, 1.2.3), - Bauphysik Bauakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 3, Ziffer 1.2.2, 1.2.4), - Bauphysik Raumakustik gemäß § 3 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 1, Ziffer 1.2.1 Abs. 4, Ziffer 1.2.2, 1.2.5), - Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022) Vorgesehen ist die Erstellung einer Entwurfsunterlage Bau sowie im Anschluss die Erarbeitung einer funktionalen Leistungsbeschreibung als Grundlage für die Beauftragung eines Generalunternehmers. Gegenstand der Maßnahme sind die vollständige Entkernung und Sanierung des Bestandsgebäudes sowie die Erweiterung der Grundschule Melle-Buer. Leistungsphasen 1 bis 4 - Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung In Bezug auf die Planungsleistungen sind grundsätzlich alle Teilleistungen der Leistungs-phasen 1 bis 4 zu erbringen. Da die systembedingten Konstruktionsarten für den Hochbau noch nicht bekannt sind, ist in Bezug auf die Fachplanung Tragwerksplanung eine Vorstatik zu erstellen, auf deren Grundlage der Generalunternehmer (GU), die Statik für seine Konstruktionsart erstellt, sofern die Konstruktionsart offengelassen wird. Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung Die Ausführungsplanung wird grundsätzlich durch den mit der Errichtung des Gebäudes beauftragten Generalunternehmer erbracht. Nach der Beauftragung erstellt der Generalunternehmer (GU) die Werk- und Detailplanung aller Planungsbereiche (Hochbau, Statik, HLS, ELT, usw.) im angeforderten beziehungsweise notwendigen Umfang. Dabei über-nimmt er grundsätzlich die der Beauftragung zugrundeliegende Entwurfs- und Genehmi-gungsplanung und passt diese an sein angebotenes System an. Aus diesem Grund sollte im Entwurf Spielraum für die systembedingten Konstruktionsunterschiede gelassen wer-den, um keine in dieser Hinsicht unlösbaren Probleme zu bekommen. Für die bautechnisch richtige und normgerechte Ausführung steht der Generalunternehmer als Werkplaner und gleichzeitig ausführende Firma vollumfänglich in der Verantwortung. Eine Beauftragung mit den Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme der Fortschreibung des Terminplans gemäß des Leistungsbilds nach HOAI ist somit nicht erforderlich. Als besondere Leistung sind stattdessen in Vorbereitung einer funktionale Leistungsbe-schreibung (FLB), Raumbücher mit Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung zu erarbeiten. Da jeder Generalunternehmer abhängig von der Konstruktionsart mit anderen Bauteilaufbauten, Leitungsführungen, Detailausbildungen etc. plant, sind in der funktionalen Leistungsbeschreibung die gewünschte Funktion und Qualität der Bauteile zu beschreiben und fordern. Die FLB ist um die Planung ausgewählter gestalterischer oder konstruktiver Leitdetails zu ergänzen. Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe Die Vergabe erfolgt auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie Raumbüchern mit Darstellung und Visualisierung der Materialien und Ausstattung, so dass die Grundleistungen der Leistungsphase 6 im Wesentlichen entfallen. Die FLB wird auf Basis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt. Die FLB ist zu bepreisen und mit der Kostenberechnung aus Leistungsphase 3 abzuglei-chen. Leistungsphase 7 - Vergabe Auf Basis der FLB geben die Bieter für ihre Generalunternehmerleistung Festpreisangebote ab. Zusätzlich sollte bereits mit Angebotsabgabe eine Beschreibung vorgelegt und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen des konkreten Projektes sowie der FLB überprüft werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch den Auftraggeber, der Auftragnehmer hat an der Vergabe mitzuwirken und insbesondere die fachliche Prüfung der Angebote vorzunehmen. Leistungsphase 8 - Objektüberwachung Die Koordination der seitens des GU beteiligten Planer und Firmen (Nachunternehmer) sowie die Überwachung der richtigen und normgerechten Ausführung im Werk und auf der Baustelle obliegt allein dem Generalunternehmer. Die Begleitung der Bauausführung und Sicherstellung der Erfüllung der in der FLB beschriebenen funktionalen und qualitati-ven Anforderungen, erfolgt jedoch übergeordnet durch den Auftragnehmer. Leistungsphase 9 - Objektbetreuung Im Rahmen der Objektbetreuung des Gebäudes sind im Falle der Beauftragung alle Teilleistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Ein-zelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)