Negotiated procedureThe buyer selects candidates, then negotiates the offers before choosing.Full entryAbove the EU thresholdA contract large enough that EU-wide rules apply and it must be published on TED.Full entry
CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Germany - Canteen operation - W0478 - Catering services at the Euskirchen site
Buyer: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Country: Germany
Procedure: Negotiated procedure
Sector (CPV): Hotel, restaurant & catering services (55512000)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-betrieb-von-kantinen-w0478-vergabe-uber-die-bewirtschaftete-betreuung-am-sto-euskirchen-9dc0ea5ab0
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/261793-2026
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Summary
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The German Federal procurement authority is tendering the operation of the casino (mess/restaurant) at the Generalmajor-Freiherr-von-Gersdorff-Kaserne in Euskirchen, Germany. The contractor must provide an attractive gastronomic offer, including meals for troops, creating an inviting atmosphere, under its own business planning with its own goods and staff. Premises including a terrace are provided free of charge, and facility management costs such as utilities and waste disposal are covered by the buyer. The contractor receives a monthly fee set in its bid and keeps the revenue, with the fee reduced if revenue plus fee exceed costs. The contract runs five years, extendable twice by one year. Service start is planned for 17 November 2026 but not guaranteed.
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Description
Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, die bewirtschaftete Betreuung des Kasinos in der Generalmajor-Freiherr-von-Gersdorff-Kaserne Euskirchen (Liegenschaft), wie im Einzelnen in der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag festgelegt, auszuführen und durch eigenverantwortliche betriebswirtschaftliche Planung einschließlich eigenem Waren- und Personaleinsatz sicherzustellen. Für die Erbringung der geforderten Dienstleistung erhält der AN eine monatliche Vergütung, deren Höhe und Kalkulation vom AN in seinem Angebot zur Vergabe anzugeben ist. Die durch den AN im Rahmen des Kasinobetriebs erwirtschafteten Einnahmen verbleiben ebenfalls bei ihm; erst wenn der von ihm innerhalb eines Kalenderjahres erzielte Umsatz zuzüglich der vom Auftraggeber (AG) gezahlten Vergütung die für den Kasinobetrieb entstehenden Kosten übersteigt, reduziert sich die Vergütung durch den AG um einen Teil des die Kosten übersteigenden Betrages. Die Vertragslaufzeit beträgt fünf Jahre (mit zweimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils 1 Jahr). Als Leistungsbeginn ist aktuell der 17. November 2026 vorgesehen. Letzterer wird ausdrücklich nicht zugesichert, sondern kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens verschieben. Leistungsgegenstand ist die Bereitstellung eines attraktiven gastronomischen Angebots durch den AN, bei dem neben truppenorientierten Speisen eine Atmosphäre geschaffen wird, die zum Verweilen einlädt und ein geselliges Miteinander ermöglicht. Für den Betrieb des Kasinos werden dem AN vom AG Räumlichkeiten (einschließl. Terrasse) und darin befindliches Liegenschaftsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Überlassung erfolgt unentgeltlich, d. h. es wird kein Mietzins erhoben. Auch die Kosten für die durch den AG erbrachten Liegenschaftsbetriebsleistungen (Facility Management wie z. B. Medienversorgung (Wasser, Strom, Wärme), Abwasserentsorgung sowie Abfallentsorgung) übernimmt der AG. Einzelheiten sind in den Regelungen zur Überlassung von Liegenschaften der Bundeswehr an Dritte als Auftragnehmer [RÜL] (Anhang 3 zum Dienstleistungsvertrag) geregelt. Der AN ist verantwortlich für die Anschaffung des Kassensystems. Der AN hat bestimmte Gerichte und Getränke zu vertraglich festgelegten Preisen anzubieten (siehe Anhang 9 zum Dienstleistungsvertrag, Basissortiment). Die Preise werden jährlich im Februar an die Preisentwicklung angepasst. Die Verfügbarkeit des Basissortiments ist sicherzustellen. Bei allen über die Gerichte des Basissortiments hinausgehenden Gerichten ist der AN in der Preisgestaltung frei. Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere dem Dienstleistungsvertrag und der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
Die bereitzustellende Leistung beinhaltet das Angebot von Nahrungs- und Genussmitteln im Rahmen von Frühstück, Mittag- und Abendessen neben der Gemeinschaftsverpflegung durch die Bundeswehr selbst (sog. "Truppenküche") für alle am Standort befindlichen Personen. Das Frühstück muss montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 09:30 Uhr als "To-Go-Angebot" sowie mit Frühstückskarte zur Einnahme vor Ort angeboten werden. Mindestens sind anzubieten: neben dem Basissortiment verschiedene belegte Brötchen, süßes und salziges Gebäck, warme Gerichte, vegetarische Gerichte, Ei-Gerichte, Müsli, Joghurt, vegane Milchprodukte, Warm- und Kaltgetränke. Das Mittagessen muss montags bis donnerstags zwischen 11:00 Uhr und 13:00 Uhr mit zwei unterschiedlichen Hauptgerichten (ergänzt durch Imbissgerichte), davon ein vegetarisches oder veganes Gericht angeboten werden. Zum Mittagessen müssen zwei unterschiedliche Hauptgerichte, davon ein vegetarisches oder veganes Gericht, angeboten werden. Zusätzlich dürfen auch Imbissgerichte angeboten werden. Ein Abendessen muss montags bis donnerstags zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden. Die Küche muss dazu bis 21 Uhr geöffnet sein. Anzubieten sind zwei unterschiedliche Vor-, Haupt- und Nachspeisen, ergänzt durch Imbissgerichte und einschließlich veganer und vegetarischer Varianten. Die Speisekarte muss in regelmäßigen Abständen wechseln. Darüber hinaus erbringt der AN Cateringleistungen bei Konferenzen in der Liegenschaft und - auf Anfrage - im Falle sonstiger dienstlicher und privater Veranstaltungen. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene" anzubieten. Das Speiseangebot ist, unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten sowie der Anlage A1-840-4001 "Lebensmittelhygiene" anzubieten. Es dürfen Speisen der Convenience-Stufe I (küchenfertig) produziert werden. Diese Lebensmittel müssen so vorbereitet sein, dass sie nicht mehr geschnitten und portioniert, sondern nur noch gewürzt und zubereitet, d.h. gekocht, gebraten, frittiert oder gebacken werden müssen. Beispiele hierfür sind geputzte, geschnittene und gewaschene Salate (die unter Schutzatmosphäre verpackt wurden) und unzubereitetes TK-Gemüse, geschälte Kartoffeln, Schnitzel, TK Fleisch, Fisch etc. Die Ausgabe von außerhalb der Liegenschaft produzierten Lebensmitteln ist möglich. Der Ausschank und Verkauf von alkoholischen Getränken kann ganz oder teilweise untersagt werden. Vorgesehen ist zudem der Betrieb folgender Automaten durch den AN: • Kaltgetränkeautomat (einschl. Energy-Drinks) • Snackautomat Einzelheiten sind den Vertragsdokumenten, insbesondere der Leistungsbeschreibung in Anhang 1 zum Dienstleistungsvertrag, zu entnehmen.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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