Open procedureAnyone may submit a bid, in one step, with no pre-selection.Full entryAbove the EU thresholdA contract large enough that EU-wide rules apply and it must be published on TED.Full entry
CPV codeThe EU's common vocabulary for what is being bought: an eight-digit code every notice carries.Full entry
Germany - Consulting services - Framework agreement for supervision for police officers in Hesse 2027 ff. (HoMS)
Buyer: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-
Country: Germany
Deadline: 23 Sep 2026, 12:00 (UTC+2)
Procedure: Open procedure
Sector (CPV): Health & social work (85312320)
Aperlena: https://aperlena.com/en/t/deutschland-beratungsdienste-rahmenvereinbarung-zur-supervision-fur-polizeibedienstete-in-hessen-2027-ff-homs-caa6fe9641
Official notice: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/579387-2026
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Published
Deadlineopen for 34 days
Awardedpending
01
Summary
Machine-generated summary
The buyer is establishing framework agreements with supervisors to create a pool of professionals for the nationwide implementation of the counselling service 'Supervision' for police staff in Hesse, Germany. The offer aims to counter psychological strain faced by police officers through preventive measures, reflection of professional conduct and coping skills. The organisation has more than 20,000 employees. No specific supervision contracts are being awarded at this stage.
02
Description
Rahmenvereinbarung zur Implementierung des Beratungsangebots "Supervision" für Polizeibedienstete in Hessen in den Jahren 2027 ff.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bildung eines Fachkräfte-Pools für die hessenweite Implementierung des Beratungsangebotes "Supervision" für Polizeibedienstete. Hierfür sollen Rahmenvereinbarungen mit Supervisorinnen und Supervisoren geschlossen werden (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Bei der Ausschreibung geht es nicht um die Vergabe von konkreten Supervisionsaufträgen. Derzeit gehören der Organisation mehr als 20.000 Beschäftigte an, die sich in die Berufsgruppen der Polizeivollzugsbeamten, Fach- und Verwaltungsbeamten sowie der Tarifbeschäftigten (einschließlich der Wachpolizei) gliedern. Der Polizeiberuf geht mit einer hohen Komplexität an Aufgaben und Anforderungen an die Einzelnen einher. Dabei steigen nicht nur die Ansprüche an die fachliche Kompetenz, sondern auch an die persönlichen und sozialen Kompetenzen der Beschäftigten. In ihrem alltäglichen Dienst werden insbesondere Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte (PVB) mit unterschiedlichsten, oftmals potentiell belastenden Situationen und Anforderungen konfrontiert, die individuell verarbeitet und bewältigt werden müssen. Sie müssen damit umgehen, gesellschaftliche Spannungsfelder sowohl persönlich als auch aus der Rolle der Polizei heraus nicht lösen zu können. Das Angebot der Supervision verfolgt das Ziel, den besonderen psychischen Belastungen, die mit einer Beschäftigung bei der hessischen Polizei einhergehen, durch präventive Maßnahmen entgegenzuwirken. Dazu zählt, die Teilnehmenden für die individuelle Bewältigung der vielfältigen tätigkeitsbezogenen Anforderungen zu befähigen, um berufsbedingten Beanspruchungen entgegenzuwirken sowie zur kritischen Reflexion ihres beruflichen Handelns sowie ihrer beruflichen Rolle. Die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) wird durch das ZPD, Hauptsachgebiet Gesundheit und Fürsorge (HSG 4), für die Umsetzung des Beratungsangebotes "Supervision" einen Pool von Supervisorinnen und Supervisoren in 7 Regionallosen zusammenstellen, die für die Bediensteten der hessischen Polizei sowie der HöMS, des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) und dem Hessischen Ministerium des Inneren, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) folgende Leistungen erbringen sollen: - Team-/Gruppensupervision - Einzelsupervision Die Leistungen sollen vorrangig in Team-/Gruppensitzungen erbracht werden. In Einzelfällen können auch Einzelsitzungen durchgeführt werden. Dabei sind die Termine grundsätzlich in Präsenz durchzuführen. Es handelt sich hierbei um freiberufliche Dienstleistungen. Die Leistung beginnt voraussichtlich zum 01.01.2027, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung, und endet am 31.12.2030. Die Zusammenarbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende beendet werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung der Rahmenvereinbarung bedarf der Schriftform. Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Zusammenarbeit gemäß § 5 Abs. 2 sind alle laufenden Supervisionsprozesse angemessen zu beenden. Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung ohne Wahrung einer Frist außerordentlich kündigen, wenn die erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Der Auftraggeber hat diese Haushaltsmittel im Haushaltsjahr der Beauftragung beantragt und wird sich für deren Bewilligung einsetzen. Erstreckt sich die Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf weitere Haushaltsjahre, wird der Auftraggeber die erforderlichen Haushaltsmittel erneut beantragen. Auf Verlangen der externen Supervisionskraft hat sich der Auftraggeber einmal innerhalb des jeweils laufenden Haushaltsjahres zum Vorhandensein ausreichender Haushaltsmittel zu erklären. Der Auftraggeber schätzt den Gesamtauftragswert auf 300.000 Euro brutto pro Vertragsjahr und 1.200.000 Euro brutto für die maximale Vertragslaufzeit. In Hinsicht auf Umfang und Häufigkeit der Aufträge innerhalb dieser Rahmenvereinbarung werden jedoch keine Zusagen bezüglich der Beauftragungen bzw. Inanspruchnahme der Leistungen der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer gemacht. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, das Höchstbudget aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch zu nehmen, weder ganz noch teilweise. Für diese Rahmenvereinbarung werden keinerlei Exklusivrechte vergeben.
Official source
Source: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)