Bekanntmachungen dieser Art (Deutschland, offenes Verfahren, unterhalb des EU-Schwellenwerts) geben im Median 23 Tage, die Hälfte zwischen 19 und 29 Tagen, auf Grundlage von 37.932 Bekanntmachungen der letzten zwei Jahre.
Dieser Auftraggeber gibt üblicherweise 36 Tage (Median seiner letzten 33 Ausschreibungen).
Stadt Bernburg (Saale) - Theater - Erneuerung der Steuerung Bühnentechnik
Auftraggeber: Stadt Bernburg (Saale)
Land: Deutschland
Frist: 10 Nov 2026, 14:00 (UTC+1)
Verfahren: Offenes Verfahren
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/stadt-bernburg-saale-theater-erneuerung-der-steuerung-buhnentechnik-110ba8c724
Amtliche Bekanntmachung: https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notice-detail/25919602
Verschiebt sich die Frist oder wird die Bekanntmachung berichtigt, schreiben wir Ihnen.
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01
Beschreibung
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Name und Anschrift:
Stadt Bernburg (Saale)
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg (Saale)
Telefon:
+49 3471659653
Fax:
+49 3471659445
E-Mail:
vergabe.stadt@bernburg.de
Internet:
https://www.bernburg.de
b)
Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
ÖA-01526-H
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
schriftlich
d) Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung
06406 Bernburg (Saale)
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen
Art der Leistung:
Erneuerung Steuerung Bühnentechnik
Umfang der Leistung:
Sanierung und Erneuerung der SIL-3-Steuerung für die Bühnentechnik des Theaters Bernburg gemäß DIN EN 17206 und DIN EN 61508. Die Anlage umfasst die Lieferung und Montage einer neuen SILn 3 Steuerung für die Bühnentechnik sowie den teilweisen Austausch von Triebwerkskomponenten der Zug- und Hebevorrichtungen über der Hauptbühne und im Vorbühnenbereich einschließlich Steuerung, Bedienelementen und elektrischen Installationsarbeiten.
Menge/ Umfang:
Obermaschinerie:
2 Stück Vorbühnenzüge
1 Stück Portalbeleuchtungsbrücke
1 Stück Hauptvorhang
1 Stück Schalldeckenzug
6 Stück Maschinen-Prospektzüge
6 Stück Punktzüge
1 Stück Beleuchterzug (MZ14)
1 Stück Beleuchterzug (MZ23)
2 Stück Rundprospektzüge
Sicherheitstechnische Einrichtungen:
1 Stück Schutzvorhang
1 Stück Hinterbühnentor
Untermaschinerie:
1 Stück hydraulisches Orchesterhubpodium
1 Stück Drehscheibe
1 Stück Personenversenkung
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden
Zweck der baulichen Anlage:
Zweck des Auftrags:
h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)
Vergabe nach Losen:
Nein
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung:
01.07.2027
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
29.10.2027
weitere Fristen:
Es sind Abstimmungen zwischen den Gewerken und mit der Bauleitung zu treffen.
j) Nebenangebote
nicht zugelassen
k) mehrere Hauptangebote
nicht zugelassen
l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1a11653f1ea-6fa66a0621eeff26
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert
o) Ablauf der Angebotsfrist
am:
10.11.2026
um:
14:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
12.01.2027
p)
Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote:
Vergabestelle s. a)
q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen
Deutsch
r) Zuschlagskriterien
nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis
s) Eröffnungstermin
am:
10.11.2026
um:
14:00
Ort:
Stadt Bernburg (Saale), Rathaus II, Schlossstraße 11, 2. OG, 06406 Bernburg (Saale)
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Bieter und/ oder deren Bevollmächtigte
t) geforderte Sicherheiten
Für die Vertragserfüllung 5 % der Auftragssumme, für Mängelansprüche 3 % der Auftragssumme, für Überschreitung der Ausführungsfrist 3 % der Auftragssumme.
u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind
v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften
w) Beurteilung der Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
Das FB 124 ist in den Vergabeunterlagen vorhanden.
Hinweis: Ein präqualifizierter Bieter ist nur dann geeignet, wenn die in der PQ hinterlegten Dokumente vollständig und gültig sind.
Gleiches gilt bei nicht präqualifizierten Bietern für die gemäß FB 124 vorzulegenden Dokumente.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:
EG-Zertifikat der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1
x) Nachprüfung behaupteter Verstöße
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
3. Vergabekammer
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
y) Sonstige Angaben
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
GAEB-Dateien werden ausschließlich im Datei-Format .d84 oder .x84 anerkannt. Angebote, die ausschließlich ein GAEB-LV beinhalten, welches ein anderes als die angegebenen Datei-Formate aufweist, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Angebote, die in Form von Telefax oder E-Mail zugesandt werden,gelten als unverschlüsselt und müssen von der Wertung ausgeschlossen.
Abwehrklausel für bietereigene AGB
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden NICHT Bestandteil des Vertrags.
Die Auftragserteilung erfolgt in schriftlicher Form, Versand vorab per E-Mail und auf dem Postweg.
Elektro ,EMSR-Ausrüstung,Bühnenbau
02
Bieten oder nicht bieten?
Sechs Fragen, bevor Sie ein Team binden. Unter jeder steht, was das Register dazu weiß. Die Antworten geben Sie.
Kann ich bieten?
Offenes Verfahren: Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
20%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
0%
Auf Grundlage von 20 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,0
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
8%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
20263
Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.