Schweiz - Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste - Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2024-2027
Auftraggeber: SECO Staatssekretariat für Wirtschaft - Internationale Arbeitsfragen DAIN
Land: Schweiz
Frist: 8 Sep 2025, 23:59 (UTC+2)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Unternehmensdienstleistungen (79400000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/schweiz-unternehmens-und-managementberatung-und-zugehorige-dienste-nationaler-aktionsplan-wirtschaft-und-menschenre-48a06d375f
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/491304-2025
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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Beschreibung
Das übergeordnete Ziel des Rahmenvertrages ist es, die erfolgreiche Umsetzung der Massnahmen des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) 2024-2027, sowie die Kosteneffizienz zu verbessern. Das SECO und das EDA suchen für die nächsten Jahre bis Ende 2027 strategische, operative und technische Unterstützung von Partnern mit fundierten Fachkenntnissen in den vier folgenden thematischen Losen: 1) Kapazitätsaufbau und Förderung der Menschenrechte - allgemeine Aspekte für alle Schweizer Unternehmen 2) Kapazitätsaufbau und Förderung der Menschenrechte - spezifische Themenbereiche und prioritäre Sektoren 3) Beschwerdemechanismen 4) Multi-Stakeholder Dialog Die Partnerschaft wird in Form eines Rahmenvertrags geschlossen, der im vierten Quartal 2025 beginnt und Ende 2027 endet.
Ziel: Sensibilisierung und Schulung von Schweizer Unternehmen zu allgemeinen Menschenrechtsfragen, um die Sorgfaltsprüfungsverfahren in ihre Geschäftstätigkeit zu integrieren. Aktivitäten: · (Massnahme 2) Förderung der UNO-Leitprinzipien im Rahmen der Schweizer Wirtschaftsförderung. Dabei sollen: o die eidgenössischen und kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen und Handelskammern für die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung sensibilisiert werden unter anderem durch Schulungen und Orientierungshilfen; o und die an Handelsmissionen teilnehmenden Unternehmen durch den Erhalt von standardisierten Informationen über die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien, zur Wahrung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung im Rahmen ihrer internationalen Geschäftstätigkeiten angehalten werden. · (Massnahme 3) Integration der Menschenrechte in die Unternehmensführung und das Risikomanagement. Dabei sollen: o in Zusammenarbeit mit Rektoren der Schweizer Hochschulen, durch adressatengerechte Dokumentation und Präsentationen Studierende der Fachbereiche Management und Wirtschaft im Rahmen ihrer Ausbildung für die Bedeutung der Achtung der Menschenrechte sensibilisiert werden; o der Privatsektor durch Informationsveranstaltungen zu gesetzlichen Verpflichtungen und internationalen Menschenrechtsnormenormen sensibilisiert werden; o Branchendialoge, vor allem mit prioritären Branchen, zur Rechenschaftspflicht von Unternehmen gestärkt werden; o und Informationen über die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung sowie über die Rolle von Unternehmensleitungen und Verwaltungsräten an den Privatsektor vermittelt werden. · (Massnahme 6) Stärkere Berücksichtigung von Frauen und Kindern im Rahmen von Verfahren zur Sorgfaltsprüfung. Dabei soll: o die Erwartungen der Bundesverwaltungen, dass bei der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung Frauen, Kinder und vulnerable Gruppen besonders berücksichtigt werden sollen, an die Unternehmen vermittelt und von diesen berücksichtigt werden. · (Massnahme 9 verstärkt) Unternehmen mit Nähe zum Bund dazu ermutigen, Verfahren zur menschenrechtskonformen Geschäftstätigkeit einzuführen und eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Dabei sollen: o bundesnahe Unternehmen, die als Aktiengesellschaften organisiert sind, von der Bundesverwaltung unterstützt und mit deren Verwaltungsräten zusammengearbeitet werden, um die Menschenrechtsanforderungen zu erörtern und die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien zu fördern.; Ziel: Sensibilisierung und Schulung von Schweizer Unternehmen in den betroffenen Sektoren zu spezifischen und vorrangigen Menschenrechtsthemen, um ihre Fähigkeit zur Integration einer angemessenen Sorgfaltsprüfung in ihre Praktiken zu stärken. Aktivitäten: · (Massnahme 4) Förderung spezifischer Sorgfaltsprüfungsverfahren in Schlüsselbereichen der Energiewende. Dabei sollen: o in Zusammenarbeit mit externen Partnern ein Multi-Stakeholder-Dialog und andere Veranstaltungen mit betroffenen Branchen organisiert werden, mit dem Ziel, dass Unternehmen im Rahmen von Massnahmen gegen den Klimawandel eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung einführen. · (Massnahme 5) Förderung der Schlüsselrolle der Akteure im Finanz- und Investitionsdienstleistungssektor, um durch ihre Hebelwirkung positiv auf Unternehmen einzuwirken und Investitionen und Dienstleistungen zu fördern, die die Menschenrechte achten. Dabei sollen: o die Akteure im Bereich Investitions- und Finanzdienstleistungen durch Veranstaltungen und spezifische Informationen für ihren Einfluss, den sie auf die Förderung der Achtung der Menschenrechte bei der Geschäftstätigkeit von Unternehmen nehmen können, sensibilisiert werden. · (Massnahme 12 verstärkt) Förderung der Integration der grundlegenden Arbeitsnormen der IAO in das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes durch Sensibilisierung des betroffenen Personals für die Sorgfaltspflicht. Dabei sollen: o die Mitarbeitenden öffentlicher Beschaffungsstellen in Bezug auf die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht sensibilisiert werden, um bei den anbietenden Unternehmen eine verantwortungsvolle Praxis gefördert wird. · (Massnahme 27 verstärkt) Unternehmen bei der Bekämpfung der Ausbeutung von Kindern in globalen Lieferketten unterstützen, insbesondere durch praktische Instrumente und Sensibilisierungskampagnen. Dabei sollen: o Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen unter Art. 964j ff. OR und VSoTr (bei Verdacht des Einsatzes von Kinderarbeit) durch die Bereitstellung eines Analyse-Tools und die Zusammenarbeit mit Plattformen internationaler Organisationen im Bereich der Kinderarbeit, unterstützt werden.; Ziel: Verbesserung des Zugangs zu Beschwerdemechanismen und Schulung von Schweizer Unternehmen zur Einrichtung von Beschwerdemechanismen. Aktivitäten: · (Massnahme 8) Erfassung und Analyse von Hindernissen beim Zugang zu Rechtsbehelfen. Dabei soll: o eine Bestandaufnahme gerichtlicher und aussergerichtlicher Mechanismen durchgeführt und bereitgestellt werden. Diese umfasst eine Analyse der komplementären Rolle der Mechanismen sowie eine Analyse der Hindernisse beim Zugang zu diesen Mechanismen. Dadurch wird die Sichtbarkeit gerichtlicher und aussergerichtlicher Abhilfemechanismen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen gesteigert und die bestehenden Hindernisse analysiert. · (Massnahme 9) Förderung und Unterstützung der Einrichtung zugänglicher, wirksamer und angemessener Beschwerdemechanismen durch private Unternehmen im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen. Dabei sollen: o Beratungsangebote über nichtstaatliche Beschwerdemechanismen auf der NAP-Webseite zur Verfügung gestellt und von der Bundesverwaltung an Unternehmen verbreitet werden; o und bestehende Beschwerdemechanismen von Unternehmen, Multi-Stakeholder-Initiativen und Sportverbänden mit Sitz in der Schweiz eingeführt werden.; Ziel: Förderung des Dialogs zwischen den Interessengruppen zur Stärkung der Umsetzung der Menschenrechte in der Praxis der Schweizer Unternehmen. Aktivitäten: · (Massnahme 3) Organisation des dritten nationalen Forums Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2026 und Rundtischgesprächen unter Einbeziehung von Unternehmen, der Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen, dem öffentlichen Sektor und internationalen Organisationen. · (Massnahme 5 verstärkt) Sicherstellung des Transfers von Wissen und bewährten Verfahren zwischen den verschiedenen Akteuren. Dabei sollen: o der Dialog zwischen Interessengruppen, darunter Wirtschaftsverbände und die Zivilgesellschaft durch die Unterstützung von Rundtischgespräche und Diskussionsplattformen gefördert werden. Das Ziel dabei ist eine konstruktive Zusammenarbeit durch die Erarbeitung praktischer Lösungen für eine bessere Achtung der Menschenrechte bei der Geschäftstätigkeit zu fördern. Dabei liegt der Fokus vor allem auf Multi-Stakeholder-Initiativen in den Sektoren Kakao, Gold, nachhaltige Textilien und Kaffee, sowie bei der Umsetzung der Freiwilligen Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte und des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen, in welchen die Schweiz bereits jetzt eine aktive Rolle innehat.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
vergeben an DE_B&SD Business and Social Development GmbH230.728 €
03
Marktkontext
jetzt offen im Bereich Unternehmensdienstleistungen
4.256
Median der offenen Bekanntmachungen
221.020 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Schweiz · Unternehmensdienstleistungen
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
188
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
8%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
107
Auf Grundlage von 243 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
7,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
5%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
7%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
0%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
vergeben an DE_Deloitte Consulting AG; DE_PricewaterhouseCoopers AG
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