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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Versorgungsunternehmen - Bekanntmachung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG

Geschlossen Deutschland Darmstadt Öffentliche Versorgung

Auftraggeber Wissenschaftsstadt Darmstadt

Eckdaten

Veröffentlicht
Verfahren
Verhandlungsverfahren
  1. Veröffentlicht
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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) für das Stromversorgungsnetz für die öffentliche Versorgung des Gebietes der Wissenschaftsstadt Darmstadt zwischen der Stadt und der ENTEGA AG am 31.12.2027 auslaufen wird. Die Stadt beabsichtigt, ab dem 01.01.2028 einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an einem solchen Vertrag gem. § 46 Abs. 2 EnWG interessiert sind, müssen ihr Interesse bis spätestens 02.02.2026 schriftlich beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Rechtsamt, Neues Rathaus, Luisenplatz 5 A, 64283 Darmstadt, bekunden. Informationen zur technischen und wirtschaftlichen Lage des Netzes nach § 46a EnWG liegen nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zur Einsicht bereit bzw. können dort angefordert werden.

Beschreibung

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) für das Stromversorgungsnetz für die öffentliche Versorgung für das Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der ENTEGA AG am 31.12.2027 auslaufen wird. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag ab dem 01.01.2028 mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an dem Abschluss eines Konzessionsvertrages gem. § 46 Abs. 2 EnWG für das Gebiet der Stadt Darmstadt interessiert sind, werden hiermit aufgefordert, ihr Interesse bis spätestens zum 02.02.2026 schriftlich gegenüber dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Rechtsamt, Neues Rathaus, Luisenplatz 5 A, 64283 Darmstadt, zu bekunden. Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes nach § 46a EnWG liegen bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zur Einsichtnahme bereit bzw. können nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung unter oben genannter Adresse angefordert werden.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Wissenschaftsstadt Darmstadt

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
5
Zuschlag
1

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Jüngste Vergaben

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Öffentliche Versorgung
262
Median der offenen Bekanntmachungen
1,2 Mio. €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Öffentliche Versorgung

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
73
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
8%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
64

Auf Grundlage von 79 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,6
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
30%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
2%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
4%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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