Zusammenfassung
Maschinell erstellte ZusammenfassungDie Wissenschaftsstadt Darmstadt macht gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) für das Stromversorgungsnetz für die öffentliche Versorgung des Gebietes der Wissenschaftsstadt Darmstadt zwischen der Stadt und der ENTEGA AG am 31.12.2027 auslaufen wird. Die Stadt beabsichtigt, ab dem 01.01.2028 einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Energieversorgungsunternehmen, die an einem solchen Vertrag gem. § 46 Abs. 2 EnWG interessiert sind, müssen ihr Interesse bis spätestens 02.02.2026 schriftlich beim Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Rechtsamt, Neues Rathaus, Luisenplatz 5 A, 64283 Darmstadt, bekunden. Informationen zur technischen und wirtschaftlichen Lage des Netzes nach § 46a EnWG liegen nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung zur Einsicht bereit bzw. können dort angefordert werden.
Beschreibung
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Woche
Der Auftraggeber
Vollständiges AuftraggeberprofilWissenschaftsstadt Darmstadt
- Bekanntmachungen im Register
- 5
- Zuschlag
- 1
Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.
Jüngste Vergaben
Marktkontext
- jetzt offen im Bereich Öffentliche Versorgung
- 262
- Median der offenen Bekanntmachungen
- 1,2 Mio. €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele AnbieterDeutschland · Öffentliche Versorgung
- verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
- 73
- der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
- 8%
- Auftraggeber vergaben hier Aufträge
- 64
Auf Grundlage von 79 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
- Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
- 2,6
- dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
- 30%
- der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
- 2%
- der Angebote kamen aus einem anderen Land
- 4%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
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