TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)geprüft vor 1 WocheAuftragsbekanntmachung
Deutschland - Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - Betrieb Gigabit-Netz der BLS in Altheim, Bingen, Inzigkofen, Sigmaringen, Beuron u.a. - Cluster 1
Geschlossen
Deutschland
TübingenPost- & Telekommunikationsdienste
Deutschland - Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen - Betrieb Gigabit-Netz der BLS in Altheim, Bingen, Inzigkofen, Sigmaringen, Beuron u.a. - Cluster 1
Auftraggeber: BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG
Land: Deutschland
Geschätzter Wert: 47.194.966 €
Verfahren: Sonstiges Verfahren
Branche (CPV): Post- & Telekommunikationsdienste (64214400)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-vermietung-von-kommunikations-bodenleitungen-betrieb-gigabit-netz-der-bls-in-altheim-bingen-inzigkofen-1860fba284
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/703357-2025
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft in Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG plant auf Grundlage bestehender Glasfaserinfrastruktur die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf FTTB-Basis in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz umfasst das Vorhaben Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtliche Verteilnetze in den Ausbaugebieten Altheim (OT Waldhausen), Bingen (Kernort), Inzigkofen, Sigmaringen (OT Jungnau), Beuron, Leibertingen, Wald sowie Neuhausen ob Eck (OT Schwandorf und Worndorf). Das passive Gigabit-Netz soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung überlassen werden, der die aktive Netzebene herstellt und hochbitratige Breitbandanschlüsse gegen Entgelt anbietet; spätere Netzerweiterungen sind einbezogen.
02
Beschreibung
Die BLS Breitband plant auf Grundlage bereits bestehender Glasfaserinfrastruktur die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026-2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten - Altheim (OT Waldhausen), Bingen (Kernort), Inzigkofen, Sigmaringen (OT Jungnau), Beuron, Leibertingen, Wald, Neuhausen ob Eck (OT Schwandorf und Worndorf)
Aufraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft in Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 1 - Altheim, Bingen, Inzigkofen, Sigmaringen (Jungnau): - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 2.417 Gebäudeanschlusspunkte mit 2.643 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 2.659 Gebäudeanschlusspunkte mit 2.885 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.330 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: Altheim: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Bingen, Inzigkofen und Sigmaringen (Jungnau): - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Aufraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft in Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 2 - Beuron, Leibertingen (Nord), Wald (Mitte): - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 842 Gebäudeanschlusspunkte mit 863 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 926 Gebäudeanschlusspunkte mit 986 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 353 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird für Beuron, Leibertingen und Wald wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Aufraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft in Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 3 - Leibertingen (Süd), Neuhausen ob Eck: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 756 Gebäudeanschlusspunkte mit 716 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 831 Gebäudeanschlusspunkte mit 837 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 371 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: Leibertingen: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Neuhausen ob Eck: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 27.12.2022 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.; Aufraggeber ist die BLS Breitbandversorgungsgesellschaft in Landkreis Sigmaringen mbH & Co. KG (BLS Breitband). Auf Basis der bestehenden Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den unter Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung genannten Gemarkungsgebieten sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz der BLS Breitband besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine kartographische Darstellung des durch Adresspunkte definierten Ausbaugebiets für das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Versorgungsgebiet entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung nach Losen sowie unterteilt in geförderten Ausbau und maximalen Ausbau folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE): Los 4 - Wald (Nord/Süd): - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 481 Gebäudeanschlusspunkte mit 526 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 529 Gebäudeanschlusspunkte mit 574 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 265 Gebäudeanschlusspunkte Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekte wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - in der Fassung vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
jetzt offen im Bereich Post- & Telekommunikationsdienste
683
Median der offenen Bekanntmachungen
560.000 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Mäßig konzentriert
Deutschland · Post- & Telekommunikationsdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
185
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
39%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
362
Auf Grundlage von 480 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,4
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
29%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
21 neue Bekanntmachungen für Post- & Telekommunikationsdienste in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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