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Deutschland - Überholungs- und Sanierungsarbeiten - Rahmenvereinbarung Leerwohnungssanierungen für eine noch nicht abschließend festlegbare Anzahl von Wohnungen (ca. 560 WE) für gwg SPE in den Jahren 2026-2029
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Zur offiziellen Bekanntmachung
Deutschland - Überholungs- und Sanierungsarbeiten - Rahmenvereinbarung Leerwohnungssanierungen für eine noch nicht abschließend festlegbare Anzahl von Wohnungen (ca. 560 WE) für gwg SPE in den Jahren 2026-2029
Auftraggeber: gwg Stadt- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Land: Deutschland
Geschätzter Wert: 7.800.000 €
Verfahren: Nichtoffenes Verfahren
Branche (CPV): Bauarbeiten (45453000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-uberholungs-und-sanierungsarbeiten-rahmenvereinbarung-leerwohnungssanierungen-fur-eine-noch-nicht-absch-84ce36aae3
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/540444-2025
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die gwg SPE beabsichtigt, im Rahmen ihres Programms Leerwohnungssanierungen für die Jahre 2026 bis 2029 Rahmenvereinbarungen zu vergeben, mit jährlich rund 140 Wohnungen und insgesamt etwa 560 Wohnungen. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung und -renovierung mit den Gewerken Sanitär, Heizung, Elektro, Maler, Maurer- und Abbrucharbeiten, Schreiner- und Tischlerarbeiten, Oberboden, Fliesen und Reinigung. Einzelbieter oder Bietergemeinschaften müssen sämtliche genannten Gewerke abdecken können. Je Wohnung wird eine maximale Durchlaufzeit von etwa 20 Werktagen Mo.-Fr. vom vereinbarten Maßnahmenbeginn bis zur Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustands angestrebt, einschließlich der Abstimmung mit vor- und nachgelagerten Gewerken.
02
Beschreibung
Rahmenvereinbarung Leerwohnungssanierungen für eine noch nicht abschließend festlegbare Anzahl von Wohnungen (ca. 560 WE) für gwg SPE in den Jahren 2026-2029
Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: - Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), - Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), - Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der erstplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 252 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.; Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: - Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), - Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), - Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der zweitplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 196 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.; Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: - Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), - Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), - Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der drittplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 112 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 2.000 Zuschläge für Bauarbeiten (Deutschland).
42 €33,3 Mrd. €
Diese Bekanntmachung
7,8 Mio. €
Median der Zuschlaege
274.906 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
118.863 € bis 717.961 €
Die Schätzung ist größer als drei von vier früheren Zuschlägen.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
Größer als 76% der offenen Bekanntmachungen im Bereich Bauarbeiten in ganz Europa.
kleinstegrößte
jetzt offen im Bereich Bauarbeiten
29.734
Median der offenen Bekanntmachungen
783.629 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Bauarbeiten
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
12.813
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
1%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
2.980
Auf Grundlage von 27.123 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
6,3
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
7%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.