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Allemagne - Travaux de réfection et de rénovation - accord-cadre pour la rénovation de logements vacants, env. 560 logements, pour gwg SPE, 2026-2029
OriginalDeutschland - Überholungs- und Sanierungsarbeiten - Rahmenvereinbarung Leerwohnungssanierungen für eine noch nicht abschließend festlegbare Anzahl von Wohnungen (ca. 560 WE) für gwg SPE in den Jahren 2026-2029
Ouvert
Allemagne
DüsseldorfTravaux de construction
Allemagne - Travaux de réfection et de rénovation - accord-cadre pour la rénovation de logements vacants, env. 560 logements, pour gwg SPE, 2026-2029
Acheteur: gwg Stadt- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Pays: Allemagne
Valeur estimée: 7 800 000 €
Procédure: Procédure restreinte
Secteur (CPV): Travaux de construction (45453000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-uberholungs-und-sanierungsarbeiten-rahmenvereinbarung-leerwohnungssanierungen-fur-eine-noch-nicht-absch-84ce36aae3
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/540444-2025
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01
Résumé
Résumé généré automatiquement
Le maître d'ouvrage gwg SPE prévoit de conclure des accords-cadres pour la rénovation de logements vacants de 2026 à 2029, avec environ 140 logements par an et un total d'environ 560 logements. Chaque commande individuelle couvre l'ensemble des fonctions d'une modernisation et d'une rénovation d'appartement, incluant les corps de métier plomberie, chauffage, électricité, peinture, maçonnerie et démolition, menuiserie, revêtements de sol, carrelage et nettoyage. Les soumissionnaires individuels ou les groupements doivent être capables de couvrir tous les corps de métier listés. Un délai d'exécution maximal d'environ 20 jours ouvrables, du lundi au vendredi, est visé par logement, du début convenu jusqu'à l'état locatif, avec coordination entre les métiers successifs.
02
Description
Rahmenvereinbarung Leerwohnungssanierungen für eine noch nicht abschließend festlegbare Anzahl von Wohnungen (ca. 560 WE) für gwg SPE in den Jahren 2026-2029
Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: - Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), - Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), - Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der erstplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 252 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.; Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: - Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), - Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), - Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der zweitplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 196 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.; Es ist beabsichtigt, im Rahmen des Programms Leerwohnungssanierungen der gwg SPE in den Jahren 2026 bis 2029 für ca. 140 Wohnungen jährlich Leerwohnungssanierungen (Wohnungsmodernisierungen und -renovierungen) zu vergeben für Leistungen in den Gewerken: Sanitärarbeiten, Heizungsarbeiten, Elektroarbeiten, Malerarbeiten, Maurer-/Abbrucharbeiten, Schreiner-/Tischlerarbeiten, Oberbodenarbeiten, Fliesenarbeiten und Reinigungsarbeiten. Der Einzelauftrag je Wohnung umfasst die gesamte Funktionsbreite einer Wohnungsmodernisierung, deshalb müssen Einzelbieter oder Bietergemeinschaften jeweils alle angeführten Gewerke abdecken können. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs ergeben sich aus der Rahmenvereinbarung für Leerwohnungssanierungen mit dem beigefügten Leistungsverzeichnis für Leerwohnungssanierungen vom 15.08.2025. Die auf die konkrete Einzelbeauftragung bezogene Ausführungsfrist variiert je nach Anzahl der beauftragten Leistungen. Es besteht die Anforderung, eine maximale Durchlaufzeit/Ausführungsfrist für die Komplettsanierung je Wohnung von ca. 20 Werktagen Mo.-Fr. zu erreichen. Die Frist beginnt mit Datum des vereinbarten Maßnahmenbeginns und läuft bis zur Fertigmeldung bzw. der Herstellung eines wiedervermietungsfähigen Zustandes der Wohnung. Zur Erreichung einer optimalen Durchlaufzeit/Ausführungsfrist je Wohnung hat der Auftragnehmer seine Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so auszurichten und abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermin ein Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungs- und termingemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen sind bei Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Es ist vorgesehen, die Rahmenvereinbarung mit 3 Unternehmen abzuschließen. Die Einzelaufträge werden im Verhältnis zur noch nicht abschließend feststehenden Gesamtanzahl der Wohnungen (ca. 560) unter der Annahme, dass mit 3 Auftragnehmern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, wie folgt vergeben: - Der/die an erster Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 45 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 252 Wohnungen), - Der/die an zweiter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 35 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 196 Wohnungen), - Der/die an dritter Stelle platzierte Bieter/Bietergemeinschaft erhält 20 % (dies entspricht bei einer geschätzten Anzahl von ca. 560 Wohnung ca. 112 Wohnungen), der zu modernisierenden Wohnungen durch Einzelaufträge. Sollten im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens weniger als 3 Auftragnehmer ermittelt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Rahmenvereinbarung und den auf den einzelnen Auftragnehmer entfallenden prozentualen Anteil der Gesamtwohnungen dementsprechend anders zu bestimmen. Sollte z.B. im Ergebnis des Nicht offenen Verfahrens die Rahmenvereinbarung mit 2 Auftragnehmern abgeschlossen werden, erhöht sich das jeweilige Auftragsvolumen entsprechend. Bieter dürfen nicht auf ein bestimmtes Los bieten. Der beste Bieter erhält den Zuschlag für das Mengenlos 1. Sollte der drittplatzierte Bieter ein Auftragsvolumen von ca. 112 Wohnungen kapazitiv nicht abwickeln können, dann wird der Überhang auf die nächstplatzierten Anbieter übertragen usw.
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Nombreux fournisseurs
Allemagne · Travaux de construction
entreprises différentes ont remporté des attributions ici
12 813
des attributions sont allées aux trois titulaires les plus fréquents
1%
acheteurs ont attribué des marchés ici
2 980
D'après 27 123 attributions avec un titulaire nommé sur les 3 dernières années. Compté par attribution et non par montant, car les montants des lots et des accords-cadres ne sont pas comparables.
Concentré : les trois titulaires les plus fréquents ont obtenu 65% des attributions ou plus ; nombreux fournisseurs : moins de 35% avec au moins dix titulaires différents.
Concurrence
offres par lot en moyenne (procédures ouvertes et restreintes)
6,3
de ces lots ont reçu une seule offre
7%
des attributions sont allées à des entreprises établies dans un autre pays
1%
des offres venaient d'un autre pays
1%
Tels que les avis d'attribution officiels les indiquent, sur les 3 dernières années. Les offres par lot ne comptent que les procédures ouvertes et restreintes : dans une procédure négociée ou une attribution directe, une seule offre est la procédure elle-même. Le pays est celui que l'avis donne pour le titulaire.
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