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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Tag Vergabebekanntmachung

Deutschland - Treuhandverwaltung - 6#0005-WS21 - Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt

Vergeben Deutschland Köln Finanz- & Versicherungsdienste

Auftraggeber Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe

Eckdaten

Vergeben
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Vergeben
  2. Veröffentlicht
  3. Vertragsende Juni 2031
Zur amtlichen Bekanntmachung Ausschreibung beobachten

Dieser Auftrag läuft etwa 63 Monate. Rückkehr auf den Markt: Juni 2031. Anmelden

Zuschlag an

TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH

Zuschlagsdatum
Bilanz bei diesem Auftraggeber
2 Aufträge dieses Auftraggebers im Register, insgesamt 340.468 €
Wieder am Markt
Jun 2031 Woher wir das wissen

Wann dieser Auftrag zurückkommt

Dieser Auftrag läuft etwa 63 Monate. Rückkehr auf den Markt: Juni 2031.

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Verkehr vergab eine Rahmenvereinbarung für Projektträgerleistungen zu drei Förderrichtlinien: Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt. Der Auftragnehmer übernimmt administrative und wissenschaftlich-technische Aufgaben der Fördermittelbearbeitung, unter anderem Projektbegleitungen, Verwendungsnachweisprüfungen und die Überwachung der Zweckbindungen. Den Auftrag gewann die TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH. Die Vergabe erfolgte am 2026-03-31, die Vertragslaufzeit beträgt 63 Monate. Der Vertrag endet und gelangt am 2031-06-30 zurück auf den Markt.

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die administrative und fachliche Begleitung der Förderverfahren in den Bereichen Innovative Hafentechnologien, Digitale Testfelder in Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) in Form einer Rahmenvereinbarung. Für die administrative und wissenschaftlich-technische Unterstützung der Förderverfahren wurde 2020 ein gemeinsamer Projektträger bis 06/2026 verpflichtet. Nach Ablauf des bestehenden Vertrages müssen noch weitere notwendige Unterstützungsleistungen zu diesen Förderrichtlinien erbracht werden, so sind z. B. noch Projektbegleitungen, Verwendungsnachweisprüfungen und die Überwachung der Zweckbindungen zu leisten. Daher ist beabsichtigt, die Projektträgerschaft, ab dem 01.04.2026 erneut an einen Auftragnehmer (AN) für die drei Förderrichtlinien zu vergeben. Gleichzeitig ist, unter dem Vorbehalt der Bereitstellung verfügbarer Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen, die Fortsetzung bzw. Neuauflage und Weiterentwicklung der drei Förderprogramme vorgesehen. Aus Gründen der Synergie, soll auch die Betreuung der neuen Förderrichtlinien durch einen gemeinsamen Projektträger erfolgen. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Für die zeitnahe und effiziente weitere Umsetzung der Förderprogramme, die Abwicklung der laufenden Förderprojekte aus IHATEC II, DigiTest und NaMKü (Leistungsphase 1) sowie die Projektträgerschaft für die Fortsetzung dieser Förderrichtlinien (Leistungsphase 2), wird ein externer Dienstleister (AN) benötigt, der für den Auftraggeber (AG) alle Leistungen eigenverantwortlich übernimmt, die mit der operativen Durchführung der Förderprogramme verbunden sind. Der AN unterstützt den AG in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung sowie in Fragen der Weiterentwicklung der Förderrichtlinien. Dies schließt eine sorgfältige fachliche und administrative Planung, Begleitung und Kontrolle mit ein. Der AN erlässt die Zuwendungsbescheide, wickelt die Fördervorhaben finanziell ab und prüft die Zwischen- und Verwendungsnachweise der geförderten Projekte und überwacht -sofern diese festgelegt sind - die Zweckbindungsfristen. Die Leistungspflicht des AN bezieht sich unter anderem auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher Vorschriften, z. B. Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß der §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO), inklusive der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). ** Der Leistungsumfang gliedert sich in zwei Leistungsphasen. Die Leistungsphase 1 beinhaltet dabei den nach Auslaufen der Förderrichtlinie NaMKü (Ende 2025) und bisherigem Projektträgervertrag (06/2026) noch abzuarbeitenden Betreuungsaufwand in der Projektbegleitung, sowohl mit wissenschaftlich-technischen als auch administrativen Aufgaben. Die Laufzeit der Förderrichtlinien IHATEC, DigiTest und NaMKü enden jeweils am 31.12.2025. Die Bewilligungszeiträume einzelner Zuwendungsbescheide mit bis zu 48 Monaten (aktuell längstens: IHATEC bis 31.12.2028, DigiTest bis 30.09.2026 und NaMKü bis 31.12.2027) gehen jedoch deutlich über die Laufzeit der Förderrichtlinien hinaus. Im Anschluss an die Bewilligungszeiträume der Zuwendungsbescheide sind für ca. weitere 15 Monate Verwendungsnachweisprüfungen und ggf. erforderliche Nachprüfungsverfahren durchzuführen. Die Leistungsphase 2 umfasst, im Rahmen der angestrebten Fortschreibungen der Förderprogramme und vorbehaltlich der Verfügbarkeit der dafür erforderlichen Haushaltsmittel, einen gleichartigen Betreuungsaufwand wie in Leistungsphase 1, jedoch erweitert um die Aspekte der Bearbeitung der Förderanträge mit u. a. Förderaufrufen, Auswahlverfahren, Antragsprüfungen und Projektbewilligungen. Die in der vorliegenden Leistungsbeschreibung vorgesehenen Förderprogramme sind von 04/2026 bis 12/2028 (mit Option der einmaligen Verlängerung: 01/2029 bis 06/2031, vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel) zu verwalten. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen des Verfahrens

Wie Angebote bewertet werden
Zuschlagskriterium Nr. 1.1:Leistungskonzept Vorgehensweise: 25 Prozent; Zuschlagskriterium Nr. 1.2: Leistungskonzept Verknüpfungen / Synergien: 15 Prozent; Zuschlagskriterium Nr. 1.3: Informationsaustausch für Projektinformationen (LB Nr.4.5 ): 10 Prozent; Zuschlagskriterium 2: Personaleinsatzkonzept: 20 Prozent; Zuschlagskriterium 3: Angebotspreis (inkl. Ust.): 30 Prozent

So, wie die amtliche Bekanntmachung sie angibt.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Was dieser Markt zahlt

Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 80 Zuschläge für Finanz- & Versicherungsdienste (Deutschland).

Median der Zuschlaege
401.735 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
180.730 € bis 701.336 €

TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
23
Zuschläge
10
insgesamt vergeben
4,3 Mio. €

Wer seine Aufträge gewinnt

Mäßig konzentriert
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
8
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
50%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
8%

Auf Grundlage von 10 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Vergibt am häufigsten an

  1. TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH 2 Zuschläge 340.468 €
  2. Ramboll Management Consulting GmbH 2 Zuschläge 197.092 €
  3. VDI/VDE Innovation + Technik GmbH 1 Zuschlag 3,7 Mio. €

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Finanz- & Versicherungsdienste
2.166
Median der offenen Bekanntmachungen
479.970 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Finanz- & Versicherungsdienste

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
158
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
15%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
209

Auf Grundlage von 250 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,9
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
28%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
7%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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