Bekanntmachungen dieser Art (Deutschland, nichtoffenes Verfahren, oberhalb des EU-Schwellenwerts) geben im Median 30 Tage, die Hälfte zwischen 28 und 32 Tagen, auf Grundlage von 224 Bekanntmachungen der letzten zwei Jahre.
Deutschland - Stadtplanung und Landschaftsgestaltung - AeroPark 2 & 3, Würselen - Städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013
Auftraggeber: Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG (AKM)
Land: Deutschland
Frist: 9 Nov 2026, 12:00 (UTC+1)
Verfahren: Nichtoffenes Verfahren
Branche (CPV): Architektur- & Ingenieurdienste (71400000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-stadtplanung-und-landschaftsgestaltung-aeropark-2-3-wurselen-stadtebaulich-freiraumplanerischer-wet-4ee21a6ea1
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/698894-2026
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01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG führt einen offenen, anonymen und einphasigen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 zur städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklung der Bauabschnitte Aero-Park 2 und 3 im Gewerbegebiet Merzbrück am Forschungsflugplatz Würselen-Aachen durch. Das rund 61 Hektar große Wettbewerbsgebiet liegt südlich der Landebahn des Verkehrslandeplatzes Aachen-Merzbrück und ist Teil der langfristigen Entwicklung eines flugaffinen Gewerbestandorts im Kontext des Strukturwandels im Rheinischen Revier. Gesucht wird ein zukunftsweisendes Gesamtkonzept mit nachhaltigen, qualitätsvollen Lösungen für Wirtschaft, Freiraumqualität, Mobilität und nachhaltige Standortentwicklung, in räumlicher Nähe zu RWTH Aachen, FH Aachen und Forschungszentrum Jülich. Der Wettbewerb dient auch der Auswahl eines Planungsteams der Fachrichtungen Stadtplanung und Freiraumplanung für das anschließende Vergabeverfahren. Das Verfahren ist auf 15 teilnehmende Teams begrenzt.
02
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Entwicklung eines städtebaulich-frei- raumplanerischen Gesamtkonzeptes für den Aero-Park 2 und 3 am Forschungsflugplatz Würselen-Aachen in der Stadt Würselen.
Die Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG (AKM) beabsichtigt die Durchführung eines offenen, anonymen und einphasigen Realisierungswettbewerbs zur städtebaulich-freiraumplanerischen Entwicklung der Bauabschnitte "Aero-Park 2 und 3" im Gewerbegebiet Merzbrück am Forschungsflugplatz Würselen-Aachen. Das rund 61 ha große Wettbewerbsgebiet befindet sich südlich der Landebahn des Verkehrslandeplatzes Aachen-Merzbrück und ist Teil der langfristigen Entwicklung eines flugaffinen Gewerbestandortes im Kontext des Strukturwandels im Rheinischen Revier. Durch die räumliche Nähe zu bedeutenden Forschungs- und Hochschuleinrichtungen, darunter die RWTH Aachen, die FH Aachen sowie das Forschungszentrum Jülich, bietet der Standort besondere Potenziale für innovative, technologie- und forschungsorientierte Nutzungen. Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines zukunftsweisenden städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes für die Erweiterungsflächen des Aero-Parks. Gesucht werden qualitätsvolle und nachhaltige Lösungen, die den Anforderungen an ein modernes Gewerbegebiet gerecht werden und gleichzeitig eine funktionale sowie gestalterisch hochwertige Einbindung in den bestehenden Standort gewährleisten. Der Wettbewerb dient zugleich der Auswahl eines geeigneten Planungsteams aus den Fachrichtungen Stadtplanung und Freiraumplanung für die anschließende weitere Bearbeitung im Rahmen eines Vergabeverfahrens. Mit dem Wettbewerb soll eine klare räumliche Struktur für die zukünftige Entwicklung des Standortes geschaffen werden, die sowohl wirtschaftliche Entwicklungsziele als auch Anforderungen an Freiraumqualität, Mobilität und nachhaltige Standortentwicklung berücksichtigt. +++Das Wettbewerbsverfahren ist auf 15 teilnehmende Teams begrenzt. Die Ermittlung der 15 teilnehmenden Teams erfolgt ausschließlich im Rahmen eines EU-weiten Bewerbungsverfahrens mit anschließendem Losverfahren. +++Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbende oder Bewerbergemeinschaften, bestehend aus Stadtplanerinnen und Stadtplanern sowie Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Die Abdeckung beider Disziplinen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur kann sowohl durch einen Einzelbewerber als auch durch die Bildung einer Bewerbergemeinschaft erfolgen. +++ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennenden bevollmächtigten Vertretenden und die Verfassenden der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen ge- stellt werden (§ 4 Abs. 1 RPW).+++ Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner/Stadtplanerin und Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. +++ Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. +++ Bewerbergemeinschaften natürlicher und / oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen gemäß nachfolgender Ziffer 1 oder 2 und die Bewerbergemeinschaft diese fachlichen Anforderungen insgesamt erfüllt, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärungen gemäß nachfolgenden Ziffern 3 bis 8 abgibt und die Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung gemäß nachfolgender Ziffer 9 abgibt. +++ Die Bewerberinnen und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Zulassungskriterien erfüllen: ******1. für den/die Stadtplaner/Stadtplanerin: Nachweis über die Berech- tigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner/Stadtplanerin" (Kammernachweis) ******2. für den/die Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektin: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektin" (Kammernachweis) ******3. Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des Teilnehmenden (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. ******4. Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. ******5. Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. ******6. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. ******7. Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. ******8. Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. ******9. Eigenerklärung, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. +++Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht erforderlich, sondern ist Teil der Eignungsprüfung im anschließenden Verhandlungsverfahren.+++ Aus allen Bewerbungen werden 15 Teilnehmende und 10 nachrückende Büros ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. ++Nachforderung unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbenden, bei denen ein zwingender Aus- schlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RWP 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert.
03
Bedingungen des Verfahrens
Wie Angebote bewertet werden
Platzierung aus dem vorausgehenden Wettbewerb: 50 Prozent; Bereitschaft zur Umsetzung der Weiterentwicklung des Entwurfes auf Grundlage der Empfehlungen und Überarbeitungshinweise des Preisgerichts: 15 Prozent; Honorar für die Planungsleistungen gemäß Honorarangebot: 25 Prozent; Berufserfahrung des Projektleiters: 10 Prozent
Sechs Fragen, bevor Sie ein Team binden. Unter jeder steht, was das Register dazu weiß. Die Antworten geben Sie.
Kann ich bieten?
Nichtoffenes Verfahren: Unternehmen beantragen zuerst die Teilnahme, und nur die vom Auftraggeber ausgewählten werden zum Angebot aufgefordert. Oberhalb des EU-Schwellenwerts: offen für Unternehmen aus allen EU-Ländern.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 2.000 Zuschläge für Architektur- & Ingenieurdienste (Deutschland).
1 €92,5 Mio. €
Median der Zuschlaege
240.729 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
102.933 € bis 528.943 €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb lässt sie sich unter den offenen Bekanntmachungen der Branche nicht einordnen. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
jetzt offen im Bereich Architektur- & Ingenieurdienste
7.764
Median der offenen Bekanntmachungen
294.310 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Architektur- & Ingenieurdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
6.899
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
3%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
3.484
Auf Grundlage von 12.542 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
5,5
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
12%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
5%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
535 neue Bekanntmachungen für Architektur- & Ingenieurdienste in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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