Gegenstand des Vergabeverfahrens war eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Endpoint Security für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine Endpoint Security erweitert und ergänzt werden. Es sollen klassische Virenscanner durch maschinelles Lernen ergänzt werden, welches verwendet wird, um Verhaltensprofile zu erstellen und hierdurch Anomalien zu erkennen (Abweichungen vom Normalverhalten auf Endpunktebene). Dadurch soll der Schutz vor bekannten sowie unbekannten Bedrohungen auf Clients und Servern erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Software vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber (Vertragsanlage 3) sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Einführung bzw. Erweiterung einer Endpoint Security in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben, um Computerarbeitsplätze zu schützen Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV zur Beschaffung einer Endpoint Security für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftraggeber (Vertragsanlage 3). Die bestehende Sicherheitsinfrastruktur der abrufberechtigten Auftraggeber soll durch eine Endpoint Security erweitert und ergänzt werden. Es sollen klassische Virenscanner durch maschinelles Lernen ergänzt werden, welches verwendet wird, um Verhaltensprofile zu erstellen und hierdurch Anomalien zu erkennen (Abweichungen vom Normalverhalten auf Endpunktebene). Dadurch soll der Schutz vor bekannten sowie unbekannten Bedrohungen auf Clients und Servern erhöht werden. Die zu beschaffende Software soll zudem gepflegt werden; es soll ebenfalls ein umfassender Service während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Software vom Aufragnehmer in den abrufberechtigten Kliniken aufgespielt und in deren Sicherheitsarchitektur implementiert werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die abrufberechtigten Auftraggeber (Vertragsanlage 3) sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsgesetz und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Mit dem KHZG wird die Digitalisierung vorangetrieben. Im Zuge der kontinuierlichen Digitalisierung muss auch die IT-Security weiter ausgebaut werden, damit kritische IT-Infrastrukturen bestmöglich geschützt werden. Unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen der Vergabeordnung werden die geplanten Vorhaben zur Einführung bzw. Erweiterung einer Endpoint Security in den abrufberechtigten Kliniken ausgeschrieben, um Computerarbeitsplätze zu schützen Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergaben sich aus den Vergabeunterlagen.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 603 Zuschläge für Software & IT-Systeme (Deutschland).
2 €317,8 Mio. €
Median der Zuschlaege
415.005 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
242.430 € bis 924.685 €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
Sana Lichtenfels Verwaltungs GmbH; Sana Kliniken Oberfranken Coburg GmbH; Sana Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels GmbH; Sana Kliniken Oberfranken Neustadt GmbH; Sana Kliniken Muldental GmbH
Deutschland
Bekanntmachungen im Register
9
Zuschläge
5
20255
2026
Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
11%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
820
Auf Grundlage von 1.877 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,1
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
32%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
5%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
6%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
06
Verfahrensfakten
Es ging ein einziges Angebot ein (offenes Verfahren).
Fakten, die Beschaffungsforscher und Journalisten in öffentlichen Registern verfolgen. Keiner davon belegt ein Fehlverhalten: Jeder hat gewöhnliche Erklärungen, etwa einen spezialisierten Markt, einen dringenden Bedarf oder wenige geeignete Anbieter.