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Deutschland - Personensonderbeförderung (Straße) - Landkreis Ortenaukreis-EU-weite Vergabe v. Leistungen im freigestellten Verkehr im offenen Verfahren
Deutschland - Personensonderbeförderung (Straße) - Landkreis Ortenaukreis-EU-weite Vergabe v. Leistungen im freigestellten Verkehr im offenen Verfahren
Auftraggeber: Landratsamt Ortenaukreis
Land: Deutschland
Frist: 15 Mai 2026, 12:00 (UTC+2)
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Transportdienste (60130000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-personensonderbeforderung-strasse-landkreis-ortenaukreis-eu-weite-vergabe-v-leistungen-im-freigestellt-436f9653bb
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/255939-2026
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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01
Beschreibung
Der Landkreis Ortenaukreis (Amt für Straßenverkehr & ÖPNV) schreibt Leistungen der Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr aus. Bedient werden folgende Schulen mit ihren jeweiligen Außenklassen: • Astrid-Lindgren-Schule Hesselhurst, Mürelweg 3, 77731 Willstätt (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) • Brüder-Grimm-Schule Lahr, Mauerweg 2 77933 Lahr (Förderschwerpunkt Sprache) • Georg-Wimmer-Schule, Otto-Hahn-Straße 4, 77933 Lahr (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
Los 1: Astrid-Lindgren-Schule, Willstätt und Außenklasse GS Goldscheuer Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen im freigestellten Verkehr im Landkreis Ortenaukreis zu Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Eingesetzt in Los 1 werden 3 PKW und 3 PKW-E. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.; Los 2: Astrid-Lindgren-Schule, Willstätt und Außenklassen GS Goldscheuer, Berufliche Schule Kehl und Hebelschule Kehl Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 2 werden 4 PKW und 3 PKW-E. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.; Los 3: Brüder-Grimm-Schule Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 3 werden 4 PKW und 3 PKW-E. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.; Los 4: Brüder-Grimm-Schule Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 4 werden 2 PKW und 2 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.; Los 5: Georg-Wimmer-Schule, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 5 werden 3 PKW und 2 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.; Los 6: Georg-Wimmer-Schule, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 6 werden 3 PKW und 3 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.; Los 7: Georg-Wimmer-Schule, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 7 werden 3 PKW und 2 PKW-E. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.; Los 8: Georg-Wimmer-Schule, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 8 werden 2 PKW und 1 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.; Los 9: Georg-Wimmer-Kindergarten, 77933 Lahr Zur Vergabe kommen Personenbeförderungsleistungen für Menschen mit Behinderung von deren Wohnsitz zu Werkstätten und zurück. Es handelt sich dabei um nicht nach dem PBefG genehmigungspflichtige Personenbeförderungen im freigestellten Werkstattverkehr auf dem Gebiet des Ortenaukreises. Eingesetzt in Los 9 werden 1 PKW und 1 PKW-E .Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang und Details ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere dem Beförderungsvertrag nebst Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung). Es können Leistungsanpassungen nach § 6 Beförderungsvertrag (Anhang 1) erfolgen. Dabei hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Begleitpersonal einzusetzen, vgl. § 6 Abs. 8 Beförderungsvertrag. Hinweis zu repräsentativen Tarifverträgen: In Ergänzung zur "Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen auf Straße und Schiene" wird darauf hingewiesen, dass derzeit vom Land Baden-Württemberg folgende Tarifverträge im Bereich des Personenverkehrs auf der Straße als repräsentativ festgestellt sind: - Manteltarifvertrag privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg vom 17. Oktober 2005, zuletzt geändert am 23. November 2021, in Verbindung mit dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg vom 30. Mai 2023, in Verbindung mit dem Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für die Arbeiter im privaten Omnibusgewerbe Baden-Württemberg vom 04. Juli 1986. - Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 20. März 2002. - Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg vom 13. November 2001, zuletzt geändert am 24. April 2024. In der aktuellen Fassung des Manteltarifvertrags privater Kraftomnibusverkehr in Baden-Württemberg i.V.m. dem Lohntarifvertrag für das private Omnibusgewerbe (jeweils WBO und ver.di) wird der fachliche Geltungsbereich dieser Tarifverträge auch auf alle freigestellten Verkehre - wie den hier vorliegenden freigestellten Werkstattverkehr - erstreckt. Die Vergabestelle geht daher davon aus, dass eine Vergütung mindestens auf dem Niveau dieser Tarifverträge erfolgen muss.
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
20%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
13%
Auf Grundlage von 40 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
4,0
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
12%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
202512
202616
Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
6%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
686
Auf Grundlage von 1.273 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
6,0
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
12%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
04
Änderungsverlauf
Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.
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War:15. Mai 2026, 00:00
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15. Mai 2026, 00:00
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