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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Vergabebekanntmachung

Deutschland - Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge - Abschleppleistungen und Sicherstellungen von (Kraft)-Fahrzeugen aller Art

Vergeben Deutschland Köln Reparatur- & Wartungsdienste

Auftraggeber Polizeipräsidium Köln

2,8 Mio. € Zuschlagswert · 2.800.000 €

Eckdaten

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Eckdaten

Abschlepp-und Sicherstellerleistungen von (Kraft)-Fahrzeugen aller Art Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen (z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein- Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein- Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen (z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein- Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein- Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein- Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein- Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein- Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein- Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse
Originaltext
Abschlepp-und Sicherstellerleistungen von (Kraft)-Fahrzeugen aller Art Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen (z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger); Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger); Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen (z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger); Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger); Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger); Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger); Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger); Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder. Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger); Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger); Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahr-zeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Vergabe-Nr.: 2025-006 Abschleppleistungen und Sicherstellungen von (Kraft-)Fahrzeugen aller Art Seite 20 von 37 Los 27 BAB A 560 AD St. Augustin bis Ausbauende B8 km 0 bis 13,16 B 56 St. Augustin-Menden bis Siegburg-Zentrum km 0 bis 2,61 Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 t zGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 t zGM bis 18 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 zGM bis 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger); Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, An-hänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Los 28; Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger); Klasse I: Abschleppen/Bergen von Gegenständen ( z.B. Tresore und optional Glücksspielautomaten oder Unterhaltungsgeräte) sowie folgende "(Kraft-)Fahrzeuge" : Elektrofahrräder, Elektrokleinstfahrzeuge, Pedelecs, Klein-, Leicht- und Krafträder Klasse II: Bergen und /oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art bis 3,5 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse III: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 3,5 tzGM bis 7,5 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrede Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse IV: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 7,5 tzGM bis 18 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschi-nen, Anhänger) Klasse V: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 18 tzGM bis 40 tzGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger) Klasse VI: Bergen und/oder Abschleppen von Kraftfahrzeugen aller Art über 40 t zGM (umfasst PKW, LKW, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Anhänger)

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Was dieser Markt zahlt

Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 320 Zuschläge für Reparatur- & Wartungsdienste (Deutschland).

Dieser Zuschlag
2,8 Mio. €
Median der Zuschlaege
431.809 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
227.259 € bis 954.135 €

Der Zuschlag ist größer als drei von vier früheren Zuschlägen.

Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.

Polizeipräsidium Köln

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
16
Zuschläge
8
insgesamt vergeben
4,7 Mio. €

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
4,9
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
0%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Jüngste Vergaben

3 offene Ausschreibungen derzeit

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Reparatur- & Wartungsdienste
4.748
Median der offenen Bekanntmachungen
249.261 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Reparatur- & Wartungsdienste

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
894
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
4%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
504

Auf Grundlage von 1.213 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,9
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
26%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
2%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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