TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)geprüft vor 6 TagenVorinformation
Deutschland - Öffentlicher Verkehr (Straße) - Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Miltenberg gemäß Art. 5 Abs. 4 Satz 1 zweite Alternative VO/1370 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags
Angekündigt
Deutschland
UnterfrankenTransportdienste
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keine Angebotsfrist.
Zur offiziellen Bekanntmachung
Deutschland - Öffentlicher Verkehr (Straße) - Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Miltenberg gemäß Art. 5 Abs. 4 Satz 1 zweite Alternative VO/1370 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags
Auftraggeber: Landratsamt Miltenberg
Land: Deutschland
Verfahren: Sonstiges Verfahren
Branche (CPV): Transportdienste (60112000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-offentlicher-verkehr-strasse-vergabe-eines-offentlichen-dienstleistungsauftrages-uber-verkehrsleistunge-167bf75d84
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/844781-2025
Wir mailen Ihnen, wenn sich die Frist ändert oder eine Berichtigung erscheint. Kostenlos.
Anmelden
01
Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Der Landkreis Miltenberg beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für ÖPNV-Leistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 Satz 1 VO 1370/2007 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags. Vergeben wird das Linienbündel 'Regiobus Amorbach' als Gesamtleistung, bestehend aus den Linien 92 bis 99, darunter der Stadtverkehr Amorbach sowie Verbindungen nach Schneeberg, Kirchzell, Kleinheubach, Weilbach, Buch, Mudau und umliegende Orte. Die einzuhaltenden Standards für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Qualität ergeben sich aus dem Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain.
02
Beschreibung
Der Landkreis Miltenberg ist gemäß Art. 8 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) Aufgabenträger für den ÖPNV und damit gemäß Art. 8 abs. 3 BayÖPNVG zuständige Behörde für die Vereinbarung oder Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsleistungen i. S. v. Art. 2 lit. b und c Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Er beabsichtigt eine Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages für die Erbringung von öffentlichen Personennahverkehrsleistungen nach § 8a Abs. 3 PBefG i.V.m. Art. 5 Abs. 4 Satz 1 2. Alternative VO 1370/2007 an einen Betreiber eines kleinen bzw. mittleren Auftrags als Gesamtleistung zu vergeben. Zu vergebende Leistung umfasst das Linienbündel Regiobus Amorbach, welches die Linien 92: Stadtverkehr Amorbach 93: Schneeberg/Kirchzell-Amorbach-Kleinheubach-WIKA-Glanzstoffwerke u. zurück 94: Amorbach-Weilbach-Weckbach-Gönz u. zurück 95: Amorbach-Kirchzell-Watterbach-Breitenbuch/Ottorfszell u. zurück 96: Amorbach-Buch-Preunschen-Mörschenhardt-Mudau u. zurück 97: Amorbach-Schneeberg-Gottersdorf-Reichartshausen-Neudorf-Amorbach 98: Amorbach-Beuchen/Boxbrunn-Eulbach u. zurück 99: Amorbach-Schneeberg-Hambrunn-Zittenfelden u. zurück umfasst. Für die einzuhaltenden Standards wird auf den Nahverkehrsplan für die Region Bayerischer Untermain Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg verwiesen (https://www.landkreis-miltenberg.de/themen/verkehr/nahverkehrsplan.html). Der Landkreis Miltenberg als zuständige Behörde kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach. Die von dem beabsichtigten öDA erfassten Verkehrsleistungen sind Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG. Diese Anforderungen dienen der Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung nach § 8 Abs. 3 PBefG. Sie ergeben sich aus § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG und den Anforderungen i.S.v. § 13 Abs. 2a Satz 3 bis 5 PBefG. Vom 01.01.2027 an hat das verkehrliche Angebot für die Dauer der Direktvergabe grundsätzlich dem festgelegten Fahrplan-Angebot zu entsprechen (zwingender Standard). Die Fahrpläne der Linien 92 bis 99 sind hier zu finden: https://www.vab-info.de/seite/de/untermain/138/-/VAB-Buslinien_im_Landkreis_Miltenberg_ab_14122025.html Die Verkehrsleistung beläuft sich auf ca. 270.000 Fahrplankilometer insgesamt. Die Vergabe der beschriebenen Verkehrsleistung ist als Gesamtleistung nach § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind gemäß § 13 Abs. 2a S. 2 PBefG zu versagen. Der Landkreis behält sich vor, den öDA während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an veränderte Verkehrsbedürfnisse (insb. Schülerbeförderungsbedürfnisse), den Nahverkehrsplan sowie gesetzliche und finanzielle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Änderungen können sich u. a. auf den Verlauf der Linie, das Fahrplan- und Tarifangebot sowie Qualitätsanforderungen erstrecken. Der Landkreis Miltenberg behält sich vor, zusätzliche Angebote mit alternativen/flexiblen Bedienformen zu planen, die den Leistungsumfang erweitern. Änderungen vor Vergabe werden durch eine Berichtigung nach Art. 7 Abs.2 UAbs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht. Die Einräumung eines ausschließlichen Rechts im Sinne des Artikels 3 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach Maßgabe von § 8a Abs. 8 PBefG ist vorgesehen. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen auf den in den Fahrplänen genannten Linien vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Der zeitliche Umfang ist beschränkt auf den Zeitraum der Leistungserbringung zzgl. einer Stunde vor und nach den Betriebszeiten. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42 und 43 PBefG. Die Laufzeit der Vergabe wird bis zum 30.11.2027 beschränkt. Sie beginnt am 01.01.2027. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
6%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
685
Auf Grundlage von 1.272 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
6,0
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
12%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
vergeben an Touring Tours & Travel GmbH; Held Reisen GmbH; FS Omnibus GmbH & Co. KG; Omnibusbetrieb Fritz Müller e.K.; Umbrella City Lines GmbHSep 2026