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Deutschland - Öffentlicher Verkehr (Straße) - Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 4 "Sulmtal und Löwensteiner Berge"
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Zur offiziellen Bekanntmachung
Deutschland - Öffentlicher Verkehr (Straße) - Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 4 "Sulmtal und Löwensteiner Berge"
Auftraggeber: Landratsamt Heilbronn
Land: Deutschland
Verfahren: Sonstiges Verfahren
Branche (CPV): Transportdienste (60112000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-offentlicher-verkehr-strasse-personenbeforderungsleistungen-im-linienverkehr-mit-kraftfahrzeugen-im-lin-a894683da3
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/92300-2026
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt als zuständige Behörde nach Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste. Gegenstand sind sämtliche gegenwärtige und künftige Verkehrsdienste des Linienbündels 'Sulmtal und Löwensteiner Berge' mit den Linien 631 bis 639 und 692, u.a. zwischen Binswangen, Erlenbach, Heilbronn, Weinsberg, Wüstenrot, Löwenstein und Neuhütten. Der Leistungsumfang beträgt ca. 1.132.627 Nutzkilometer. Der Auftrag umfasst Linienverkehr nach §§ 42, 43 PBefG sowie flexible Bedienformen nach § 44 PBefG. Der ÖDA enthält Regelungen zur Anpassung des Verkehrsangebots an veränderte Verkehrsbedürfnisse, den Nahverkeptsplan des Landkreises sowie technische Entwicklungen und Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, betreffend Art und Umfang, Qualität der Verkehrsdienste und Beförderungstarif.
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Beschreibung
Der Landkreis Heilbronn beabsichtigt als zuständige Behörde iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdiente (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste in seinem Zuständigkeitsbereich zu erteilen. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels „Sulmtal und Löwensteiner Berge“: • 631 Binswangen - Erlenbach - Heilbronn • 632 Weinsberg - Ellhofen -Lehrensteinsfeld • 633 Weinsberg - Klinikum Am Weissenhof - Gellmersbach - Eberstadt - Hölzern • 634 Weinsberg - Grantschen - Wimmental - Dimbach • 635 (Mainhardt-) Wüstenrot - Löwenstein - Willsbach • 636 Rundverkehr Willsbach - Weiler/Eichelberg - Willsbach • 637 Willsbach - Affaltrach - Breitenauer See/Eschenau - Affaltrach - Willsbach • 638 Weinsberg - Eberstadt - Neuenstadt / Schwabbach • 639 Oberheimbach - Neuhütten - Wüstenrot - Neulautern • 692 Weinsberg - Klinikum Am Weissenhof - Erlenbach - Binswangen - Neckarsulm ZOB/Ballei Der Leistungsumfang beträgt ca. 1.132.627 Nutzkilometer Das ergänzende Dokument enthält eine detaillierte Übersicht mit der Nennung der jeweiligen Bedienungsstrecken. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen im Sinne von § 44 PBefG). Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan des Landkreises (NVP) in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedingungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, wegfallen, oder es können neue Linien hinzukommen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a II Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Art. 7 II VO 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist für eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge nach § 12 VI S. 1 PBefG sei auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen. ii) Eine Entbindung von der Betriebspflicht kommt des Weiteren gemäß § 21 IV S. 2 PBefG nur für die Gesamtleistung in Betracht (keine Teilentbindung). Soweit ausnahmsweise wegen nicht vorhersehbarer Umstände eine Entbindung von der gesamten Betriebspflicht angezeigt ist, kommt diese nach Auffassung des Landkreises Heilbronn als zuständige Behörde/Aufgabenträger nur mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf in Frage, der erforderlich ist, um eine lückenlose Weiterbedienung sicherzustellen. Dies sind mindestens 24 Monate. Hierzu sind deshalb im ausreichenden Maße Rückstellung zu bilden, falls trotzdem ausnahmsweise eine Entbindung von der Betriebspflicht notwendig wird. (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Grundlage: 4 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 5 Jahren.
04
Marktkontext
jetzt offen im Bereich Transportdienste
1.087
Median der offenen Bekanntmachungen
597.355 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Transportdienste
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
889
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
6%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
686
Auf Grundlage von 1.273 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
6,0
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
12%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
1%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
vergeben an Touring Tours & Travel GmbH; Held Reisen GmbH; FS Omnibus GmbH & Co. KG; Omnibusbetrieb Fritz Müller e.K.; Umbrella City Lines GmbHSep 2026