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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 1 Woche Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - Allgemeine Ressortforschung (ReFo) - Zweite Evaluierung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau

Geschlossen Deutschland Köln Forschung & Entwicklung

Auftraggeber Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

231.092 € geschätzter Wert

Eckdaten

Geschlossen
10:00 (UTC+2)
Verfahren
Offenes Verfahren
  1. Veröffentlicht
  2. Frist war
  3. Frist war
  4. Frist 33 Tage offen
  5. Vergeben ausstehend
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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Ein deutsches Bundesressort vergibt Forschungs- und Beratungsdienstleistungen für die zweite Evaluierung der Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau für die Programmjahre 2023 bis 2025. Anknüpfend an die erste Evaluierung (2020 bis 2022) soll vor dem Hintergrund gestiegener Bau- und Finanzierungskosten insbesondere die Effizienz der Förderung untersucht werden, inklusive Fördermodelle im Mietwohnungsneubau, Anreizmechanismen und Aktivitäten der Länder zur Senkung der Baukosten. Auftraggeber ist ein Bundesministerium; Leistungsort ist Deutschland.

Beschreibung

Gemäß den subventionspolitischen Leitlinien des Bundes ist vorgesehen, dass alle Finanzhilfen regelmäßig in Bezug auf den Grad der Zielerreichung sowie auf Effizienz und Transparenz evaluiert werden. Dementsprechend ist in Artikel 13 der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau vereinbart, dass die Finanzhilfen regelmäßig durch den Bund im Zusammenwirken mit den Ländern evaluiert werden. Eine erste Evaluierung der Programmjahre 2020 bis 2022 liegt bereits vor. Hieran anknüpfend soll eine weitere Evaluierung für die Programmjahre 2023 bis 2025 durchgeführt werden. Sie soll vor dem Hintergrund stark gestiegener Bau- und Finanzierungskosten sowie dadurch erhöhtem Fördermitteleinsatz pro Förderfall insbesondere den Aspekt der Effizienz der Förderung stärker in den Blick nehmen - sowohl analytisch als auch im Hinblick auf die Aktivitäten einzelner Länder und Akteure zur Senkung der Baukosten. Dabei soll untersucht werden, wie auskömmlich die wichtigsten Fördermodelle und -instrumente im Mietwohnungsneubau für einzelne Investorengruppen in verschiedenen Ländern ausgestaltet sind und welche Anreiz- und Steuerungsmechanismen im Hinblick auf Baukosten, Effizienz und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes bestehen und wie diese wirken. Leitfragen: - Wie haben sich die Förderergebnisse im Sozialen Wohnungsbau im Zeitablauf entwickelt? - Welche Veränderungen in der Struktur der geförderten Wohnungen sind dabei zu beobachten? - Wie sieht der Einsatz der Bundesfinanzhilfen in den Programmjahren 2023 bis 2025 im Vergleich zu den Programmjahren 2020 bis 2022 aus und welche Mittel haben die Länder eingesetzt? - Auf welcher Grundlage, mit welchen methodischen Ansätzen und mit welchen Zielparametern werden die konkreten Förderkonditionen bestimmt? Welche Auswirkungen hätte eine Veränderung der Konditionen? - Welche expliziten und impliziten Anreize zur Reduzierung der Baukosten setzen die Förderkonditionen bzw. -richtlinien? - Welche Renditen auf das eingesetzte Eigenkapital und insgesamt können derzeit mit dem Sozialen Wohnungsbau von den unterschiedlichen Investorengruppen erzielt werden? Inwiefern werden Renditen implizit oder explizit beschränkt? - Wie sind die unterschiedlichen Fördermodelle (auch mit Blick auf Miethöhe und Bindungslänge) unter dem Effizienzgesichtspunkt zu bewerten? - Welche Handlungsempfehlungen lassen sich ableiten, um die Fördereffizienz zu erhöhen? Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der subventionspolitischen Leitlinien ein Evaluierungskonzept zu erarbeiten, das den oben genannten Erkenntnisinteressen gerecht wird. Hierzu sind bereits im Angebot erste Vorschläge zu skizzieren. Ausgewählte Analysen der ersten Evaluierung sollen dabei fortgeschrieben werden. Wie bereits bei der ersten Evaluierung sollten die Informationen der Anlagen 2-5 der Verwaltungsvereinbarung (VV) sozialer Wohnungsbau auch weiterhin eine zentrale Datengrundlage darstellen. Die o. g. Forschungsfragen sollen aber auch auf Grundlage von Primärinformationen von den handelnden Akteuren, insb. Länderministerien, Förderbanken und Fördernehmern beantwortet werden. Diese müssen zunächst im Rahmen von Experteninterviews, Fallstudien und, wenn möglich, Datensätzen von z.B. Förderbanken gewonnen werden. Ergänzend sollen eigene Wirtschaftlichkeitsberechnungen basierend auf den Förderrichtlinien und realistischen Projektannahmen durchgeführt werden. Dabei soll auch auf die vorliegende aber bislang unveröffentlichte Zusammenstellung der Förderangebote der Länder zurückgegriffen werden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss über eine gesonderte Nutzungsvereinbarung für projektbezogene Zwecke temporär zur Verfügung gestellt. Ein klarer Fokus der Analysen soll auf dem Mietwohnungsneubau liegen. Andere Fördergegenstände bzw. Förderbereiche können aber komplementär mit betrachtet werden. Eine enge Einbindung der Länder - wie bereits bei der letzten Evaluierung - ist unabdingbar. Gemäß den subventionspolitischen Leitlinien des Bundes ist vorgesehen, dass alle Finanzhilfen regelmäßig in Bezug auf den Grad der Zielerreichung sowie auf Effizienz und Transparenz evaluiert werden. Dem entsprechend ist in Artikel 13 der Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau vereinbart, dass die Finanzhilfen regelmäßig durch den Bund im Zusammenwirken mit den Ländern evaluiert werden. Eine erste Evaluierung der Programmjahre 2020 bis 2022 liegt bereits vor. Hieran anknüpfend soll eine weitere Evaluierung für die Programmjahre 2023 bis 2025 durchgeführt werden. Sie soll vor dem Hintergrund stark gestiegener Bau- und Finanzierungskosten sowie dadurch erhöhtem Fördermitteleinsatz pro Förderfall insbesondere den Aspekt der Effizienz der Förderung stärker in den Blick nehmen - sowohl analytisch als auch im Hinblick auf die Aktivitäten einzelner Länder und Akteure zur Senkung der Baukosten. Dabei soll untersucht werden, wie auskömmlich die wichtigsten Fördermodelle und -instrumente im Mietwohnungsneubau für einzelne Investorengruppen in verschiedenen Ländern ausgestaltet sind und welche Anreiz- und Steuerungsmechanismen im Hinblick auf Baukosten, Effizienz und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes bestehen und wie diese wirken. Leitfragen: • Wie haben sich die Förderergebnisse im Sozialen Wohnungsbau im Zeitablauf entwickelt? • Welche Veränderungen in der Struktur der geförderten Wohnungen sind dabei zu beobachten? • Wie sieht der Einsatz der Bundesfinanzhilfen in den Programmjahren 2023 bis 2025 im Vergleich zu den Programmjahren 2020 bis 2022 aus und welche Mittel haben die Länder eingesetzt? • Auf welcher Grundlage, mit welchen methodischen Ansätzen und mit welchen Zielparametern werden die konkreten Förderkonditionen bestimmt? Welche Auswirkungen hätte eine Veränderung der Konditionen? • Welche expliziten und impliziten Anreize zur Reduzierung der Baukosten setzen die Förderkonditionen bzw. -richtlinien? • Welche Renditen auf das eingesetzte Eigenkapital und insgesamt können derzeit mit dem Sozialen Wohnungsbau von den unterschiedlichen Investorengruppen erzielt werden? Inwiefern werden Renditen implizit oder explizit beschränkt? • Wie sind die unterschiedlichen Fördermodelle (auch mit Blick auf Miethöhe und Bindungslänge) unter dem Effizienzgesichtspunkt zu bewerten? • Welche Handlungsempfehlungen lassen sich ableiten, um die Fördereffizienz zu erhöhen? Der Auftragnehmer hat unter Berücksichtigung der subventionspolitischen Leitlinien ein Evaluierungskonzept zu erarbeiten, das den oben genannten Erkenntnisinteressen gerecht wird. Hierzu sind bereits im Angebot erste Vorschläge zu skizzieren. Ausgewählte Analysen der ersten Evaluierung sollen dabei fortgeschrieben werden. Wie bereits bei der ersten Evaluierung sollten die Informationen der Anlagen 2-5 der Verwaltungsvereinbarung (VV) sozialer Wohnungsbau auch weiterhin eine zentrale Datengrundlage darstellen. Die o. g. Forschungsfragen sollen aber auch auf Grundlage von Primärinformationen von den handelnden Akteuren, insb. Länderministerien, Förderbanken und Fördernehmern beantwortet werden. Diese müssen zunächst im Rahmen von Experteninterviews, Fallstudien und, wenn möglich, Datensätzen von z.B. Förderbanken gewonnen werden. Ergänzend sollen eigene Wirtschaftlichkeitsberechnungen basierend auf den Förderrichtlinien und realistischen Projektannahmen durchgeführt werden. Dabei soll auch auf die vorliegende aber bislang unveröffentlichte Zusammenstellung der Förderangebote der Länder zurückgegriffen werden. Diese wird dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss über eine gesonderte Nutzungsvereinbarung für projektbezogene Zwecke temporär zur Verfügung gestellt. Ein klarer Fokus der Analysen soll auf dem Mietwohnungsneubau liegen. Andere Fördergegenstände bzw. Förderbereiche können aber komplementär mit betrachtet werden. Eine enge Einbindung der Länder - wie bereits bei der letzten Evaluierung - ist unabdingbar

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Woche

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
39
Zuschläge
10
insgesamt vergeben
1,8 Mio. €

Wer seine Aufträge gewinnt

Mäßig konzentriert
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
9
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
40%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
64%

Auf Grundlage von 10 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.

Vergibt am häufigsten an

  1. Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. 2 Zuschläge 136.118 €
  2. empirica AG 1 Zuschlag 267.000 €
  3. Syspons GmbH 1 Zuschlag 266.114 €

2 offene Ausschreibungen derzeit

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Forschung & Entwicklung
437
Median der offenen Bekanntmachungen
294.151 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Viele Anbieter

Deutschland · Forschung & Entwicklung

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
360
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
6%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
125

Auf Grundlage von 455 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,8
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
40%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
16%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
36%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Änderungsverlauf

Jedes Mal, wenn eine offizielle Quelle diese Bekanntmachung mit geändertem Inhalt erneut veröffentlicht hat. Wir beobachten alle Quellen, die wir indexieren, auch regionale Kopien derselben Bekanntmachung.

  1. Vor dem Angebot lesen
    Angebotsfrist
    War: 1. September 2026, 22:00
    Jetzt: 2. September 2026, 08:00 1 Tag später
  2. Sofort handeln
    Angebotsfrist
    War: 2. September 2026, 00:00
    Jetzt: 2. September 2026, 00:00 1 Tag früher
    Leistung und Kriterien
    Die Beschreibung wurde erweitert. Vor dem Angebot erneut lesen.
  3. Geschätzter Wert
    nicht angegeben
    Jetzt: 231.092 €

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