Deutschland - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - Planung, Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in Bad Endorf
Auftraggeber: Marktverwaltung Bad Endorf
Land: Deutschland
Geschätzter Wert: 525.049 €
Verfahren: Sonstiges Verfahren
Branche (CPV): Post- & Telekommunikationsdienste (64210000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-fernsprech-und-datenubertragungsdienste-planung-aufbau-und-betrieb-eines-gigabit-netzes-in-bad-endorf-ca252f0000
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/107183-2026
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Zusammenfassung
Maschinell erstellte Zusammenfassung
Die Gemeinde Bad Endorf vergibt eine Konzession zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in FTTB-/FTTH-Struktur in einem definierten unterversorgten Ausbaugebiet. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, insbesondere Telefonie und hochbitratigen Internetzugängen, für Privat- und Geschäftskunden, einschliesslich aller Planungs- und Abstimmungsleistungen. Gesamtfertigstellung und Betriebsbereitschaft sollen möglichst bis spätestens Ende 2028 erreicht werden; Teilinbetriebnahmen gelten nicht als Abnahme. Gefördert wird das Projekt durch die Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 und die Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0; die Vorgaben der Zuwendungsbescheide sind einzuhalten. Das Gesamtprojektvolumen beginnt laut Bekanntmachung mit 1.000, der genaue Wert, die Angebotsfrist und das Verfahren sind der Bekanntmachung nicht vollständig zu entnehmen.
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Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Konzession zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in FTTB-/FTTH-Struktur im definierten, unterversorgten Ausbaugebiet. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, insbesondere Telefonie- und hochbitratigen Internetzugangsprodukten, sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden. Bestandteil der Leistung sind auch alle erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen. Sofern eine alternative, technologisch gleichwertige Netzstruktur vorgesehen ist, ist die Gleichwertigkeit im Rahmen des Angebots plausibel und nachvollziehbar darzulegen. Die Planung, der Ausbau und die Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes müssen so erfolgen, dass die Gesamtfertigstellung und Betriebsbereitschaft möglichst bis spätestens Ende 2028 erreicht werden. Teilinbetriebnahmen gelten nicht als Abnahme. Die Bieter müssen in ihren Angeboten klar und nachvollziehbar erläutern, ob und wie sie die genannten Anforderungen an den Betrieb des Gigabit-Netzes erfüllen und umsetzen werden. Auf die Ausführungen in der Anlage B - Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern (Bayrische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) in der Fassung vom 20.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen von 1.000.000 Euro insgesamt nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Falle der Abgabe eines Gesamtangebotes die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke den im zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf (1.000.000 Euro). Im Falle der Abgabe von Angeboten auf vorbenanntes Los darf folgendes Projektvolumen nicht überschritten werden: 200.000 Euro; Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Konzession zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in FTTB-/FTTH-Struktur im definierten, unterversorgten Ausbaugebiet. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, insbesondere Telefonie- und hochbitratigen Internetzugangsprodukten, sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden. Bestandteil der Leistung sind auch alle erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen. Sofern eine alternative, technologisch gleichwertige Netzstruktur vorgesehen ist, ist die Gleichwertigkeit im Rahmen des Angebots plausibel und nachvollziehbar darzulegen. Die Planung, der Ausbau und die Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes müssen so erfolgen, dass die Gesamtfertigstellung und Betriebsbereitschaft möglichst bis spätestens Ende 2028 erreicht werden. Teilinbetriebnahmen gelten nicht als Abnahme. Die Bieter müssen in ihren Angeboten klar und nachvollziehbar erläutern, ob und wie sie die genannten Anforderungen an den Betrieb des Gigabit-Netzes erfüllen und umsetzen werden. Auf die Ausführungen in der Anlage B - Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern (Bayrische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) in der Fassung vom 20.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen von 1.000.000 Euro insgesamt nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Falle der Abgabe eines Gesamtangebotes die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke den im zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf (1.000.000 Euro). Im Falle der Abgabe von Angeboten auf vorbenanntes Los darf folgendes Projektvolumen nicht überschritten werden: 500.000 Euro; Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Konzession zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in FTTB-/FTTH-Struktur im definierten, unterversorgten Ausbaugebiet. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, insbesondere Telefonie- und hochbitratigen Internetzugangsprodukten, sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden. Bestandteil der Leistung sind auch alle erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen. Sofern eine alternative, technologisch gleichwertige Netzstruktur vorgesehen ist, ist die Gleichwertigkeit im Rahmen des Angebots plausibel und nachvollziehbar darzulegen. Die Planung, der Ausbau und die Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes müssen so erfolgen, dass die Gesamtfertigstellung und Betriebsbereitschaft möglichst bis spätestens Ende 2028 erreicht werden. Teilinbetriebnahmen gelten nicht als Abnahme. Die Bieter müssen in ihren Angeboten klar und nachvollziehbar erläutern, ob und wie sie die genannten Anforderungen an den Betrieb des Gigabit-Netzes erfüllen und umsetzen werden. Auf die Ausführungen in der Anlage B - Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern (Bayrische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) in der Fassung vom 20.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen von 1.000.000 Euro insgesamt nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Falle der Abgabe eines Gesamtangebotes die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke den im zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf (1.000.000 Euro). Im Falle der Abgabe von Angeboten auf vorbenanntes Los darf folgendes Projektvolumen nicht überschritten werden: 300.000 Euro
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Zuletzt mit TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) abgeglichen vor 1 Monat
Grundlage: 322 Vergaben mit verknüpftem Unternehmensprofil aus den letzten 2 Jahren.
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Änderungsverlauf
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