Alemania - Servicios de telefonía y transmisión de datos - Planificación, construcción y operación de una red gigabit en Bad Endorf
Órgano de contratación: Marktverwaltung Bad Endorf
País: Alemania
Valor estimado: 525.049 €
Procedimiento: Otro procedimiento
Sector (CPV): Servicios postales y de telecomunicaciones (64210000)
Aperlena: https://aperlena.com/es/t/deutschland-fernsprech-und-datenubertragungsdienste-planung-aufbau-und-betrieb-eines-gigabit-netzes-in-bad-endorf-ca252f0000
Anuncio oficial: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/107183-2026
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Resumen
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El municipio de Bad Endorf, en Alemania, adjudica una concesión para la planificación, construcción y operación de una red gigabit ecológica, segura y de alto rendimiento en estructura FTTB/FTTH en una zona de despliegue definida y con deficiencia de cobertura. El objetivo es cubrir todo el área con servicios de telecomunicaciones de banda ancha, especialmente telefonía y acceso a internet de alta velocidad, para clientes particulares y empresariales, incluyendo todos los servicios de planificación y coordinación necesarios. La finalización total y la operatividad deberían alcanzarse a más tardar a finales de 2028; las puestas en servicio parciales no cuentan como recepción. El proyecto está financiado por la directiva Gigabit federal 2.0 y la directiva bávara de cofinanciación.
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Descripción
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Konzession zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in FTTB-/FTTH-Struktur im definierten, unterversorgten Ausbaugebiet. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, insbesondere Telefonie- und hochbitratigen Internetzugangsprodukten, sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden. Bestandteil der Leistung sind auch alle erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen. Sofern eine alternative, technologisch gleichwertige Netzstruktur vorgesehen ist, ist die Gleichwertigkeit im Rahmen des Angebots plausibel und nachvollziehbar darzulegen. Die Planung, der Ausbau und die Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes müssen so erfolgen, dass die Gesamtfertigstellung und Betriebsbereitschaft möglichst bis spätestens Ende 2028 erreicht werden. Teilinbetriebnahmen gelten nicht als Abnahme. Die Bieter müssen in ihren Angeboten klar und nachvollziehbar erläutern, ob und wie sie die genannten Anforderungen an den Betrieb des Gigabit-Netzes erfüllen und umsetzen werden. Auf die Ausführungen in der Anlage B - Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern (Bayrische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) in der Fassung vom 20.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen von 1.000.000 Euro insgesamt nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Falle der Abgabe eines Gesamtangebotes die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke den im zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf (1.000.000 Euro). Im Falle der Abgabe von Angeboten auf vorbenanntes Los darf folgendes Projektvolumen nicht überschritten werden: 200.000 Euro; Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Konzession zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in FTTB-/FTTH-Struktur im definierten, unterversorgten Ausbaugebiet. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, insbesondere Telefonie- und hochbitratigen Internetzugangsprodukten, sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden. Bestandteil der Leistung sind auch alle erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen. Sofern eine alternative, technologisch gleichwertige Netzstruktur vorgesehen ist, ist die Gleichwertigkeit im Rahmen des Angebots plausibel und nachvollziehbar darzulegen. Die Planung, der Ausbau und die Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes müssen so erfolgen, dass die Gesamtfertigstellung und Betriebsbereitschaft möglichst bis spätestens Ende 2028 erreicht werden. Teilinbetriebnahmen gelten nicht als Abnahme. Die Bieter müssen in ihren Angeboten klar und nachvollziehbar erläutern, ob und wie sie die genannten Anforderungen an den Betrieb des Gigabit-Netzes erfüllen und umsetzen werden. Auf die Ausführungen in der Anlage B - Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern (Bayrische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) in der Fassung vom 20.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen von 1.000.000 Euro insgesamt nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Falle der Abgabe eines Gesamtangebotes die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke den im zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf (1.000.000 Euro). Im Falle der Abgabe von Angeboten auf vorbenanntes Los darf folgendes Projektvolumen nicht überschritten werden: 500.000 Euro; Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Konzession zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in FTTB-/FTTH-Struktur im definierten, unterversorgten Ausbaugebiet. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, insbesondere Telefonie- und hochbitratigen Internetzugangsprodukten, sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden. Bestandteil der Leistung sind auch alle erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen. Sofern eine alternative, technologisch gleichwertige Netzstruktur vorgesehen ist, ist die Gleichwertigkeit im Rahmen des Angebots plausibel und nachvollziehbar darzulegen. Die Planung, der Ausbau und die Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes müssen so erfolgen, dass die Gesamtfertigstellung und Betriebsbereitschaft möglichst bis spätestens Ende 2028 erreicht werden. Teilinbetriebnahmen gelten nicht als Abnahme. Die Bieter müssen in ihren Angeboten klar und nachvollziehbar erläutern, ob und wie sie die genannten Anforderungen an den Betrieb des Gigabit-Netzes erfüllen und umsetzen werden. Auf die Ausführungen in der Anlage B - Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern (Bayrische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) in der Fassung vom 20.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen von 1.000.000 Euro insgesamt nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Falle der Abgabe eines Gesamtangebotes die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke den im zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf (1.000.000 Euro). Im Falle der Abgabe von Angeboten auf vorbenanntes Los darf folgendes Projektvolumen nicht überschritten werden: 300.000 Euro
Fuente oficial
Fuente: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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