Allemagne - Services de téléphonie et de transmission de données - Planification, construction et exploitation d'un réseau gigabit à Bad Endorf
Acheteur: Marktverwaltung Bad Endorf
Pays: Allemagne
Valeur estimée: 525 049 €
Procédure: Autre procédure
Secteur (CPV): Services postaux & télécommunications (64210000)
Aperlena: https://aperlena.com/fr/t/deutschland-fernsprech-und-datenubertragungsdienste-planung-aufbau-und-betrieb-eines-gigabit-netzes-in-bad-endorf-ca252f0000
Avis officiel: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/107183-2026
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Résumé
Résumé généré automatiquement
La commune de Bad Endorf, en Allemagne, attribue une concession pour la planification, la construction et l'exploitation d'un réseau gigabit écologique, sûr et très performant en structure FTTB/FTTH dans une zone de déploiement définie et mal desservie. L'objectif est une couverture complète en services de télécommunications à large bande, notamment la téléphonie et l'accès internet à haut débit, pour les clients privés et professionnels, incluant toutes les prestations de planification et de coordination. L'achèvement global et la disponibilité opérationnelle devraient être atteints au plus tard fin 2028; les mises en service partielles ne comptent pas comme réception. Le projet est financé par la directive Gigabit fédérale 2.0 et la directive bavaroise de cofinancement.
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Description
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Konzession zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in FTTB-/FTTH-Struktur im definierten, unterversorgten Ausbaugebiet. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, insbesondere Telefonie- und hochbitratigen Internetzugangsprodukten, sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden. Bestandteil der Leistung sind auch alle erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen. Sofern eine alternative, technologisch gleichwertige Netzstruktur vorgesehen ist, ist die Gleichwertigkeit im Rahmen des Angebots plausibel und nachvollziehbar darzulegen. Die Planung, der Ausbau und die Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes müssen so erfolgen, dass die Gesamtfertigstellung und Betriebsbereitschaft möglichst bis spätestens Ende 2028 erreicht werden. Teilinbetriebnahmen gelten nicht als Abnahme. Die Bieter müssen in ihren Angeboten klar und nachvollziehbar erläutern, ob und wie sie die genannten Anforderungen an den Betrieb des Gigabit-Netzes erfüllen und umsetzen werden. Auf die Ausführungen in der Anlage B - Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern (Bayrische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) in der Fassung vom 20.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen von 1.000.000 Euro insgesamt nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Falle der Abgabe eines Gesamtangebotes die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke den im zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf (1.000.000 Euro). Im Falle der Abgabe von Angeboten auf vorbenanntes Los darf folgendes Projektvolumen nicht überschritten werden: 200.000 Euro; Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Konzession zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in FTTB-/FTTH-Struktur im definierten, unterversorgten Ausbaugebiet. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, insbesondere Telefonie- und hochbitratigen Internetzugangsprodukten, sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden. Bestandteil der Leistung sind auch alle erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen. Sofern eine alternative, technologisch gleichwertige Netzstruktur vorgesehen ist, ist die Gleichwertigkeit im Rahmen des Angebots plausibel und nachvollziehbar darzulegen. Die Planung, der Ausbau und die Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes müssen so erfolgen, dass die Gesamtfertigstellung und Betriebsbereitschaft möglichst bis spätestens Ende 2028 erreicht werden. Teilinbetriebnahmen gelten nicht als Abnahme. Die Bieter müssen in ihren Angeboten klar und nachvollziehbar erläutern, ob und wie sie die genannten Anforderungen an den Betrieb des Gigabit-Netzes erfüllen und umsetzen werden. Auf die Ausführungen in der Anlage B - Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern (Bayrische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) in der Fassung vom 20.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen von 1.000.000 Euro insgesamt nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Falle der Abgabe eines Gesamtangebotes die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke den im zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf (1.000.000 Euro). Im Falle der Abgabe von Angeboten auf vorbenanntes Los darf folgendes Projektvolumen nicht überschritten werden: 500.000 Euro; Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe einer Konzession zur Planung, Errichtung und zum Betrieb eines ökologisch nachhaltigen, sicheren und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes in FTTB-/FTTH-Struktur im definierten, unterversorgten Ausbaugebiet. Ziel ist die flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten, insbesondere Telefonie- und hochbitratigen Internetzugangsprodukten, sowohl für Privat- als auch Geschäftskunden. Bestandteil der Leistung sind auch alle erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen. Sofern eine alternative, technologisch gleichwertige Netzstruktur vorgesehen ist, ist die Gleichwertigkeit im Rahmen des Angebots plausibel und nachvollziehbar darzulegen. Die Planung, der Ausbau und die Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes müssen so erfolgen, dass die Gesamtfertigstellung und Betriebsbereitschaft möglichst bis spätestens Ende 2028 erreicht werden. Teilinbetriebnahmen gelten nicht als Abnahme. Die Bieter müssen in ihren Angeboten klar und nachvollziehbar erläutern, ob und wie sie die genannten Anforderungen an den Betrieb des Gigabit-Netzes erfüllen und umsetzen werden. Auf die Ausführungen in der Anlage B - Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern (Bayrische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) in der Fassung vom 20.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das sogenannte Gesamtprojektvolumen von 1.000.000 Euro insgesamt nicht überschritten werden darf. Dies bedeutet, dass im Falle der Abgabe eines Gesamtangebotes die maximal zulässige Wirtschaftlichkeitslücke den im zugehörigen Zuwendungsbescheid ausgewiesenen Betrag „Gesamtfinanzierung“ nicht überschreiten darf (1.000.000 Euro). Im Falle der Abgabe von Angeboten auf vorbenanntes Los darf folgendes Projektvolumen nicht überschritten werden: 300.000 Euro
Source officielle
Source : TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
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Dernière vérification auprès de TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) il y a 1 mois
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