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TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) geprüft vor 6 Tagen Auftragsbekanntmachung

Deutschland - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - Graue Flecken West: Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastruktur Stadt Büren

Geschlossen Deutschland Detmold Post- & Telekommunikationsdienste

Auftraggeber Kreis Paderborn

Eckdaten

Veröffentlicht
Verfahren
Verhandlungsverfahren
  1. Veröffentlicht
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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung und der Betrieb einer gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur in den grauen NGA-Gebieten des Kreises Paderborn, hier der Stadt Büren. Das Markterkundungsverfahren ergab 161 unterversorgte Privatadressen und 13 Gewerbeadressen, die an ein Gigabitnetz mit mindestens 1 Gbit/s symmetrischer Bandbreite anzubinden sind. Da sich das Vorhaben nicht eigenwirtschaftlich abbilden lässt, stellt der Auftraggeber einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zum Ausgleich der Wirtschaftlichkeitslücke bereit. Die Adressen sind hausnummerngenau per Geodaten beschrieben; der Auftragnehmer soll vorhandene Infrastrukturen, bestehende geförderte Trassen sowie eigene oder angemietete Netzteile soweit möglich einplanen.

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Gigabitinfrastruktur in den „grauen NGA-Gebieten“ des Kreises Paderborn -hier Stadt Büren. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 161 Privatadressen und 13 Gewerbeadressen (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das zu errichtende Hochleistungsnetz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Mindestbandbreite) gewährleisten. Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen gigabitfähigen Hochleistungsnetzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“). Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten auf Basis der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein - sofern vorhanden - eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen. Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Bestandsinfrastrukturen aus bisherigen Förderprojekten (Trassenbau) werden als Geodaten in den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde. Ziel der Maßnahme ist es - durch die Gewährung eines Investitionszuschusses - zu ermöglichen, die in Büren gelegenen, noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 161 Privatadressen und 13 Gewerbeadressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen (Mindestbandbreite). Die Mindestbandbreite ist erreicht, wenn sie am Abschlusspunkt der Linientechnik im Gebäude bereitgestellt wird. Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023) sowie des Landes Nordrhein-Westfalen („Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023) gefördert. Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen, insbesondere des einheitlichen Materialkonzeptes einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen, zu errichten und zu betreiben. Abweichungen vom einheitlichen Materialkonzept bedürfen ausdrücklich der Zustimmung des Auftraggebers sowie der Bewilligungsbehörde. Das mit Fördermitteln errichtete Gigabitnetz muss darüber hinaus zukunftsorientiert sein. Es muss daher groß genug für mehrere Kabelnetze und sowohl für Point-to-Point- als auch für Point-to-Multipoint-Lösungen geeignet sein, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die einheitlichen Vorgaben einzuhalten. Die Vorgaben sind zudem bereits seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie des Bundes bekannt. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.

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Kreis Paderborn

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
24
Zuschläge
11
insgesamt vergeben
36,2 Mio. €

Wer seine Aufträge gewinnt

Mäßig konzentriert
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
8
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
55%

Auf Grundlage von 11 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

Vergibt am häufigsten an

  1. Telekom Deutschland GmbH 4 Zuschläge
  2. Teilhabe mit Herz gGmbH - FuD Königstraße; Lebenshilfe für Menschen mit geistiger oder anderer Behinderung Kreisverband Paderborn 1 Zuschlag 13,0 Mio. €
  3. AWO Kreisverband Paderborn e.V. 1 Zuschlag 11,6 Mio. €

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Post- & Telekommunikationsdienste
685
Median der offenen Bekanntmachungen
570.334 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Mäßig konzentriert

Deutschland · Post- & Telekommunikationsdienste

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
191
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
39%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
362

Auf Grundlage von 480 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,4
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
29%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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