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Deutschland - Fernsprech- und Datenübertragungsdienste - Auftragsbekanntmachung: Breitbandversorgung im Landkreis Anhalt Bitterfeld Auswahlverfahren Wirtschaftlichkeitslücke 2024

Geschlossen Deutschland Sachsen-Anhalt Post- & Telekommunikationsdienste

Auftraggeber Bereich Landrat/Vergabestelle

Eckdaten

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Zusammenfassung

Maschinell erstellte Zusammenfassung

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld vergibt den Ausbau und Betrieb eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzes mit symmetrischen Breitbandanschlüssen von mindestens 1 Gigabit/s gemäß Nummer 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Die Maßnahme betrifft die Breitbandversorgung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells 2024. Es findet ein einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach Vorbild des § 17 VgV statt. Zusammen mit der Bewerbung ist ein indikatives Angebot einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, dieses auch ohne Verhandlung zu bezuschlagen und mit allen geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote zu verhandeln.

Beschreibung

Auftragsbekanntmachung Vergebener Aufträge Beschreibung der Leistung und des Verfahrens: Ausbau und Betrieb eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzes (symmetrische Breitbandanschlüsse mit mind. 1 Gigabit/s) im Sinne von N. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 Der Auftraggeber führte ein einstufiges Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an § 17 VgV durch. Dieses Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht, da der Ausnahmetatbestand des § 116 Abs. 5 GWB bzw. § 149 Nr. 8 GWB greift. Hinweis: In diesem Verhandlungsverfahren ist gleichzeitig mit der Bewerbung ein indikatives Angebot einzureichen. DerAuftraggeber behält sich das Recht vor auch ohne Verhandlung dieses indikative Angebot eines Bieter zu bezuschlagen. Eine EU weite Veröffentlichung erfolgt, um größtmöglichen Wettbewerb zu ermöglichen. Die Angabe der Überprüfungsstelle erfolgt vorsorglich bzw. stellen diese Felder Pflichtangaben dar. Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 21.08.2019 - Verg 5/19; VK Sachsen, Beschluss vom 17.07.2019 - 1/SVK/017-19; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.12.2018 - 3 VK 9/18) finden die Vorschriften des Kartellvergaberechts aus Teil 4 des GWB auf die Bereitstellung einer Investitionsbeihilfe im Rahmen des Wirtschaftlichkeitslückenmodells keine Anwendung. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, ein öffentliches, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen sowie der Vergabegrundsätze durchzuführen a) Im Gegensatz zu "Verfahrensart (BT-105)" dieser Bekanntmachung wird ein Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb zuzüglich eines ersten indikativen Angebotes durchgeführt. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld beabsichtigt daher, mit allen gemäß Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o.g. Zuschlagskriterien bewertet wird. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. b) Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: Benennung der Mitglieder in einer von allen zur Bietergemeinschaft gehörenden Bietern unterzeichneten Erklärung (Anlage 8 der Ausschreibungsunterlagen); gem. Auswahlkriterien dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzeln; Im Übrigen müssen alle nach Abschnitt "Ausschreibungsbedingungen" dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise zur Eignung von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Angebot zu bestätigen. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben; Mehrfachbewerbungen (z.B. parallele Bewerbung als Einzelbieter und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft oder Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig.

Amtliche Quelle

Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)

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Bereich Landrat/Vergabestelle

Deutschland

Bekanntmachungen im Register
15
Zuschlag
1

Marktkontext

jetzt offen im Bereich Post- & Telekommunikationsdienste
699
Median der offenen Bekanntmachungen
570.334 €

Wer in diesem Markt gewinnt

Mäßig konzentriert

Deutschland · Post- & Telekommunikationsdienste

verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
191
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
39%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
362

Auf Grundlage von 480 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind. Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.

Wettbewerb

Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
2,4
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
29%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
3%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
2%

So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.

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