TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)geprüft vor 1 WocheVergabebekanntmachung
Deutschland - Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie - Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Vergeben
Deutschland
Schleswig-HolsteinErdöl, Kraftstoffe & Energie
Deutschland - Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie - Rahmenvereinbarung zur Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein
Auftraggeber: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Land: Deutschland
Verfahren: Offenes Verfahren
Branche (CPV): Erdöl, Kraftstoffe & Energie (09300000)
Aperlena: https://aperlena.com/de/t/deutschland-elektrizitat-heizung-sonnen-und-kernenergie-rahmenvereinbarung-zur-lieferung-von-elektrischer-energie-b269b26160
Amtliche Bekanntmachung: https://ted.europa.eu/en/notice/-/detail/664686-2025
Die Angebotsfrist ist vorbei. Ein Zuschlag oder eine Berichtigung zu dieser Bekanntmachung: eine E-Mail, wenn das Register es sieht.
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---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie für Liegenschaften und Anlagen von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als Vollstromversorgung. Als Zulassungsvoraussetzung wird vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wurde und der nicht bereits nach den Regelungen des EEG oder des KWKG oder sonstiger Regelungen gefördert wurde / wird. Ökostrom im Sinne dieser Ausschreibung ist Strom, der auf ökologisch vertretbare Weise aus Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie erzeugt wird. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Jahr 2026: 6.677 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 213,9 GWh. Im Jahr 2027: 6.878 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 215,4 GWh. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Toleranzband: Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. Die Mindestabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 90 %, die Maximalabnahmemenge zu den Konditionen des Angebotes je Auftraggeber beträgt 110% von der Referenzmenge (= Vertragsmenge aller zur Versorgung im Lieferzeitraum angemeldeter Annahmestellen je Auftraggeber). Bei Unter- / Überschreiten des sog. Toleranzbandes von +/- 10% kann eine Preisanpassung erfolgen. Hinsichtlich der Regelungen zur Mehr-/Mindermengenabrechnung wird auf die unter Nummer 10. der Leistungsbeschreibung dargestellten Vorgaben verwiesen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. zu den Konditionen des Angebotes beträgt 150% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Hinweis: Diese „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- / Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Pro Los wird ein Rahmenvertrag mit einem Anbieter geschlossen. Es erfolgt keine Los- oder Zuschlagslimitierung.
Im Jahr 2026 1084 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 23,6 GWh. Im Jahr 2027 1285 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 25,2 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. zu den Konditionen des Angebotes beträgt 150% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Hinweis: Diese „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- /Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------; 805 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 18,2 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. zu den Konditionen des Angebotes beträgt 150% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Hinweis: Diese „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- /Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------; 1114 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 25,8 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. zu den Konditionen des Angebotes beträgt 150% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Hinweis: Diese „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- /Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------; 1361 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 18,6 GWh --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. zu den Konditionen des Angebotes beträgt 150% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Hinweis: Diese „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- /Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------; 212 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 31,3 GWh --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. zu den Konditionen des Angebotes beträgt 150% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Hinweis: Diese „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- /Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------; 156 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 21,7 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. zu den Konditionen des Angebotes beträgt 150% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Hinweis: Diese „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- /Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------; 783 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 19,5 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. zu den Konditionen des Angebotes beträgt 150% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Hinweis: Diese „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- /Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------; 902 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 18,0 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. zu den Konditionen des Angebotes beträgt 150% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Hinweis: Diese „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- /Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------; 243 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 2,4 GWh --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. zu den Konditionen des Angebotes beträgt 150% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Hinweis: Diese „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- /Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------; 17 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 34,8 GWh. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die tatsächlichen Verbräuche im Lieferzeitraum können nutzungsbedingt von den ermittelten Verbräuchen auf Basis der Verbrauchsdaten im Referenzjahr abweichen. Die Anzahl der Verbrauchseinrichtungen kann ebenfalls während der Vertragslaufzeit variieren. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Vorbemerkungen zum Stromliefervertrag verwiesen. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Maximalmenge der beziehbaren Energie p.a. zu den Konditionen des Angebotes beträgt 150% der als Referenzmenge je Los angegebenen Energiemenge (Wertungsmenge). Hinweis: Diese „Höchstgrenze“, die bei Erreichen ggf. zu einer vorzeitigen Beendigung der Rahmenvereinbarung führen soll, gilt unabhängig von dem sog. Toleranzband von +/- 10% der Referenzmenge bei deren Unter- /Überschreiten eine Preisanpassung erfolgen kann. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Amtliche Quelle
Quelle: TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU)
Prüfen Sie alle Angaben stets in der amtlichen Bekanntmachung.
Der Auftraggeber hat in dieser Branche zu wenige eigene Zuschläge, deshalb steht hier die Spanne der letzten 579 Zuschläge für Erdöl, Kraftstoffe & Energie (Deutschland).
1 €1,4 Mrd. €
Median der Zuschlaege
922.000 €
Mittlere Hälfte der früheren Zuschläge
373.031 € bis 2,4 Mio. €
TED - Tenders Electronic Daily (Publications Office of the EU) veröffentlicht für diese Bekanntmachung keinen Wert, deshalb hat sie keine Marke auf der Skala. Die offiziellen Unterlagen nennen ihn möglicherweise.
Auftragswerte wie von den amtlichen Quellen veroeffentlicht. Als Orientierung zu verstehen, nicht als Regel: Umfang, Lose und Laufzeit unterscheiden sich.
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Deutschland
Bekanntmachungen im Register
35
Zuschläge
18
Wer seine Aufträge gewinnt
Viele Anbieter
verschiedene Unternehmen erhielten Zuschläge
16
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
24%
seiner Ausschreibungen nennen einen geschätzten Wert
6%
Auf Grundlage von 17 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
0%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
20254
20262
Ein Punkt je Zuschlag, am Tag der Unterzeichnung, in der Größe seines Werts. Ein Ring ist ein Zuschlag ohne veröffentlichten Wert.
jetzt offen im Bereich Erdöl, Kraftstoffe & Energie
3.657
Median der offenen Bekanntmachungen
376.155 €
Wer in diesem Markt gewinnt
Viele Anbieter
Deutschland · Erdöl, Kraftstoffe & Energie
verschiedene Unternehmen erhielten hier Zuschläge
490
der Zuschläge gingen an die drei häufigsten Gewinner
11%
Auftraggeber vergaben hier Aufträge
748
Auf Grundlage von 1.183 Zuschlägen mit benanntem Gewinner aus den letzten 3 Jahren. Gezählt nach Zuschlägen, nicht nach Wert, weil Los- und Rahmenvertragsbeträge nicht vergleichbar sind.
Konzentriert heißt: Die drei häufigsten Gewinner erhielten 65% der Zuschläge oder mehr; viele Anbieter: unter 35% bei mindestens zehn verschiedenen Gewinnern.
Wettbewerb
Angebote je Los im Durchschnitt (offene und nicht offene Verfahren)
3,9
dieser Lose erhielten ein einziges Angebot
18%
der Zuschläge gingen an Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land
1%
der Angebote kamen aus einem anderen Land
4%
So, wie die amtlichen Bekanntmachungen sie angeben, über die letzten 3 Jahre. Angebote je Los zählen nur offene und nicht offene Verfahren: Im Verhandlungsverfahren oder bei einer Direktvergabe ist ein einziges Angebot das Verfahren selbst. Das Land ist das, das die Bekanntmachung für den Gewinner nennt.
43 neue Bekanntmachungen für Erdöl, Kraftstoffe & Energie in Deutschland in den letzten 7 Tagen.
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